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Freispruch bei einem Mordvorwurf: Wann die Entschädigung für die Haft entfällt

Die eigene DNA am blutigen Handschuh eines getöteten Kioskbesitzers bringt den Angeklagten unter dringendem Mordverdacht direkt in die monatelange Untersuchungshaft. Doch während medizinische Gutachten die Beweislast nun erschüttern, sorgt die ursprüngliche Diebstahlsabsicht des Beschuldigten für eine paradoxe Wendung bei der geforderten Haftentschädigung.
Handgemenge in einem engen Kiosk zwischen zwei Männern, ein einzelner Arbeitshandschuh liegt auf dem Boden.
Ein Freispruch im Mordprozess erfolgt oft mangels Beweisen, doch provoziertes Fehlverhalten kann den Anspruch auf Haftentschädigung entziehen. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 03 Ks 8/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Bielefeld
  • Datum: 21.11.2025
  • Aktenzeichen: 03 Ks 8/25
  • Verfahren: Mordprozess
  • Rechtsbereiche: Strafrecht
  • Relevant für: Angeklagte, Strafverteidiger, Kioskbesitzer

Ein Angeklagter geht straffrei aus, da DNA-Spuren am Tatort allein keinen Mord beweisen.
  • Richter glauben dem Mann den Besuch im Kiosk, nicht aber die tödlichen Schläge.
  • Bleiben Zweifel an der Schuld des Angeklagten, muss das Gericht ihn immer freisprechen.
  • Die Staatskasse zahlt die Kosten für das Gericht und den Anwalt des Angeklagten.
  • Der Mann bekommt kein Geld für die Haftzeit, da sein Diebstahlsplan den Verdacht auslöste.

Mordfall Bielefeld: Warum erfolgte der Freispruch?

Eine Verurteilung wegen Mordes nach § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) setzt im deutschen Strafrecht zwingend voraus, dass die Täterschaft mit der erforderlichen Sicherheit feststellbar ist. Reicht die Beweisaufnahme nicht aus, um eine hinreichend sichere Überzeugung von der Tatbeteiligung zu gewinnen, ist ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen rechtlich geboten. Das bedeutet konkret: Das Gericht ist am Ende des Prozesses nicht zweifelsfrei von der Schuld überzeugt, auch wenn ein Verdacht bestehen bleibt. Kommen jugendliche oder heranwachsende Beschuldigte in Betracht, zieht die Justiz zusätzlich die Bestimmungen der §§ 1 und 3 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) heran. Dieses Sonderrecht stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund und sieht oft mildere Strafrahmen vor als das Erwachsenenstrafrecht.

Das Landgericht Bielefeld wandte diese strengen juristischen Maßstäbe an und sprach einen Beschuldigten am 21. November 2025 vom Vorwurf des Mordes frei (Az. 03 Ks 8/25). Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zuvor angelastet, den ihm bekannten Betreiber eines Kiosks mit neun wuchtigen Schlägen gegen die linke Kopfseite getötet zu haben. Als Motiv nahm die Anklagebehörde die Verdeckung eines Diebstahls von Bargeld und einem Schuldenbuch an. Die Schwurgerichtskammer kam jedoch nach umfangreicher Untersuchung der Beweise zu dem Ergebnis, dass dem Tatverdächtigen die Täterschaft nicht sicher nachzuweisen war. Die Schwurgerichtskammer ist eine spezialisierte Kammer des Landgerichts, die ausschließlich für schwerste Verbrechen wie Mord oder Totschlag zuständig ist.

Warum entlastete das Handschuh-Gutachten trotz DNA-Spuren?

Genetische Spuren an einem Tatort belegen in erster Linie einen körperlichen Kontakt oder den schlichten Aufenthalt einer Person in einem Raum. Ein solcher DNA-Treffer beweist jedoch nicht zwingend die Ausführung einer spezifischen Tötungshandlung. Vielmehr muss eine gerichtliche Beweiswürdigung stets kritisch prüfen, ob die am Tatort gesicherten objektiven Spuren auch mit den Aussagen eines Beschuldigten übereinstimmen. Unter der Beweiswürdigung versteht man die persönliche Abwägung der Richter, welchem Beweismittel (etwa einer Zeugenaussage oder einer Spur) sie wie viel Glauben schenken.

Fordern Sie bei einer Belastung durch DNA-Spuren Ihren Verteidiger aktiv dazu auf, ein biomechanisches Zusatzgutachten zu beantragen. Ein solches Gutachten untersucht die physikalischen Abläufe einer Tat, etwa ob eine bestimmte Körperbewegung technisch überhaupt zu den gefundenen Spuren passen kann. Lassen Sie prüfen, ob die gefundene Spur technisch zwingend mit der Tathandlung verknüpft ist oder ob eine alternative Übertragung (z. B. durch vorherigen Kontakt) die Spur ebenso erklären kann.

Die Grenzen der Aussagekraft von DNA-Material zeigten sich in der Bielefelder Verhandlung sehr deutlich, nachdem Ermittler genetisches Material des Beschuldigten unter den Fingernägeln des verstorbenen Kioskbesitzers sowie im Inneren eines sichergestellten Handschuhs gefunden hatten. Der Beschuldigte bestritt die Tötung, räumte jedoch ein, den Kiosk in Diebstahlsabsicht mit einem Begleiter betreten zu haben. Als der Inhaber die beiden Männer überraschte, sei es zu einem Handgemenge gekommen, bei dem der Beschuldigte das spätere Opfer lediglich am Hals sowie am Arm gepackt und festgehalten habe. Das Gericht wertete die gesicherten DNA-Spuren als Beleg für diesen Aufenthalt und die vom Mann geschilderte körperliche Auseinandersetzung.

Insoweit wäre nach der plausiblen Darstellung des Sachverständigen an dem aufgefundenen Arbeitshandschuh viele dicht stehende Schlagspritzspuren zu erwarten gewesen, wenn dieser bei den Schlägen an der Schlaghand getragen worden wäre. Da sich derartige Spuren auf dem Handschuh aber […] nicht finden, sei es auszuschließen, dass dieser sich an der Hand befand, mit der die Schläge ausgeführt wurden. – so das Gericht

Entlastung durch ein medizinisches Gutachten

Entscheidend für den Freispruch war die wissenschaftliche Analyse der Spurenlage durch einen Sachverständigen. Ein rechtsmedizinisches Gutachten schloss technisch aus, dass der gefundene Handschuh während der massiven Schlaghandlung auf den Kopf des Opfers getragen wurde. Somit taugte das Beweisstück nicht, um den Beschuldigten als die Person zu überführen, die die todbringenden Verletzungen mit einem Schlagwerkzeug verursachte. Da die Anwesenheit einer weiteren, vom Beschuldigten benannten Person am Tatort nicht völlig ausgeschlossen werden konnte, fehlte dem Gericht am Ende die Überzeugung von einer Alleintäterschaft.

Insgesamt ist aufgrund der Beweisaufnahme die Anwesenheit einer weiteren Person – wie auch von dem Angeklagten angegeben – jedenfalls nicht auszuschließen, sodass die Kammer sich keine genügende Überzeugung von eine entsprechenden Alleintäterschaft oder Beteiligung des Angeklagten an dem Tötungsdelikt verschaffen konnte. – so das Landgericht Bielefeld

Praxis-Hinweis:

Der entscheidende Hebel war hier die Unvereinbarkeit der DNA-Spur mit der mechanischen Ausführung der Tat. Ein DNA-Treffer beweist lediglich den Kontakt, nicht die Tathandlung selbst. Wenn objektive Spuren gegen Sie vorliegen, ist entscheidend, ob diese technisch zwingend mit dem Tatablauf verknüpft sind oder ob – wie hier durch das Gutachten zum Handschuh – eine alternative Erklärung für die Spurentstehung (etwa ein kurzes Handgemenge ohne Tötungsabsicht) plausibel bleibt.

Keine Haftentschädigung bei provoziertem Tatverdacht

Nach § 2 des Strafverfolgungsentschädigungsgesetzes (StrEG) entsteht bei einem Freispruch grundsätzlich ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für erlittene staatliche Maßnahmen wie eine Untersuchungshaft. Dieser rechtliche Anspruch entfällt allerdings nach § 5 Abs. 2 S. 1 StrEG, sobald der Betroffene die Zwangsmaßnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hat. Ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, beurteilen die Gerichte regelmäßig nach den etablierten zivilrechtlichen Maßstäben der §§ 276 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Danach handelt grob fahrlässig, wer in ungewöhnlichem Maße die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, die eine verständige Person in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen. – so das Landgericht Bielefeld

Trotz des klaren Freispruchs verweigerte die Schwurgerichtskammer dem betroffenen Mann eine finanzielle Wiedergutmachung. Das Gericht lehnte eine Entschädigung ab, da der Beschuldigte die Inhaftierung durch sein eigenes Handeln grob fahrlässig ausgelöst hatte. Nach Feststellung der Richter betrat er die Räumlichkeiten in der festen Absicht, dort Wertsachen oder Zigaretten zu stehlen. Durch diese geplante Straftat provozierte er den direkten Kontakt mit dem späteren Opfer und hinterließ die belastenden Spuren am Tatort selbst. Der ursprüngliche Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld (Az. 9 Gs 2164/25) beruhte auf diesem dringenden Tatverdacht, der erst durch die entlastenden Gutachten in der Hauptverhandlung entkräftet wurde.

Vermeiden Sie es, gegenüber Ermittlungsbehörden Begleitstraftaten (wie hier den Diebstahl) vorschnell einzuräumen, um den Hauptvorwurf zu entkräften. Diese Strategie führt zwar zum Freispruch vom Mord, entzieht Ihnen aber rechtlich jede Grundlage für eine finanzielle Entschädigung der erlittenen Untersuchungshaft.

Infografik zum Freispruch: Kostenübernahme der Anwaltskosten durch den Staat vs. Verlust der Haftentschädigung bei Diebstahl.
Finanzielle Folgen eines Freispruchs: Warum provoziertes Verhalten die Haftentschädigung kostet.

Achtung Falle:

Ein Freispruch führt nicht automatisch zu einer Haftentschädigung. Wer durch anderes rechtswidriges Verhalten – in diesem Fall die Absicht zu stehlen – den Tatverdacht gegen sich selbst provoziert, geht bei der finanziellen Wiedergutmachung leer aus. Wenn Sie am Tatort in krimineller Absicht anwesend waren und dadurch belastende Spuren hinterlassen haben, bleibt der Entschädigungsanspruch für die Untersuchungshaft regelmäßig versagt.

Landeskasse trägt Anwaltskosten nach dem Freispruch

Die Verteilung der Prozesskosten richtet sich im deutschen Strafrecht nach den Vorgaben des § 467 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO). Endet ein Verfahren mit einem Freispruch, übernimmt grundsätzlich die Staatskasse die gesamten Verfahrenskosten. Zu diesen erstattungsfähigen Beträgen zählen ausnahmslos auch die notwendigen Auslagen, die einer beschuldigten Person für eine angemessene Rechtsverteidigung entstanden sind. Das bedeutet konkret: Der Staat muss die gesetzlichen Anwaltsgebühren sowie notwendige Reisekosten des Freigesprochenen übernehmen.

In Übereinstimmung mit diesen prozessualen Grundsätzen entlastete das Gericht den freigesprochenen Mann zumindest bei den Verfahrenskosten. Die Bielefelder Richter ordneten an, dass die Kosten des Verfahrens der Staatskasse zur Last fallen. Sämtliche notwendigen Auslagen, die dem Mann durch die Beauftragung seiner Verteidigung entstanden sind, muss der Staat vollständig übernehmen. Diese grundlegende Kostenentscheidung blieb rechtlich völlig unberührt von der parallel getroffenen Entscheidung, eine finanzielle Haftentschädigung strikt abzulehnen.

Praxis-Lehren aus dem Bielefelder Indizienprozess

Das Urteil verdeutlicht, dass die Staatsanwaltschaft die Täterschaft lückenlos beweisen muss; Zweifel an der Alleintäterschaft führen zwingend zum Freispruch. Da die Entscheidung von einer Schwurgerichtskammer eines Landgerichts stammt, hat sie hohe Signalwirkung für ähnliche Indizienprozesse, in denen DNA-Treffer ohne Kontext als Beweis dienen sollen. Ein Indizienprozess ist ein Verfahren, in dem es keine direkten Beweise wie Augenzeugen oder Geständnisse gibt und das Gericht sich sein Urteil aus einer Kette von Hinweisen zusammenbauen muss.

Für Sie bedeutet das: Kämpfen Sie im Prozess konsequent für eine detaillierte rechtsmedizinische Auswertung jeder einzelnen Spur, da schon ein technisch unpassendes Detail das gesamte Anklagekonstrukt stürzen kann. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Entschädigungsanspruch für die Haftzeit sofort erlischt, wenn Sie durch andere rechtswidrige Handlungen am Tatort den Verdacht gegen sich selbst provoziert haben.

Was jetzt? Wenn Sie freigesprochen wurden, müssen Sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach Rechtskraft des Urteils Ihre notwendigen Auslagen (Anwalts- und Reisekosten) schriftlich bei der Gerichtskasse geltend machen. Rechtskraft bedeutet, dass das Urteil endgültig ist und nicht mehr mit normalen Rechtsmitteln angegriffen werden kann. Prüfen zudem sofort mit Ihrem Anwalt, ob gegen die Ablehnung der Haftentschädigung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt werden muss, um den Geldanspruch für die U-Haft zu retten. Die sofortige Beschwerde ist ein Eil-Rechtsmittel gegen gerichtliche Beschlüsse, das meist innerhalb einer strengen Frist von nur einer Woche eingelegt werden muss.


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Nach einem Freispruch ist die Geltendmachung Ihrer Auslagen an kurze, strikte Fristen gebunden. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, die Erstattung Ihrer Anwaltskosten durch die Staatskasse sowie mögliche Entschädigungsansprüche für Untersuchungshaft rechtssicher durchzusetzen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten Ihrer Anträge und wahren Ihre finanziellen Interessen gegenüber der Justizkasse.

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Experten Kommentar

Den Jubel über die vermeintlich großzügige Kostenübernahme durch die Staatskasse muss ich bei Freisprüchen oft sofort dämpfen. In umfangreichen Schwurgerichtsverfahren arbeiten wir Verteidiger nämlich fast ausnahmslos mit individuellen Honorarvereinbarungen, die weit über den regulären Sätzen liegen. Die Justizkasse erstattet später jedoch strikt nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Die finanzielle Lücke zwischen dem tatsächlichen Anwaltshonorar und der staatlichen Erstattung geht dann sehr schnell in die Zehntausende. Betroffene sollten sich deshalb schon beim ersten Beratungsgespräch den realistischen Eigenanteil schonungslos aufschlüsseln lassen. Ein gewonnener Indizienprozess schützt am Ende leider nicht davor, dass der Mandant auf einem enormen Schuldenberg sitzen bleibt.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt mein Entschädigungsanspruch auch, wenn meine DNA durch Sekundärübertragung an den Tatort gelangte?

JA, ein Anspruch auf Haftentschädigung nach dem Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG) bleibt bestehen, wenn DNA-Spuren ohne eigenes Verschulden durch eine bloße Sekundärübertragung an den Tatort gelangt sind. In einem solchen Fall liegt kein vorwerfbares Fehlverhalten vor, das den Tatverdacht für die Ermittlungsbehörden grob fahrlässig begründet hätte.

Gemäß § 5 Abs. 2 StrEG entfällt die staatliche Wiedergutmachung nur dann, wenn der Beschuldigte die Untersuchungshaft vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hat. Eine Sekundärübertragung beschreibt den Vorgang, bei dem genetisches Material ohne direktes Handeln der Person, beispielsweise über Kleidung oder Werkzeuge Dritter, an einen Tatort transportiert wird. Da der Betroffene hierbei nicht aktiv zur Spurenlegung beigetragen hat, mangelt es an der erforderlichen Sorgfaltspflichtverletzung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Gerichte verlangen für einen Ausschluss der Entschädigung ein Verhalten, das über bloße Unvorsichtigkeit hinausgeht und die Inhaftierung förmlich herausfordert. Ohne diesen individuellen Vorwurf bleibt der Staat zur Zahlung der gesetzlichen Pauschale für jeden Tag der erlittenen Freiheitsentziehung verpflichtet.

Der Entschädigungsanspruch erlischt jedoch trotz einer passiven Spurenübertragung, wenn der Betroffene durch ein zeitgleiches rechtswidriges Begleitverhalten, wie etwa einen versuchten Diebstahl am selben Ort, den Tatverdacht grob fahrlässig selbst provoziert hat.


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Verliere ich die Haftentschädigung, wenn ich am Tatort eine versuchte Straftat gestehe?

JA, Sie verlieren den Anspruch auf Haftentschädigung regelmäßig, wenn Sie durch das Geständnis einer Begleitstraftat einräumen, den Tatverdacht gegen sich selbst grob fahrlässig provoziert zu haben. Ein Freispruch vom Hauptvorwurf führt nicht zur finanziellen Entschädigung, wenn Ihr eigenes rechtswidriges Verhalten die Ermittlungsmaßnahmen erst ermöglicht hat.

Die rechtliche Grundlage für diese Verweigerung findet sich in § 5 Abs. 2 des Strafverfolgungsentschädigungsgesetzes (StrEG), wonach eine Entschädigung bei grob fahrlässiger Eigenverursachung gesetzlich ausgeschlossen ist. Wer sich in krimineller Absicht an einen Tatort begibt, setzt durch dieses sozialwidrige Verhalten eine entscheidende Ursache für spätere Strafverfolgungsmaßnahmen und handelt damit in ungewöhnlichem Maße sorgfaltswidrig gegen die eigenen Interessen. Da die Ermittlungsbehörden durch Ihre Anwesenheit und die damit verbundenen Spuren einen dringenden Tatverdacht bejahen dürfen, wird Ihnen dieses Risiko bei der Abrechnung der Haftzeit voll zugerechnet. Ein Geständnis bezüglich einer Begleitstraftat liefert dem Gericht somit die notwendige Begründung, um eine staatliche Auszahlungssumme wegen der Selbstprovokation des Verdachts rechtssicher abzulehnen.

Trotz des Verlustes der Haftentschädigung muss die Staatskasse nach einem Freispruch gemäß § 467 StPO Ihre notwendigen Anwaltskosten regelmäßig vollständig tragen. Prüfen Sie mit Ihrem Verteidiger dennoch die Erfolgsaussichten einer sofortigen Beschwerde gegen den Entschädigungsausschluss, um alle rechtlichen Möglichkeiten zur finanziellen Wiedergutmachung auszuschöpfen.


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Welche Frist muss ich für die sofortige Beschwerde gegen eine abgelehnte Haftentschädigung einhalten?

Die Frist für die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung einer Haftentschädigung beträgt genau eine Woche ab der förmlichen Zustellung des entsprechenden gerichtlichen Beschlusses. Dieser Zeitraum ist zwingend einzuhalten, um den Anspruch auf finanzielle Wiedergutmachung für erlittene Untersuchungshaft effektiv gerichtlich überprüfen zu lassen.

Diese extrem kurze Frist ergibt sich aus der Verweisung des Strafverfolgungsentschädigungsgesetzes auf die allgemeinen Vorschriften der Strafprozessordnung für Eil-Rechtsmittel, die eine schnelle Rechtssicherheit über Nebenfolgen des Verfahrens anstreben. Im Gegensatz zur Abrechnung der Verteidigerkosten bei der Gerichtskasse, für die meist ein Monat Zeit bleibt, erfordert die Anfechtung der abgelehnten Haftentschädigung eine sofortige Reaktion. Der Fristlauf wird dabei nicht durch die bloße mündliche Verkündung des Urteils im Gerichtssaal ausgelöst, sondern beginnt erst mit dem tatsächlichen Erhalt des schriftlich begründeten Beschlusses durch den Betroffenen oder dessen Rechtsbeistand. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, führt jedes Versäumnis ohne rechtzeitigen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum unwiderruflichen Verlust aller Entschädigungsansprüche gegenüber der Landeskasse.

Eine wichtige Besonderheit besteht darin, dass die sofortige Beschwerde bereits unmittelbar nach der Zustellung der negativen Entscheidung erhoben werden muss, selbst wenn das Haupturteil zum Freispruch noch nicht formell rechtskräftig ist. Diese prozessuale Trennung zwischen dem Ausgang des Strafverfahrens und der Entscheidung über die Haftentschädigung wird von Betroffenen häufig übersehen und führt regelmäßig zum Fristversäumnis.


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Wer zahlt die Differenz, wenn mein Anwaltshonorar höher als die erstatteten Staatsgebühren ist?

Die Differenz zwischen einem privat vereinbarten Anwaltshonorar und den erstatteten Beträgen müssen Sie als Mandant grundsätzlich selbst tragen, da die Staatskasse nur für gesetzlich festgelegte Gebühren aufkommt. Nach einem Freispruch übernimmt der Staat gemäß § 467 StPO lediglich die sogenannten notwendigen Auslagen des Beschuldigten.

Unter dem Begriff der notwendigen Auslagen versteht die Rechtsprechung im Regelfall ausschließlich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welche die Standardvergütung für juristische Dienstleistungen definieren. Sofern Sie mit Ihrem Verteidiger eine höhere Vergütung wie etwa einen Stundensatz vereinbart haben, fällt dieser zusätzliche finanzielle Aufwand unter Ihr persönliches Lebensrisiko. Die Justizkasse argumentiert hierbei regelmäßig, dass eine angemessene Verteidigung bereits durch die gesetzlichen Sätze gewährleistet sei und höhere Honorarsummen nicht erstattungsfähig sind. Daher erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens lediglich den Betrag zurückgezahlt, der rechnerisch dem gesetzlichen Mindestmaß für die konkrete Tätigkeit Ihres Anwalts entspricht.

Eine vollständige Erstattung des vereinbarten Honorars durch den Staat ist nur in extrem seltenen Ausnahmefällen denkbar, wenn die Hinzuziehung eines hochspezialisierten Verteidigers zu diesen Konditionen für die sachgerechte Führung des Prozesses objektiv unvermeidbar war. Da die Gerichte diese Notwendigkeit jedoch fast immer mit Verweis auf die ausreichende Qualifikation jedes zugelassenen Rechtsanwalts ablehnen, bleibt die Kostendifferenz in der Praxis fast ausnahmslos bei der freigesprochenen Person.


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Kann ich Schmerzensgeld fordern, wenn die gesetzliche Haftentschädigung meine psychischen Folgeschäden nicht abdeckt?

Ein Schmerzensgeld über die gesetzliche Haftpauschale hinaus ist nur möglich, wenn den Behörden eine schuldhafte Amtspflichtverletzung nachgewiesen wird; bei einer rechtmäßigen Untersuchungshaft bleibt der Anspruch auf die Sätze des StrEG begrenzt. Diese pauschale Entschädigung deckt rechtlich bereits alle psychischen Belastungen ab. Eine höhere individuelle Entschädigung für Traumata ist im Regelfall gesetzlich nicht vorgesehen.

Das Strafverfolgungsentschädigungsgesetz gewährt nach § 2 StrEG derzeit lediglich einen festen Betrag von 75 Euro pro Hafttag als pauschalen Ausgleich für die erlittene Freiheitsentziehung. Diese Summe umfasst sämtliche immateriellen Beeinträchtigungen, weshalb eine gesonderte Geltendmachung von psychischen Folgeschäden innerhalb dieses speziellen gesetzlichen Rahmens nicht möglich ist. Möchte ein Betroffener höhere Summen fordern, muss er im Wege der Amtshaftung gemäß § 839 BGB nachweisen, dass die Inhaftierung von Anfang an rechtswidrig war oder die Beamten vorsätzlich fehlerhaft gehandelt haben. Da ein vertretbarer Tatverdacht zum Zeitpunkt der Verhaftung die Maßnahme jedoch rechtfertigt, scheitern solche Klagen in der Praxis meist an der rechtmäßigen Amtsführung der Justizbehörden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Beschuldigte die Ermittlungsmaßnahmen durch grob fahrlässiges Verhalten selbst provoziert hat, da in solchen Fällen gemäß § 5 StrEG sogar der Basisanspruch auf die gesetzliche Pauschale vollständig entfällt.


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Das vorliegende Urteil


Landgericht Bielefeld – Az.: 03 Ks 8/25 – Urteil vom 21.11.2025




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