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Drogen / Cannabiskonsum im Straßenverkehr – § 29 BtMG

Was ist geschehen?

Unser Mandant wurde Mitte des Jahres 2017 mitten in der Nacht (etwa gegen 3 Uhr morgens) in einem Kreuztaler Ortsteil von der Polizei auf einem Platz innerhalb geschlossener Ortschaften im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit seinem Pkw angehalten und polizeilich kontrolliert. Es bestand der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis, strafbar gemäß § 29 BtMG. Da (zudem) der Verdacht bestand, dass er das Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt hat, wurde eine Blutprobe angeordnet. Aufgrund der labortechnisch ausgewerteten Blutanalyse und der vorliegenden Befundkonstellation konnte ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Mandant zum Zeitpunkt der Blutentnahme und somit auch zum Vorfallszeitpunkt unter dem Einfluss der nachgewiesenen berauschenden Mittel (in diesem Fall: Cannabinoide/THC) in einer weit überdurchschnittlichen Konzentration gestanden hat. Daher wurde ein Verfahren wegen Verdacht des Besitzes und Erwerbs von Betäubungsmitteln eingeleitet.

Möglicher Strafrahmen

Da der Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar ist, sieht § 29 BtMG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Mehr zum Thema Betäubungsmittelstrafrecht unter:

» https://www.strafrechtsiegen.de/betaeubungsmittelstrafrecht-btmg/

Was konnten wir für unseren Mandanten erreichen?

Das Verfahren wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft Siegen gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts unseres Mandanten eingestellt, da keine für eine Überführung geeigneten Beweismittel vorlagen und somit nur der (straffreie) Konsum, nicht aber der strafbare Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln nachgewiesen werden konnte.

Was können wir für Sie tun?

Haben auch Sie ein strafrechtliches Problem? Dann zögern Sie nicht und wenden Sie sich besser sofort an die Strafrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen mit dem erfahrenen Strafverteidiger Dr. Christian Kotz!

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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