Übersicht
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: Rechtliche Folgen und Promillegrenzen im Fokus
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- FAQ – Häufige Fragen
- Wie lange dauert ein Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern in der Regel?
- Gibt es Möglichkeiten, ein Fahrverbot vorzeitig aufheben oder verkürzen zu lassen?
- Wie hoch kann die Geldstrafe für eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter ausfallen?
- Welche Auswirkungen hat eine Trunkenheitsfahrt auf die berufliche Tätigkeit?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um ein Urteil wegen Trunkenheitsfahrt anzufechten?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt, nachdem er mit 2,02 Promille Alkohol ein Elektrokleinstfahrzeug gefahren war.
- Die Entscheidung des Gerichts beruht auf Faktoren wie Einsicht und Reue des Angeklagten sowie seine strafrechtliche Unbelastetheit.
- Das Gericht entschied, anstelle eines Entzugs der Fahrerlaubnis ein viermonatiges Fahrverbot zu verhängen, da die spezifischen Umstände dies rechtfertigten.
- Eine Geldstrafe von insgesamt 30 Tagessätzen wurde verhängt, was als angemessen für die begangene Tat angesehen wurde.
- Die Entscheidung berücksichtigt die persönlichen Umstände des Angeklagten, wie seine familiäre Situation und seinen Verzicht auf Alkohol nach der Tat.
- Das Gericht erkannte, dass das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer mit einem Elektrokleinstfahrzeug geringer ist als mit einem Pkw.
- Die Anordnung der Geldstrafe und des Fahrverbots soll sowohl eine Strafe als auch eine Maßnahme zur Verhinderung zukünftiger Taten darstellen.
- Den Angeklagten treffen die Verfahrenskosten sowie seine notwendigen Auslagen.
- Das Urteil hat Auswirkungen auf die Berufstätigkeit des Angeklagten, da das Fahrverbot seine Mobilität einschränkt.
- Die Erstellung eines möglichen Antrags auf vorzeitige Aufhebung des Fahrverbots sollte in Betracht gezogen werden, falls entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.
Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: Rechtliche Folgen und Promillegrenzen im Fokus
Die Nutzung von E-Scootern hat in den letzten Jahren stark zugenommen, und mit ihr auch die rechtlichen Fragen zu den damit verbundenen Verkehrsstraftaten. Insbesondere das Thema Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern gewinnt zunehmend an Bedeutung, da der Alkoholkonsum beim Fahren von E-Scootern nicht nur ein Sicherheitsrisiko darstellt, sondern auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der § 69 Abs. 2 StGB regelt die Fahrerlaubnisentziehung, sollte ein Fahrer unter Alkoholeinfluss in einen Unfall verwickelt sein oder eine Trunkenheitsfahrt durchführen.
Die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer liegt grundsätzlich bei 0,5 Promille, und bereits ab diesem Wert drohen Bußgelder sowie mögliche Strafen bei Trunkenheitsfahrten. Zudem müssen sich Benutzer der E-Scooter darüber im Klaren sein, dass sie bei einem Verstoß gegen diese Regelungen nicht nur ihr Recht zur Nutzung des E-Scooters riskieren, sondern auch ihre allgemeine Fahreignung gefährden. Das Nutzerverhalten im Straßenverkehr spielt eine entscheidende Rolle in der Frage der Sicherheit und der rechtlichen Verantwortung der einzelnen Fahrer.
Um die Thematik weiter zu vertiefen, wird im Folgenden ein konkreter Fall vorgestellt, der die Auswirkungen einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter und die anschließenden rechtlichen Konsequenzen verdeutlicht.
Der Fall vor Gericht
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr: 30-jähriger Trockenbauer zu Geldstrafe und Fahrverbot verurteilt
Ein 30-jähriger Trockenbauer wurde vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe und einem viermonatigen Fahrverbot verurteilt. Der Angeklagte, Vater von zwei Kindern und in Erwartung eines dritten, befuhr am 19. September 2023 gegen 21:08 Uhr mit einem Elektrokleinstfahrzeug den Tempelhofer Damm in Berlin, obwohl er stark alkoholisiert war.
Erhebliche Alkoholisierung und auffällige Fahrweise
Eine um 22:27 Uhr entnommene Blutprobe ergab einen Alkoholgehalt von 2,02 Promille, der deutlich über dem Grenzwert der absoluten Fahruntauglichkeit von 1,1 Promille lag. Aufgrund seiner alkoholbedingten Beeinträchtigung fuhr der Angeklagte in Schlangenlinien und konnte keine gerade Fahrlinie einhalten. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte bei „Anwendung der gebotenen Sorgfalt“ hätte erkennen können und müssen, dass er aufgrund des Alkoholkonsums fahruntüchtig war.
Strafzumessung und mildernde Umstände
Bei der Festlegung des Strafmaßes berücksichtigte das Gericht sowohl belastende als auch entlastende Faktoren. Zu Gunsten des Angeklagten wurde gewertet, dass er sich „einsichtig und reuig“ zeigte und seit dem Vorfall nachweislich keinen Alkohol mehr konsumiert. Auch die Tatsache, dass er ein Elektrokleinstfahrzeug führte, von dem im Vergleich zu einem PKW geringere Gefahren ausgehen, wurde berücksichtigt. Zudem war der Angeklagte bisher strafrechtlich nicht vorbelastet.
Urteil und Begründung
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro, was einer Gesamtsumme von 900 Euro entspricht. Zusätzlich wurde ein Fahrverbot von vier Monaten für Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr ausgesprochen. In der Urteilsbegründung heißt es, diese Strafe sei „ausreichend, jedoch auch zwingend notwendig“, um das begangene Unrecht angemessen zu bestrafen und allen Strafzwecken zu genügen.
Verzicht auf Führerscheinentzug
Obwohl die Tat einen Regelfall für die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen darstellt, sah das Gericht von einem Entzug der Fahrerlaubnis ab. Diese Entscheidung basierte auf den „Gesamtumständen, der zuvor genannten Strafzumessungsgesichtspunkte und des vom Gericht von dem Angeklagten im Termin gewonnenen Eindrucks“. Das viermonatige Fahrverbot wurde als ausreichende Maßnahme erachtet, insbesondere unter Berücksichtigung des kooperativen Verhaltens des Angeklagten während des Verfahrens und seines dokumentierten Verzichts auf Alkoholkonsum nach der Tat.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht die Differenzierung zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug bei Trunkenheitsdelikten. Trotz erheblicher Alkoholisierung (2,02 Promille) wurde aufgrund positiver Prognose und Einsicht des Angeklagten von einem Führerscheinentzug abgesehen. Dies unterstreicht den Ermessensspielraum der Gerichte, individuelle Umstände zu berücksichtigen und verhältnismäßige Sanktionen zu verhängen, die sowohl präventiv wirken als auch die Resozialisierung fördern.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie wegen Trunkenheit auf einem E-Scooter verurteilt wurden, müssen Sie mit einem viermonatigen Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge rechnen, selbst bei hoher Alkoholisierung. Die Geldstrafe orientiert sich an Ihrem Einkommen, hier 30 Tagessätze à 30 Euro. Ein Führerscheinentzug kann vermieden werden, wenn Sie Einsicht zeigen und Ihr Verhalten ändern, z.B. durch Alkoholverzicht. Das Fahrverbot ist nicht verkürzbar, wirkt sich aber nur auf das Führen von Kraftfahrzeugen aus. Für Ihre berufliche Tätigkeit bedeutet dies, dass Sie vier Monate lang kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen dürfen.
FAQ – Häufige Fragen
In unserer sorgfältig zusammengestellten FAQ-Rubrik finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Verkehrssicherheit und rechtliche Aspekte. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern, einem zunehmend relevanten Thema in der modernen Mobilität. Wir bieten Ihnen prägnante Informationen und tiefgehende Analysen, um Ihnen ein besseres Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen zu vermitteln.
Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Wie lange dauert ein Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern in der Regel?
- Gibt es Möglichkeiten, ein Fahrverbot vorzeitig aufheben oder verkürzen zu lassen?
- Wie hoch kann die Geldstrafe für eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter ausfallen?
- Welche Auswirkungen hat eine Trunkenheitsfahrt auf die berufliche Tätigkeit?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um ein Urteil wegen Trunkenheitsfahrt anzufechten?
Wie lange dauert ein Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern in der Regel?
Bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern beträgt die Dauer eines Fahrverbots in der Regel zwischen einem und sechs Monaten. Die genaue Länge hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Blutalkoholkonzentration (BAK)
Je höher der Alkoholgehalt im Blut, desto länger das Fahrverbot. Bei einer BAK von 0,5 bis 1,09 Promille wird meist ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Ab 1,1 Promille droht in der Regel ein dreimonatiges Fahrverbot.
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Wenn Sie durch Ihre Fahrweise andere gefährdet haben, kann dies zu einem längeren Fahrverbot führen. Stellen Sie sich vor, Sie wären bei der Fahrt beinahe mit einem Fußgänger zusammengestoßen – in einem solchen Fall würde das Gericht wahrscheinlich ein längeres Fahrverbot aussprechen.
Vorstrafen und Wiederholungstaten
Wenn Sie bereits wegen ähnlicher Vergehen verurteilt wurden, müssen Sie mit einem längeren Fahrverbot rechnen. Bei Wiederholungstätern kann das Fahrverbot bis zu sechs Monate betragen.
Einsicht und Reue
Zeigen Sie vor Gericht Einsicht in Ihr Fehlverhalten und aufrichtige Reue, kann sich dies positiv auf die Dauer des Fahrverbots auswirken. In einem solchen Fall könnte das Gericht zu Ihren Gunsten entscheiden und ein kürzeres Fahrverbot verhängen.
Es ist wichtig zu beachten, dass in besonders schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen statt eines Fahrverbots auch ein Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB in Betracht kommen kann. In diesem Fall müssten Sie Ihren Führerschein für mindestens sechs Monate abgeben.
Wenn Sie von einem Fahrverbot betroffen sind, sollten Sie sich über die genauen Bedingungen und den Zeitpunkt des Antritts bei der zuständigen Behörde informieren. In manchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer bestimmten Frist selbst zu wählen.
Gibt es Möglichkeiten, ein Fahrverbot vorzeitig aufheben oder verkürzen zu lassen?
Grundsätzlich ist es sehr schwierig, ein rechtskräftig verhängtes Fahrverbot vorzeitig aufheben oder verkürzen zu lassen. Das Gesetz sieht hierfür keine expliziten Möglichkeiten vor. In der Regel müssen Sie das Fahrverbot für die gesamte festgelegte Dauer absitzen.
Ausnahmen in besonderen Härtefällen
In außergewöhnlichen Härtefällen kann es jedoch Möglichkeiten geben, eine Verkürzung oder Aufhebung zu erwirken. Wenn sich Ihre Lebensumstände seit der Verhängung des Fahrverbots drastisch geändert haben, sodass das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt, können Sie einen Antrag auf Aufhebung oder Verkürzung stellen. Stellen Sie sich vor, Sie haben nach dem Urteil einen neuen Job angetreten, der zwingend einen Führerschein erfordert. In einem solchen Fall könnte ein Gericht möglicherweise die Entscheidung überdenken.
Vorgehen bei Härtefällen
Wenn Sie glauben, dass ein Härtefall vorliegt, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:
- Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht: Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Situation einschätzen und die Erfolgsaussichten eines Antrags beurteilen.
- Sammeln Sie Beweise: Dokumentieren Sie sorgfältig, warum das Fahrverbot in Ihrer aktuellen Situation eine besondere Härte darstellt. Dazu können Arbeitgeberbescheinigungen, ärztliche Atteste oder andere relevante Unterlagen gehören.
- Stellen Sie einen begründeten Antrag: Ihr Anwalt kann einen formal korrekten Antrag bei der zuständigen Behörde oder dem Gericht einreichen.
Alternativen zur Verkürzung
Wenn eine Verkürzung nicht möglich ist, gibt es eventuell andere Wege, die Auswirkungen des Fahrverbots zu mildern:
- Verschiebung des Beginns: In manchen Fällen können Sie den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer bestimmten Frist selbst wählen. Dies ermöglicht es Ihnen, das Fahrverbot in eine für Sie günstigere Zeit zu legen.
- Beschränktes Fahrrecht: In sehr seltenen Fällen kann ein beschränktes Fahrrecht für bestimmte Zwecke (z.B. Fahrten zur Arbeit) gewährt werden. Dies ist jedoch die absolute Ausnahme und nicht die Regel.
Beachten Sie, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter, die zu einer Regelfahrerlaubnisentziehung nach § 69 Abs. 2 StGB geführt hat, die Chancen auf eine vorzeitige Aufhebung oder Verkürzung besonders gering sind. In solchen Fällen geht der Gesetzgeber von einer besonderen Gefährdung des Straßenverkehrs aus, was die Behörden und Gerichte in der Regel sehr restriktiv handhaben.
Wie hoch kann die Geldstrafe für eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter ausfallen?
Die Geldstrafe für eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter kann erheblich variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich wird die Strafe in Tagessätzen bemessen, wobei die Anzahl der Tagessätze die Schwere der Tat widerspiegelt und die Höhe des einzelnen Tagessatzes sich nach Ihrem Einkommen richtet.
Höhe der Geldstrafe
Bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter können Sie mit einer Geldstrafe von 30 bis 90 Tagessätzen rechnen. Die Höhe eines Tagessatzes beträgt in der Regel 1/30 Ihres Nettomonatseinkommens, mindestens jedoch 1 Euro und höchstens 30.000 Euro.
Wenn Sie beispielsweise ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro im Monat haben, könnte ein Tagessatz 100 Euro betragen. Bei 30 Tagessätzen würde die Geldstrafe dann 3.000 Euro, bei 90 Tagessätzen 9.000 Euro ausmachen.
Einflussfaktoren auf die Strafhöhe
Die konkrete Höhe der Geldstrafe wird vom Gericht unter Berücksichtigung verschiedener Umstände festgelegt:
- Höhe der Blutalkoholkonzentration: Je höher der Promillewert, desto höher fällt in der Regel die Strafe aus.
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Wenn Sie durch Ihre Fahrt andere in Gefahr gebracht haben, wirkt sich das strafverschärfend aus.
- Vorstrafen: Frühere Verurteilungen, insbesondere wegen Verkehrsdelikten, können zu einer höheren Strafe führen.
- Einsicht und Reue: Zeigen Sie sich einsichtig und bereuen Ihr Verhalten, kann dies strafmildernd berücksichtigt werden.
Zusätzliche Konsequenzen
Neben der Geldstrafe müssen Sie bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter auch mit weiteren Folgen rechnen:
- Fahrverbot: In der Regel wird ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten verhängt.
- Führerscheinentzug: In schweren Fällen oder bei Wiederholungstaten kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
- Punkte in Flensburg: Sie erhalten 2 bis 3 Punkte im Fahreignungsregister.
Wenn Sie mit einer Trunkenheitsfahrt auf dem E-Scooter konfrontiert sind, ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, die möglichen Konsequenzen einzuschätzen und gegebenenfalls eine Strategie zur Strafminderung zu entwickeln.
Welche Auswirkungen hat eine Trunkenheitsfahrt auf die berufliche Tätigkeit?
Eine Trunkenheitsfahrt kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre berufliche Tätigkeit haben, insbesondere wenn Ihr Beruf das Führen von Fahrzeugen erfordert. Die Konsequenzen können je nach Schwere des Vergehens und Ihrer beruflichen Situation variieren.
Fahrverbot und Führerscheinentzug
Bei einer Trunkenheitsfahrt droht in der Regel ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Wenn Sie beruflich auf das Führen von Fahrzeugen angewiesen sind, kann dies direkte Folgen für Ihre Beschäftigung haben. Ein Fahrverbot dauert in der Regel ein bis drei Monate, während ein Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verbunden sein kann.
Berufliche Konsequenzen
Für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Personen, die regelmäßig dienstlich fahren müssen, kann eine Trunkenheitsfahrt existenzbedrohend sein. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz nicht mehr erreichen oder Ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können, droht im schlimmsten Fall eine Kündigung. Selbst wenn Sie nicht direkt gekündigt werden, können Sie möglicherweise für die Dauer des Fahrverbots oder Führerscheinentzugs nicht mehr in Ihrer gewohnten Position eingesetzt werden.
Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
Arbeitgeber können eine Trunkenheitsfahrt als Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten ansehen, insbesondere wenn das Führen von Fahrzeugen zu Ihren Hauptaufgaben gehört. Dies kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen oder sogar einer verhaltensbedingten Kündigung führen. Bedenken Sie, dass auch Fahrten mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss zu einem Entzug der Regelfahrerlaubnis nach § 69 Abs. 2 StGB führen können.
Mögliche Alternativen und Lösungsansätze
Wenn Sie von einer Trunkenheitsfahrt und deren Folgen betroffen sind, sollten Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber kommunizieren. Möglicherweise lassen sich alternative Lösungen finden:
- Temporäre Versetzung in eine Position, die kein Fahren erfordert
- Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften
- Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für berufliche Fahrten (in seltenen Fällen möglich)
- Teilnahme an Verkehrstherapien oder Alkoholseminaren, um Ihre Eignung zum Führen von Fahrzeugen nachzuweisen
Bedenken Sie, dass eine Trunkenheitsfahrt nicht nur unmittelbare berufliche Folgen haben kann, sondern auch langfristig Ihre Karrierechancen beeinflussen kann. Viele Arbeitgeber führen Führerscheinkontrollen durch und könnten bei Bewerbungen negativ auf einen Eintrag wegen Trunkenheit im Verkehr reagieren.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um ein Urteil wegen Trunkenheitsfahrt anzufechten?
Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt stehen Ihnen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, um das Urteil anzufechten. Die wichtigsten Optionen sind:
Berufung
Die Berufung ist das häufigste Rechtsmittel gegen Urteile des Amtsgerichts. Wenn Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung Berufung einlegen. Bei der Berufung wird der Fall vor dem Landgericht neu verhandelt. Dabei können Sie neue Beweise vorlegen und Zeugen benennen.
Revision
Gegen Urteile des Landgerichts oder wenn Sie nur Rechtsfehler geltend machen möchten, kommt die Revision in Betracht. Die Revision prüft das Urteil nur auf Rechtsfehler, nicht auf Tatsachen. Sie müssen die Revision ebenfalls innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung einlegen.
Einspruch gegen Strafbefehl
Wurde die Trunkenheitsfahrt per Strafbefehl geahndet, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Dies führt zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.
Wiederaufnahme des Verfahrens
In seltenen Fällen ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich, etwa wenn neue Beweise auftauchen oder sich herausstellt, dass ein Zeuge falsch ausgesagt hat. Dies ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Verfassungsbeschwerde
Als letztes Mittel kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Grundrechte verletzt wurden. Dies ist jedoch nur nach Ausschöpfung des regulären Rechtswegs möglich und hat selten Erfolg.
Beachten Sie, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter besondere Regelungen gelten können. Die Entziehung der Regelfahrerlaubnis nach § 69 Abs. 2 StGB ist auch in solchen Fällen möglich, wenn die Alkoholisierung entsprechend hoch war.
Wenn Sie ein Urteil wegen Trunkenheitsfahrt anfechten möchten, ist es ratsam, sich umgehend mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung zu setzen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und Sie bei der Einlegung des geeigneten Rechtsmittels unterstützen.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr: Dies bezeichnet das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss, ohne die Absicht zu haben, andere zu gefährden. Es liegt vor, wenn der Fahrer aufgrund seiner Alkoholisierung nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Fahrlässigkeit besteht darin, dass der Täter die Auswirkungen des Alkohols auf seine Fahrtüchtigkeit falsch einschätzt. Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen fahrlässiger Trunkenheit verurteilt, da er mit 2,02 Promille E-Scooter fuhr und in Schlangenlinien unterwegs war.
- Absolute Fahruntüchtigkeit: Dieser Begriff bezeichnet einen Alkoholisierungsgrad, ab dem jeder Fahrzeugführer als fahruntüchtig gilt, unabhängig von individuellen Faktoren oder sichtbaren Ausfallerscheinungen. Bei Kraftfahrzeugen liegt die Grenze bei 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration. Oberhalb dieses Wertes ist der Nachweis individueller Fahruntüchtigkeit nicht mehr erforderlich. Im vorliegenden Fall lag der Angeklagte mit 2,02 Promille deutlich über dieser Grenze, was seine absolute Fahruntüchtigkeit begründete.
- Strafzumessung: Dies bezeichnet den Prozess, in dem das Gericht die konkrete Strafe für eine Straftat festlegt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie die Schwere der Tat, die Schuld des Täters, sein Vorleben, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Verhalten nach der Tat. Im vorliegenden Fall berücksichtigte das Gericht zu Gunsten des Angeklagten seine Reue, den Alkoholverzicht nach der Tat und die Tatsache, dass er ein Elektrokleinstfahrzeug benutzte.
- Tagessatzsystem: Dies ist ein Modell zur Berechnung von Geldstrafen im Strafrecht. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt die Schwere der Tat wider, während die Höhe eines Tagessatzes sich am Nettoeinkommen des Verurteilten orientiert. Dadurch soll eine gerechte, an den finanziellen Verhältnissen des Täters orientierte Bestrafung erreicht werden. Im vorliegenden Fall wurde eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verhängt, was den finanziellen Verhältnissen des Angeklagten entsprach.
- Fahrverbot: Dies ist eine Nebenstrafe im Strafrecht, die das Führen von Kraftfahrzeugen für einen bestimmten Zeitraum untersagt. Es dient als Denkzettel und soll verkehrserzieherisch wirken. Im Gegensatz zum Führerscheinentzug muss der Führerschein nicht abgegeben werden, er darf nur nicht genutzt werden. Die Dauer beträgt in der Regel 1-3 Monate, kann aber in bestimmten Fällen bis zu 6 Monate betragen. Im vorliegenden Fall wurde ein viermonatiges Fahrverbot verhängt.
- Elektrokleinstfahrzeug: Dies bezeichnet kleine, elektrisch angetriebene Fahrzeuge wie E-Scooter, die im Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Sie unterliegen speziellen rechtlichen Regelungen, sind aber in Bezug auf Alkohol am Steuer den gleichen Vorschriften unterworfen wie andere Kraftfahrzeuge. Im vorliegenden Fall fuhr der Angeklagte ein solches Elektrokleinstfahrzeug, was vom Gericht als mildernder Umstand gewertet wurde, da von diesen Fahrzeugen geringere Gefahren ausgehen als von größeren Kraftfahrzeugen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 316 StGB (Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr): Dieser Paragraph stellt das Fahren unter Alkoholeinfluss unter Strafe, wenn der Fahrer nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Dabei ist es unerheblich, ob es zu einem Unfall kommt. Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte aufgrund seiner Alkoholisierung und der Schlangenlinienfahrt nach diesem Paragraphen verurteilt.
- § 44 StGB (Fahrverbot): Das Fahrverbot ist eine Nebenstrafe, die das Gericht neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verhängen kann. Es untersagt dem Verurteilten, für einen bestimmten Zeitraum Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Im konkreten Fall wurde dem Angeklagten ein Fahrverbot von vier Monaten auferlegt.
- § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis): Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die das Gericht anordnen kann, wenn der Täter als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird. Im vorliegenden Fall sah das Gericht trotz der Trunkenheitsfahrt von der Entziehung der Fahrerlaubnis ab, da es den Angeklagten aufgrund seiner Reue und seines Verhaltens für geeignet hielt, weiterhin ein Fahrzeug zu führen.
- § 46 StGB (Strafzumessung): Dieser Paragraph regelt die allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung. Das Gericht muss bei der Festlegung der Strafe die Umstände der Tat, die Persönlichkeit des Täters und seine wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigen. Im vorliegenden Fall wurden mildernde Umstände wie die Reue des Angeklagten und das geringe Gefahrenpotenzial des Fahrzeugs berücksichtigt.
- § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs): Obwohl der Angeklagte nicht nach diesem Paragraphen verurteilt wurde, ist er relevant, da eine Trunkenheitsfahrt unter Umständen auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen kann, wenn dadurch konkrete Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer entstehen. Im vorliegenden Fall wurde dies jedoch offenbar nicht angenommen, da es keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung gab.
Das vorliegende Urteil
AG Berlin-Tiergarten – Az.: 318 Cs 31/24 – Urteil vom 25.4.2024
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