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Fahrerlaubnisentzug bei E-Scooter-Trunkenheit: Führerschein weg bei 1,47 Promille

Eine kurze E-Scooter-Fahrt mit 1,47 Promille und anschließendem Sturz in Dortmund führte zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung um den Fahrerlaubnisentzug bei E-Scooter-Trunkenheit. Doch die kurze Trunkenheitsfahrt stellte die Eignung zum Führen aller Kraftfahrzeuge grundsätzlich in Frage.

Zum vorliegenden Urteil 729 Cs 63/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Dortmund
  • Datum: 27.05.2025
  • Aktenzeichen: 729 Cs 63/25
  • Verfahren: Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht

  • Das Problem: Ein Mann fuhr betrunken E-Scooter, stürzte und verletzte sich. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe und den Entzug des Führerscheins. Der Mann wollte eine mildere Behandlung.
  • Die Rechtsfrage: Macht sich jemand strafbar, der betrunken einen E-Scooter fährt, dabei stürzt und sich verletzt? Muss diese Person ihren Führerschein abgeben, auch wenn sie nur kurz fuhr, stürzte und an einem Seminar teilnahm?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe. Es entzog ihm den Führerschein. Der hohe Alkoholwert von 1,47 Promille und der Unfall mit Kontrollverlust begründeten diese Entscheidung.
  • Die Bedeutung: Der Fall zeigt, dass betrunkenes E-Scooter-Fahren schwere Folgen hat. Auch ein Sturz mit Eigenverletzung oder die Nutzung eines E-Scooters bewahren nicht vor dem Führerscheinentzug.

Der Fall vor Gericht


Wie ein kurzer Weg zum Paket-Shop den Führerschein kosten kann

Es begann mit dem Ruck eines Bordsteins. Dann kam der Kontrollverlust, der Sturz, ein kurzer Moment der Bewusstlosigkeit. Für einen Mann in Dortmund war dies der schmerzhafte Höhepunkt einer kurzen Fahrt mit dem E-Scooter.

Die Trunkenheitsfahrt endete für einen E-Scooter-Fahrer mit einem Sturz und dem drohenden Verlust der Fahrerlaubnis.
Sturz mit E-Scooter als Beleg für Fahruntüchtigkeit; Gericht verhängte Geldstrafe und entzog wegen 1,47 Promille die Fahrerlaubnis. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Doch juristisch gesehen war es erst der Anfang einer Kette von Ereignissen. Denn der Sturz war mehr als nur ein Unfall – er war der sichtbare Beweis für eine Fahruntüchtigkeit, die am Ende nicht nur eine Geldstrafe nach sich zog, sondern auch den Verlust seines Autoführerscheins zementierte.

Warum galt die kurze E-Scooter-Fahrt als vollwertige Trunkenheitsfahrt?

Der Angeklagte, ein Familienvater ohne Vorstrafen, musste nur schnell ein Paket abholen. Die Strecke zum Shop betrug etwa 600 Meter. Er nahm seinen E-Scooter. Die Hinfahrt verlief problemlos. Auf dem Rückweg, das Paket auf dem Trittbrett platziert, passierte es. Er fuhr über einen Bordstein, verlor die Kontrolle und stürzte. Eine später entnommene Blutprobe ergab einen Wert von 1,47 Promille.

Vor Gericht stand nicht die Frage, ob er gefahren war – das gab der Mann unumwunden zu. Die entscheidende Frage war, wie dieses Vergehen zu bewerten ist. Für das Gesetz ist ein E-Scooter kein Spielzeug. Er ist ein Kraftfahrzeug. Wer ihn mit über 1,1 Promille im öffentlichen Verkehr bewegt, begeht eine Straftat, genau wie ein Autofahrer. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Fahrt mit 1,47 Promille die Absolute Fahruntüchtigkeit des Mannes zweifelsfrei belege. Der Sturz sei der handfeste Beweis dafür, dass er nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Anklage forderte daher nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch die Entziehung seiner Fahrerlaubnis.

Die Verteidigung versuchte, das Geschehen in einem milderen Licht darzustellen. Sie verwies auf die sehr kurze Strecke von insgesamt nur rund 700 Metern. Sie betonte, dass der Fahrer sich durch den Sturz selbst verletzt hatte. Das alles sollte zeigen, dass der Vorfall nicht mit einer langen, rücksichtslosen Alkoholfahrt im Auto vergleichbar sei. Das Gericht sah das anders. Es bewertete Hin- und Rückfahrt als eine einzige, zusammenhängende Tat. Eine kurze Unterbrechung zum Abholen eines Pakets ändert nichts am Gesamtcharakter der Fahrt.

Weshalb konnten Reue und ein Seminar den Führerscheinentzug nicht abwenden?

Der Mann zeigte nach dem Vorfall Einsicht. Er nahm die Vorhaltungen seiner Familie ernst und absolvierte freiwillig ein achtwöchiges Aufbauseminar, um sich mit seinem Verhalten auseinanderzusetzen. Seine Teilnahmebestätigung legte er dem Gericht vor. Solche Schritte werden in der Justiz durchaus positiv bewertet. Sie zeigen, dass ein Täter Verantwortung übernimmt.

Das Gericht würdigte diese Bemühungen. Das Geständnis, die fehlenden Vorstrafen und die Teilnahme am Seminar flossen direkt in die Höhe der Geldstrafe ein. Sie wurde auf 30 Tagessätze zu je 30 Euro festgesetzt – eine moderate Strafe.

Doch bei der Frage des Führerscheins halfen diese mildernden Umstände nicht. Hier geht es dem Gesetz nicht primär um Bestrafung, sondern um eine Prognose für die Zukunft. Die zentrale Vorschrift, § 69 des Strafgesetzbuches, fragt: Hat sich der Täter als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen? Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit. Das Gericht musste abwägen, ob von diesem Fahrer künftig eine Gefahr ausgeht. Die freiwillige Teilnahme am Seminar war ein positives Zeichen, aber sie konnte die Tatsache des Kontrollverlusts nicht aus der Welt schaffen.

Was war der entscheidende Punkt für die Richter?

Der Knackpunkt der Entscheidung war der Sturz selbst. Wäre der Mann ohne Zwischenfall nach Hause gekommen und bei einer zufälligen Kontrolle erwischt worden, hätte die Sache anders aussehen können. Dann hätte man zwar den hohen Promillewert gehabt, aber keinen Beweis für eine konkrete Gefährdung.

In diesem Fall war die Sachlage anders. Der Fahrer hatte nicht nur eine theoretische, sondern eine ganz praktische Unfähigkeit bewiesen, sein Fahrzeug zu beherrschen. Der Sturz über den Bordstein war kein reines Pech. Er war die direkte Folge des Alkohols, der die Reaktionsfähigkeit und die Koordination des Mannes massiv beeinträchtigt hatte. Er verlor die Kontrolle, stürzte und war sogar kurzzeitig bewusstlos.

Für das Gericht war dieser Kontrollverlust der ausschlaggebende Faktor. Er lieferte den unwiderlegbaren Beleg, dass der Mann eine Gefahr im Straßenverkehr darstellte. Die Argumente der Verteidigung – die kurze Strecke, der „harmlose“ E-Scooter – wurden dadurch entkräftet. Wer schon auf 700 Metern mit einem Roller die Kontrolle verliert, dem, so die Logik des Gerichts, kann man nicht zutrauen, ein Auto sicher zu steuern. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass sich der Angeklagte als ungeeignet erwiesen hatte. Sie entzogen ihm die Fahrerlaubnis und verhängten eine Sperrfrist von fünf Monaten, bevor er eine neue beantragen darf.

Die Urteilslogik

Wer betrunken einen E-Scooter fährt, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch seinen Autoführerschein.

  • E-Scooter zählen als Kraftfahrzeuge: Ein E-Scooter gilt rechtlich als Kraftfahrzeug; wer ihn alkoholisiert fährt und dabei die Promillegrenze überschreitet, begeht eine Trunkenheitsfahrt.
  • Führerscheinentzug schützt die Allgemeinheit: Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine präventive Maßnahme zum Schutz des Verkehrs und keine reine Bestrafung, weshalb mildernde Umstände den Verlust des Führerscheins oft nicht verhindern.
  • Konkreter Kontrollverlust beweist Fahrunfähigkeit: Ein offensichtlicher Fahrfehler, der auf Alkohol zurückzuführen ist, belegt die mangelnde Fahreignung und wiegt schwerer als bloße theoretische Fahruntüchtigkeit.

Das Gesetz bewertet die Fahrtüchtigkeit mit einem E-Scooter genauso ernst wie die mit jedem anderen Kraftfahrzeug.


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Sind Sie ebenfalls von einem Führerscheinentzug wegen E-Scooter-Trunkenheit betroffen? Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation kontaktieren Sie uns.


Experten Kommentar

Ein schneller Weg zum Paketshop, das Paket auf dem Trittbrett – und plötzlich ist nicht nur der Roller, sondern auch der Autoführerschein weg. Dieses Urteil macht unmissverständlich klar: Ein E-Scooter ist ein echtes Fahrzeug, und wer betrunken damit einen Unfall verursacht, beweist damit seine generelle Untauglichkeit im Straßenverkehr. Es ging hier nicht allein um den Promillewert, sondern der Sturz diente als Beweis für die konkrete Fahruntüchtigkeit. Die Gerichte ziehen eine klare rote Linie, die weit über den Roller hinausgeht und den Autoführerschein direkt gefährdet.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gibt es für E-Scooter die gleiche Promillegrenze wie für Autos?

Ja, für E-Scooter gelten im Wesentlichen die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Dies bedeutet, dass bereits ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit droht. Ab 1,1 Promille ist das Führen eines E-Scooters definitiv eine Straftat der Trunkenheit im Verkehr, die den Verlust des Autoführerscheins und weitere empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Der Grund ist einfach: Juristen nennen E-Scooter schlichtweg Kraftfahrzeuge. Obwohl sie kleiner und langsamer sind als Autos, nehmen sie aktiv am öffentlichen Straßenverkehr teil und stellen bei unsicherer Führung ein erhebliches Risiko dar. Die Gesetzgebung hat daher dieselben strengen Maßstäbe angelegt, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Schon zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Hier drohen bereits ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Denken Sie an die Situation: Sie fahren mit dem Fahrrad. Dort liegen die Promillegrenzen zwar höher, doch mit einem E-Scooter ist es anders. Er ist kein simples Spielgerät, sondern ein motorisiertes Verkehrsmittel. So wie ein kleiner Roller nicht weniger ein Motorrad ist, nur weil er kleiner ist, ist der E-Scooter ein vollwertiges Kraftfahrzeug.

Vermeiden Sie unnötige Risiken. Überprüfen Sie vor jeder Fahrt mit dem E-Scooter Ihren Zustand: Wenn Sie ein Auto nicht mehr fahren dürften, gilt dies auch für den E-Scooter. Im Zweifel lassen Sie den Roller stehen. Ihre Fahrerlaubnis und Ihre Sicherheit sind es wert.


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Bekomme ich Punkte in Flensburg, wenn ich betrunken E-Scooter fahre?

Ja, eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter kann Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Ab 1,1 Promille wird dies als vollwertige Straftat gewertet, genau wie im Auto. Solch eine Trunkenheitsfahrt führt nicht nur zu empfindlichen Geldstrafen und dem Führerscheinentzug, sondern fast immer auch zu Einträgen im Fahreignungsregister. Das sollte man unbedingt ernst nehmen.

Juristen nennen den E-Scooter ein Kraftfahrzeug. Deshalb gelten für Alkoholfahrten dieselben strengen Alkoholgrenzwerte wie für Pkw-Fahrer. Wer mit 1,1 Promille oder mehr auf einem E-Scooter fährt, begeht eine Straftat nach § 316 StGB, der Trunkenheit im Verkehr. Solche Straftaten im Straßenverkehr haben weitreichende Folgen. Sie werden konsequent im Fahreignungsregister in Flensburg erfasst.

Neben den Punkten im Register drohen Ihnen erhebliche Geldstrafen und der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis. Das betrifft dann auch Ihren Autoführerschein. Hinzu kommt meist eine Sperrfrist, in der Sie keinen neuen Führerschein beantragen dürfen. Dieser Zeitraum kann Ihre Mobilität empfindlich einschränken.

Ein passender Vergleich: Ihr E-Scooter ist vor dem Gesetz kein harmloses Spielzeug. Er ist ein vollwertiges Kraftfahrzeug. Werden Sie betrunken erwischt, ist das so, als säßen Sie betrunken am Steuer Ihres Autos. Die Konsequenzen wirken sich also auf Ihre gesamte Fahreignung aus, nicht nur auf die Nutzung des Rollers.

Sollten Sie in eine solche Situation geraten, zögern Sie nicht. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Fachanwalt auf. Dieser kann die genaue Rechtslage und die Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis sowie das Fahreignungsregister klären. Eine frühe Beratung sichert Ihre Rechte und kann helfen, die Gesamtauswirkungen zu verstehen.


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Muss ich nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter eine MPU machen?

Ja, eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter kann durchaus eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen. Besonders bei hohen Promillewerten, wie im beschriebenen Fall mit 1,47 Promille, wird die Fahreignung in Frage gestellt. Juristen sehen E-Scooter als Kraftfahrzeuge; daher steht bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis die Prognose für die Zukunft im Vordergrund, nicht nur die Bestrafung.

Viele unterschätzen die Ernsthaftigkeit: E-Scooter gelten verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge. Fahren Sie mit 1,1 Promille oder mehr, begehen Sie eine Straftat. Ein Gericht entzieht dann oft die Fahrerlaubnis, nicht nur für den E-Scooter, sondern für alle motorisierten Fahrzeuge. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Allgemeinheit. Es geht darum festzustellen, ob Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen haben, wie es in § 69 des Strafgesetzbuches heißt.

Die Fahrerlaubnisbehörde wird bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis prüfen, ob diese Ungeeignetheit fortbesteht. Bei erheblichen Zweifeln, insbesondere nach hohen Promillewerten, wiederholten Auffälligkeiten oder Unfällen unter Alkoholeinfluss, fordert sie eine MPU.

Denken Sie an einen Gärtner, der einen Baum pflanzen möchte, dessen Wurzeln aber stark beschädigt sind. Er kann den Baum zwar in die Erde setzen, doch seine Fähigkeit, stabil zu wachsen und Früchte zu tragen, ist fraglich. Genauso prüft die MPU, ob Sie nicht nur wissen, wie man fährt, sondern ob Sie persönlich wieder in der Lage sind, dies sicher und verantwortungsbewusst zu tun. Ein freiwilliges Aufbauseminar kann zwar die Geldstrafe mindern, ist aber in der Regel kein Ersatz für die Klärung Ihrer Fahreignung durch eine MPU.

Verloren Sie Ihren Führerschein nach einer E-Scooter-Trunkenheitsfahrt? Dann handeln Sie umgehend. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt auf. Dieser klärt die spezifischen Voraussetzungen für die Neuerteilung und das konkrete Risiko einer MPU in Ihrem Fall. Eine frühzeitige und fundierte Vorbereitung ist entscheidend, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.


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Welche Konsequenzen drohen, wenn ich betrunken E-Scooter fahre und gar keinen Führerschein besitze?

Wer ohne gültigen Führerschein betrunken E-Scooter fährt und dabei 1,1 Promille oder mehr erreicht, begeht eine Straftat der Trunkenheit im Verkehr. Die Folgen sind gravierend: eine empfindliche Geldstrafe und oft eine Sperrfrist, die Ihnen den Erwerb jeder Art von Fahrerlaubnis – selbst für ein Auto – für eine beträchtliche Zeit verwehrt. Dieses Missverständnis, „nichts zu verlieren“ zu haben, kann die zukünftige Mobilität erheblich beeinträchtigen.

E-Scooter sind juristisch keine harmlosen Spielzeuge, sondern vollwertige Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr. Sobald Sie mit 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf einem solchen Fahrzeug unterwegs sind, liegt eine Straftat nach § 316 Strafgesetzbuch (Trunkenheit im Verkehr) vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bereits im Besitz eines Führerscheins sind oder nicht. Die Gesetzgebung bewertet in diesem Fall Ihre grundsätzliche Eignung, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Der Grund für diese Strenge ist der Schutz der Allgemeinheit. Wer sich derart fahrunfähig im Verkehr bewegt, demonstriert seine Ungeeignetheit. Dies führt nicht nur zu einer Geldstrafe, die sich nach Ihrem Einkommen richtet. Vielmehr kann das Gericht eine sogenannte Sperrfrist verhängen. Innerhalb dieser Zeit dürfen Sie keinen Antrag auf Erteilung eines Führerscheins stellen – weder für einen Pkw noch für andere Fahrzeuge. Diese Sperre verzögert oder verhindert massiv Ihre zukünftige Führerscheinerteilung.

Ein passender Vergleich ist das Bestehen einer Zugangsprüfung. Wer bei der ersten Gelegenheit zeigt, dass er die grundlegenden Regeln nicht beherrscht, bekommt eine lange Wartezeit auferlegt, bevor er einen neuen Versuch starten darf. Die Verkehrssicherheit hat oberste Priorität.

Fahren Sie niemals betrunken, egal mit welchem Fahrzeug. Sollten Sie aber bereits ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss E-Scooter gefahren sein, informieren Sie sich umgehend bei einem spezialisierten Anwalt. Er kann die konkreten Auswirkungen auf Ihre zukünftige Führerscheinerteilung und Strategien zur Minimierung der Sperrfrist klären.


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Gelten für Fahranfänger auf dem E-Scooter strengere Regeln bezüglich Alkohol?

Ja, für Fahranfänger gilt auf dem E-Scooter die Null-Promille-Grenze, genau wie im Auto. E-Scooter sind rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Ein Verstoß während der Probezeit zieht nicht nur Geldstrafen und Punkte nach sich, sondern kann auch die Probezeit verlängern und ein Aufbauseminar zur Auflage machen.

Juristen nennen das Straßenverkehrsgesetz sehr deutlich: E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne des Verkehrsrechts. Dies bedeutet, dass für sie dieselben strengen Regeln zur Alkoholfahrt greifen wie für Pkw, Mofas oder Motorroller – insbesondere für junge Fahrer. Gemäß § 24c der Straßenverkehrsordnung unterliegen Fahranfänger in der Probezeit sowie Personen unter 21 Jahren der absoluten Null-Promille-Grenze. Hier ist somit keinerlei Alkoholkonsum am Lenker des E-Scooters erlaubt.

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird als schwerwiegender A-Verstoß eingestuft. Solche Vergehen führen obligatorisch zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Zusätzlich müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen, und es drohen Bußgelder sowie Punkte in Flensburg. Selbst geringe Mengen Alkohol können hier drastische Folgen haben.

Ein passender Vergleich ist das Mofa: Obwohl Sie keinen Pkw-Führerschein benötigen, um ein Mofa zu fahren, gelten für Fahranfänger auch hier die 0,0 Promille. Es geht um die Verantwortung im Straßenverkehr, unabhängig von der Größe oder Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

Sollten Sie Fahranfänger sein und einen E-Scooter nutzen, überprüfen Sie vor jeder Fahrt Ihren Alkoholkonsum. Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie absolut nüchtern sind, um keine unnötigen Risiken für Ihre Fahrerlaubnis und Ihre Probezeit einzugehen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Absolute Fahruntüchtigkeit

Eine Person gilt als absolut fahruntüchtig, sobald ihr Blutalkoholwert oder die Wirkung anderer Rauschmittel so hoch ist, dass ihre Fähigkeit zur sicheren Fahrzeugführung unwiderlegbar ausgeschlossen ist. Der Gesetzgeber hat dafür feste Promillegrenzen definiert, um die allgemeine Verkehrssicherheit zu garantieren und von vornherein gefährliche Situationen auf öffentlichen Straßen zu unterbinden.
Beispiel: Im vorliegenden Fall belegte der Blutalkoholwert von 1,47 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit des E-Scooter-Fahrers, wodurch der Sturz über den Bordstein als direkte Folge der Alkoholisierung gewertet wurde.

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Entziehung der Fahrerlaubnis

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis verliert jemand gerichtlich sein Recht, jegliche Art von motorisierten Fahrzeugen zu führen. Diese Maßnahme dient nicht primär der Bestrafung, sondern schützt die Allgemeinheit, da das Gericht davon ausgeht, dass der Betroffene ungeeignet ist, Kraftfahrzeuge sicher zu steuern.
Beispiel: Dem E-Scooter-Fahrer drohte die Entziehung der Fahrerlaubnis, weil sein Sturz unter Alkoholeinfluss die richterliche Überzeugung stärkte, dass er eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellte.

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Fahreignung

Die Fahreignung ist die persönliche Fähigkeit und Zuverlässigkeit eines Menschen, sicher und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen. Der Gesetzgeber überprüft diese Eignung genau, um zu gewährleisten, dass nur physisch, psychisch und charakterlich geeignete Personen Kraftfahrzeuge lenken dürfen und somit die Sicherheit auf den Straßen gewahrt bleibt.
Beispiel: Der Sturz des Mannes mit dem E-Scooter unter Alkoholeinfluss stellte seine grundlegende Fahreignung infrage, was für die spätere Entscheidung zur Entziehung der Fahrerlaubnis ausschlaggebend war.

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Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Eine offizielle Begutachtung, die klären soll, ob eine Person nach schweren Verkehrsverstößen wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, bezeichnen Juristen als Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Die Fahrerlaubnisbehörden fordern diese an, um eine fundierte Prognose über die zukünftige Verkehrstüchtigkeit eines Betroffenen zu erhalten und damit weitere Risiken für die Allgemeinheit zu minimieren.
Beispiel: Bei dem E-Scooter-Fahrer mit 1,47 Promille war die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er vor der Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) würde ablegen müssen, um seine wiederhergestellte Fahreignung nachzuweisen.

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Sperrfrist

Nach der Entziehung einer Fahrerlaubnis legt das Gericht eine Sperrfrist fest, innerhalb derer der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis beantragen kann. Diese Frist dient dazu, dem Verurteilten eine obligatorische Bedenkzeit einzuräumen, in der er die Ursachen seines Fehlverhaltens reflektieren und aufarbeiten soll, bevor er erneut am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Beispiel: Für den E-Scooter-Fahrer wurde eine Sperrfrist von fünf Monaten festgelegt, was bedeutete, dass er erst nach Ablauf dieser Zeitspanne die Möglichkeit hatte, einen Antrag auf Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis zu stellen.

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Tagessätze

Die Berechnung von Geldstrafen erfolgt oft über Tagessätze, einer Methode, die die Gesamtsumme aus der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines einzelnen Tagessatzes, abhängig vom Einkommen des Verurteilten, zusammensetzt. Mit diesem System wird eine gerechte und individualisierte Bestrafung angestrebt, indem die finanzielle Belastung für alle Täter unabhängig von ihrem Vermögen vergleichbar gehalten wird.
Beispiel: Die Geldstrafe des E-Scooter-Fahrers wurde auf 30 Tagessätze zu je 30 Euro festgesetzt, was angesichts seiner finanziellen Verhältnisse als moderate Sanktion für die Trunkenheitsfahrt galt.

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Trunkenheitsfahrt

Juristen verstehen unter einer Trunkenheitsfahrt die Straftat, bei der jemand ein Fahrzeug unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr bewegt. Mit dieser Vorschrift schützt der Gesetzgeber die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, indem er das Führen von Fahrzeugen unter gefährlichem Alkoholeinfluss strikt verbietet und empfindlich sanktioniert.
Beispiel: Obwohl die Strecke kurz war, wurde die Fahrt des Mannes mit dem E-Scooter zum Paket-Shop als Trunkenheitsfahrt eingestuft, da sein Blutalkoholwert deutlich über der gesetzlichen Grenze lag.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • E-Scooter als Kraftfahrzeug (Rechtsprinzip i.V.m. § 1 Abs. 2 StVG und § 1 eKFV)

    Ein E-Scooter wird rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft, was bedeutet, dass für ihn dieselben Verkehrsregeln und Strafvorschriften gelten wie für Autos oder Motorräder.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Durch die Einordnung des E-Scooters als Kraftfahrzeug fallen Fahrten unter Alkoholeinfluss unter die strengen Regeln der Trunkenheit im Verkehr und nicht unter mildere Bestimmungen für nichtmotorisierte Fahrzeuge.

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

    Wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug fährt, obwohl er aufgrund von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht mehr sicher dazu in der Lage ist, begeht eine Straftat.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Mann hat mit seinem E-Scooter (als Kraftfahrzeug) am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen, obwohl er unter Alkoholeinfluss stand, und sich damit der Trunkenheit im Verkehr strafbar gemacht.

  • Absolute Fahruntüchtigkeit (Rechtsprinzip i.V.m. § 316 StGB)

    Ab einem bestimmten Blutalkoholwert (bei E-Scootern ab 1,1 Promille) gilt eine Person als unwiderlegbar fahruntüchtig, auch wenn keine konkreten Ausfallerscheinungen beobachtet wurden.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Da der Mann 1,47 Promille Alkohol im Blut hatte, galt er als absolut fahruntüchtig, was die Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr zweifelsfrei belegte, unabhängig von seinem Fahrverhalten vor dem Sturz.

  • Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

    Gerichte können die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich eine Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, um die allgemeine Verkehrssicherheit zu schützen.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Sturz des Mannes mit 1,47 Promille Alkohol wurde vom Gericht als konkreter Beweis für seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gewertet, was zur Entziehung seiner Fahrerlaubnis führte.

  • Prognoseentscheidung (Rechtsprinzip zu § 69 StGB)

    Die Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis basiert auf einer richterlichen Einschätzung, ob von der Person künftig eine Gefahr im Straßenverkehr ausgeht, und dient vorrangig dem Schutz der Allgemeinheit, nicht der Bestrafung.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Trotz seiner Reue und der Teilnahme an einem Seminar konnte die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht abgewendet werden, da die konkrete Gefahr, die sich im Kontrollverlust beim Sturz zeigte, eine negative Zukunftsprognose für seine Fahreignung begründete.


Das vorliegende Urteil


AG Dortmund – Az.: 729 Cs 63/25 – Urteil vom 27.05.2025


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