Übersicht
- Das Wichtigste im Überblick
- Warum reichten Diebstähle nicht für die Unterbringung aus?
- Redaktionelle Leitsätze
- Warum genügen soziale Misserfolge nicht als Schizophrenie-Beweis?
- Wann führen ‚leere Floskeln‘ zur Aufhebung der Unterbringung?
- Warum sind abweichende Vor-Diagnosen für die Revision entscheidend?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Kann ich wegen einfacher Ladendiebstähle dauerhaft in das psychiatrische Krankenhaus eingewiesen werden?
- Darf das Gericht meine Obdachlosigkeit oder berufliches Scheitern als Beweis für eine Schizophrenie werten?
- Wie erreiche ich, dass das Gericht meine früheren, milderen psychiatrischen Diagnosen im Urteil berücksichtigt?
- Was kann ich tun, wenn der Richter dem Gutachter trotz unklarer Tatsachengrundlage blind glaubt?
- Sollte ich einen eigenen Privatgutachter beauftragen, um die Unterbringung bereits in der Hauptverhandlung abzuwenden?
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 StR 244/23
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Bundesgerichtshof
- Datum: 16.08.2023
- Aktenzeichen: 5 StR 244/23
- Verfahren: Revision gegen psychiatrische Unterbringung
- Rechtsbereiche: Strafrecht
- Relevant für: Richter, Strafverteidiger, medizinische Gutachter
Der Bundesgerichtshof hebt eine psychiatrische Unterbringung auf, weil die medizinische Diagnose nicht ausreichend belegt war.
- Das Landgericht begründete die angebliche psychische Erkrankung des Angeklagten nur mit lückenhaften Tatsachen.
- Sachverständige müssen klare Belege für Diagnosen liefern, statt nur unspezifische Lebensumstände zu nennen.
- Eine andere Strafkammer muss den Fall nun mit einer besseren Begründung neu verhandeln.
- Allgemeine Lebenskrisen oder Obdachlosigkeit beweisen für sich allein noch keine schwere psychische Krankheit.
Warum reichten Diebstähle nicht für die Unterbringung aus?
Eine Anordnung nach § 63 StGB setzt voraus, dass zweifelsfrei feststeht, dass eine Person bei der Tat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war. Das bedeutet konkret: Der Täter konnte das Unrecht seiner Tat nicht einsehen oder nicht nach dieser Einsicht handeln. Die Unterbringung erfolgt dann nicht als Strafe im Gefängnis, sondern zur Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Begehung der Tat muss zudem unmittelbar auf diesem Defekt beruhen. Die rechtlichen Voraussetzungen für das Eingangsmerkmal einer krankhaften seelischen Störung gemäß § 20 StGB müssen erfüllt sein. Sämtliche Feststellungen dazu müssen für ein Revisionsgericht umfassend und nachvollziehbar in den Urteilsgründen dokumentiert werden.
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat(en) aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruhte, was im Urteil umfassend und für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzustellen ist. – so der Bundesgerichtshof
Prüfen Sie bei einer drohenden Unterbringung kritisch, ob das Gericht den unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang zwischen dem psychischen Defekt und der konkreten Tat belegt hat. Fehlt dieser Nachweis in den Urteilsgründen, ist die Anordnung rechtsfehlerhaft und bietet einen Angriffspunkt für die Revision.
Das Landgericht Leipzig ordnete nach einer Serie von Straftaten die Unterbringung eines Mannes an. Der Täter hatte am 12. Oktober 2022 in einem Biomarkt Kaffee und Gesichtsöl entwendet, in einem weiteren Geschäft Papiertragetaschen gestohlen und in einem Supermarkt Energy-Drinks mitgehen lassen, wobei er ein Küchenmesser in der Hosentasche trug. Am selben Abend versuchte er zudem, über ein offenes Schlafzimmerfenster in eine Erdgeschosswohnung einzusteigen, um Wertgegenstände zu stehlen. Erst als die Wohnungsinhaberin das Fenster schloss und die Jalousie herabließ, brach er die Tat ab. Der Bundesgerichtshof hob die daraufhin angeordnete Zwangsunterbringung im Beschluss 5 StR 244/23 auf, da die Annahme einer vollständigen Aufhebung der Steuerungsfähigkeit nicht stichhaltig begründet war. Die Steuerungsfähigkeit bezeichnet dabei die Fähigkeit eines Menschen, sein Verhalten trotz einer psychischen Störung rechtlich korrekt zu kontrollieren. Die Feststellungen zu dem äußeren Tatgeschehen blieben von dieser Aufhebung jedoch unberührt.
Redaktionelle Leitsätze
- Stützt ein Gericht die Anordnung einer psychiatrischen Unterbringung auf ein Sachverständigengutachten, müssen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen im Urteil detailliert dargelegt werden. Allgemeine biografische Rückschläge genügen ohne spezifische medizinische Erklärung nicht als Tatsachengrundlage für eine Schizophrenie-Diagnose, da sie auch bei psychisch gesunden Menschen auftreten können.
- Liegen zeitnah zur Tat abweichende psychiatrische Diagnosen anderer Fachärzte vor, muss das Gericht diese in den Urteilsgründen tragfähig ausschließen. Formelhafte Verweise auf eine bloße Längsschnittbetrachtung reichen nicht aus, um schwerwiegendere Befunde gegenüber früheren, abweichenden Einschätzungen ohne konkrete neue Tatsachen zu rechtfertigen.

Warum genügen soziale Misserfolge nicht als Schizophrenie-Beweis?
Schließt sich ein Gericht der Einschätzung eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen im Urteil detailliert wiedergegeben werden. Unter Anknüpfungstatsachen versteht man die konkreten Lebensereignisse und medizinischen Beobachtungen, auf die der Gutachter seine fachliche Schlussfolgerung stützt. Nur so lässt sich die Schlüssigkeit der medizinischen Expertise juristisch bewerten. Die Diagnose erfordert stets eine tragfähige Tatsachengrundlage und darf sich nicht auf unspezifische Faktoren stützen. Zeigt sich zudem ein ungewöhnlicher Krankheitsverlauf, wie etwa ein spätes erstes Auftreten im Alter von 26 Jahren, verlangt dies nach einer besonderen medizinischen Erläuterung.
Beschränkt sich das Tatgericht […] darauf, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist. – so der Bundesgerichtshof
Der vom Landgericht beauftragte Sachverständige leitete die Diagnose einer hebephrenen Schizophrenie maßgeblich aus dem Scheitern beruflicher Vorhaben in Venezuela, im Libanon und im Kongo ab. Zusätzlich zog er die Vorstrafen des Mannes in Deutschland sowie dessen Obdachlosigkeit heran. Der Bundesgerichtshof lehnte diese Lebensumstände als Tatsachengrundlage ab, da sie völlig unspezifisch seien und ebenso bei Menschen ohne psychische Einschränkungen vorkommen könnten. Dem Gutachten fehlte eine schlüssige Erklärung, aus welchem Grund exakt diese biografischen Rückschläge als Symptome der Schizophrenie zu werten seien.
Bei den hierfür ‚maßgeblich‘ aufgeführten Tatsachen handelt es sich um völlig unspezifische Umstände, die auch auf Menschen ohne psyschische Erkrankungen zutreffen können. Eine Erklärung dafür, dass sich gerade hierin die Symptome der festgestellten Krankheit zeigen sollen, findet sich nicht im Urteil. – so der Bundesgerichtshof
Praxis-Hürde: Unspezifische Lebensumstände
Eine psychiatrische Diagnose darf nicht allein auf sozialen Schwierigkeiten wie Obdachlosigkeit oder beruflichem Scheitern beruhen. Wenn ein Gutachter solche Umstände als Beweis für eine Schizophrenie wertet, lässt sich die Entscheidung angreifen, sofern nicht zusätzlich spezifische krankhafte Symptome benannt werden, die diese Lebenslagen klar von den Schicksalen gesunder Menschen abgrenzen.
Wann führen ‚leere Floskeln‘ zur Aufhebung der Unterbringung?
Eine Unterbringungsanordnung verliert ihren Bestand, wenn die rechtliche Beurteilung der Schuldfähigkeit durchgreifend fehlerhaft ist. Rechtsfehler entstehen insbesondere dann, wenn die Tatsachengrundlage für das Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung nach § 20 StGB Lücken aufweist. Die bloße Verwendung von Floskeln durch medizinische Gutachter reicht nicht aus, sofern konkrete Anknüpfungstatsachen fehlen.
Suchen Sie in der Urteilsbegründung gezielt nach pauschalen Verweisungen auf einen „Längsschnitt der Erkrankung“ oder ähnliche Leerformeln ohne konkrete neue Fakten. Solche Begründungen reichen für einen dauerhaften Freiheitsentzug nicht aus; fordern Sie stattdessen die Benennung der exakten Tatsachen, die den Unterschied zu früheren, milderen Einschätzungen ausmachen.
Der gerichtlich bestellte Psychiater rechtfertigte seine Beurteilung mit der Aussage, er befinde sich in einer komfortablen Lage, da er den Längsschnitt der Erkrankung betrachten könne. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bewertete diese Formulierung als leere Floskel. Das Urteil ließ nicht erkennen, welche zusätzlichen Fakten dem Gutachter im Vergleich zu früheren ärztlichen Einschätzungen tatsächlich zur Verfügung standen. Folgerichtig hob der Senat das Urteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. Diese personelle Neubesetzung stellt sicher, dass neue Richter den Fall unvoreingenommen und ohne Bindung an die fehlerhafte Vorinstanz völlig neu bewerten.
Warum sind abweichende Vor-Diagnosen für die Revision entscheidend?
Das urteilende Gericht ist verpflichtet, sich intensiv mit abweichenden und zeitnahen Diagnosen anderer Fachärzte auseinanderzusetzen. Widersprüchliche Befunde dürfen nicht ohne eine stichhaltige Begründung vom Tisch gewischt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn medizinische Einschätzungen im Vorfeld einer Straftat vorliegen und die Beurteilung der Schuldfähigkeit direkt beeinflussen.
Stellen Sie sicher, dass dem Gericht alle medizinischen Vorbefunde, Entlassungsberichte oder Diagnosen früherer Behandler lückenlos vorliegen. Nur wenn diese Dokumente offiziell in das Verfahren eingeführt sind, muss sich das Gericht im Urteil zwingend mit den Widersprüchen auseinandersetzen, was Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Revision erheblich steigert.
Diese Prüfungspflicht wurde im Fall des Mannes vernachlässigt, obwohl Erkenntnisse aus einem früheren Verfahren vor dem Amtsgericht Dresden sowie aus stationären Aufenthalten im August und September 2022 vorlagen. Andere Mediziner hatten dem Betroffenen damals eine Anpassungsstörung sowie Abhängigkeitssyndrome durch Alkohol und Cannabinoide attestiert. Sie fanden jedoch keine Belege für eine erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit und stellten allenfalls grenzpsychotische Symptome fest. Da das Landgericht Leipzig diese abweichenden ärztlichen Bewertungen im Sicherungsverfahren nicht tragfähig ausschloss, war die Revision des Mannes letztlich erfolgreich. Ein Sicherungsverfahren wird durchgeführt, wenn ein Täter aufgrund seiner Erkrankung nicht bestraft werden kann, aber wegen seiner Gefährlichkeit dennoch untergebracht werden muss.
So wehren Sie vage Diagnosen erfolgreich ab
Diese Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH verschärft die Begründungsanforderungen für Landgerichte bundesweit und ist auf alle Fälle übertragbar, in denen Gutachter soziale Faktoren wie Obdachlosigkeit oder Arbeitslosigkeit fälschlicherweise als medizinische Symptome umdeuten. Die hohe Bindungswirkung dieser Entscheidung zwingt Gerichte dazu, psychiatrische Diagnosen detaillierter auf ihre Tatsachengrundlage zu prüfen.
Als Betroffener oder Verteidiger müssen Sie nun konsequent fordern, dass Sachverständige den spezifischen Krankheitswert biografischer Rückschläge erläutern und sich explizit mit abweichenden Diagnosen aus der Vergangenheit auseinandersetzen. Nutzen Sie dieses Urteil, um unpräzise Sachverständigengutachten bereits in der Hauptverhandlung zu erschüttern.
Was passiert, wenn Sie nichts tun? Bleiben Mängel im psychiatrischen Gutachten oder im Urteil ungerügt, wird die Zwangsunterbringung trotz fehlender inhaltlicher Grundlage rechtskräftig. Dies führt zu einem unbefristeten Freiheitsentzug in der Psychiatrie, der ohne erfolgreiche Revision nur schwer zu beenden ist.
Praxis-Hinweis: Widersprüchliche Diagnosen
Liegen zeitnah zur Tat andere ärztliche Einschätzungen vor – etwa Diagnosen zu Suchterkrankungen oder Anpassungsstörungen statt einer Schizophrenie –, darf das Gericht diese nicht einfach übergehen. Ein entscheidender Hebel für die Revision ist die fehlende Begründung des Gerichts, warum die neue, schwerwiegendere Diagnose trotz der früheren, abweichenden Befunde zutreffen soll.
Unterbringung nach § 63 StGB droht? Jetzt Revision prüfen
Eine drohende Zwangsunterbringung greift massiv in Ihre Grundrechte ein, oft basierend auf rechtlich angreifbaren psychiatrischen Gutachten. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihr Urteil auf Rechtsfehler bei der Schuldfähigkeitsbewertung und analysieren die Tragfähigkeit der medizinischen Diagnosen. Wir unterstützen Sie dabei, unpräzise Sachverständigengutachten anzufechten und Ihre Rechte im Revisionsverfahren wirksam zu verteidigen.
Experten Kommentar
Was oft übersehen wird: Strafkammern sind personell meist am Limit und nicken die Einschätzung des bestellten Psychiaters oft ungeprüft ab. Ich erlebe regelmäßig, wie Richter sich schlichtweg nicht trauen, medizinische Schlussfolgerungen im Gerichtssaal kritisch zu hinterfragen. So werden aus simplen sozialen Abstürzen schnell schwere Psychosen konstruiert.
Wer sich darauf verlässt, dass offensichtliche Mängel eines Gutachtens erst in der Revision korrigiert werden, geht ein massives Risiko ein. Mein Rat ist daher, schon in der Hauptverhandlung einen eigenen methodenkritischen Privatgutachter an den Tisch zu holen. Nur durch diese Waffengleichheit lassen sich amtliche Sachverständige wirklich ins Wanken bringen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich wegen einfacher Ladendiebstähle dauerhaft in das psychiatrische Krankenhaus eingewiesen werden?
NEIN / ES KOMMT DARAUF AN. Einfache Ladendiebstähle allein rechtfertigen keine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, da diese Maßnahme einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang zwischen einem psychischen Defekt und der konkreten Tat voraussetzt. Ohne den zweifelsfreien Nachweis dieser Kausalität durch das Gericht bleibt eine Einweisung nach dem Gesetz rechtswidrig.
Die Anordnung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB ist keine Strafe für den Diebstahl, sondern setzt voraus, dass der Täter aufgrund einer krankhaften seelischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig handelte. Gerichte müssen detailliert begründen, warum gerade die psychische Erkrankung den Diebstahl ausgelöst hat und nicht etwa allgemeine menschliche Motive wie Habgier oder soziale Notlagen vorlagen. Eine bloße medizinische Diagnose reicht nicht aus, wenn das äußere Tatgeschehen auch durch einen gesunden Menschen in derselben Situation schlüssig erklärbar wäre. Fehlt dieser spezifische Beleg im Urteil oder im psychiatrischen Gutachten, ist die dauerhafte Unterbringung juristisch angreifbar und kann oft durch eine Revision erfolgreich verhindert werden.
Eine Einweisung bleibt jedoch möglich, wenn durch die Diebstähle eine erhebliche Gefährlichkeit belegt wird oder begleitende Umstände, wie das Mitführen von Waffen oder zusätzliche Gewalttaten, die Schwere der Taten massiv erhöhen. In solchen Grenzfällen muss das Gericht präzise darlegen, warum mildere Mittel zur Gefahrenabwehr nicht mehr ausreichen.
Darf das Gericht meine Obdachlosigkeit oder berufliches Scheitern als Beweis für eine Schizophrenie werten?
NEIN, soziale Misserfolge wie Obdachlosigkeit oder berufliches Scheitern dürfen nicht ohne eine spezifische medizinische Herleitung als Beweis für eine Schizophrenie herangezogen werden. Solche biografischen Umstände gelten rechtlich als unspezifisch, da sie ebenso bei psychisch gesunden Menschen auftreten können und daher keine zwingenden Rückschlüsse auf das Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung zulassen.
Ein Gericht muss die wesentlichen Anknüpfungstatsachen im Urteil so detailliert darstellen, dass die medizinische Schlüssigkeit für das Revisionsgericht und die Verteidigung jederzeit nachvollziehbar und rechtlich prüfbar bleibt. Da Lebenskrisen oder soziale Notlagen vielfältige Ursachen haben können, fehlt ihnen ohne weitere fachliche Erläuterung der notwendige Krankheitswert für eine schwerwiegende Diagnose im Sinne des Strafgesetzbuches. Der Sachverständige ist deshalb verpflichtet, im Gutachten präzise darzulegen, warum gerade diese spezifischen biografischen Rückschläge im individuellen Fall als unmittelbares Symptom der behaupteten psychischen Störung zu werten sind. Erfolgt lediglich eine pauschale Verknüpfung von sozialem Scheitern und Erkrankung, stellt dies einen schwerwiegenden Begründungsmangel dar, welcher die rechtliche Grundlage für eine dauerhafte psychiatrische Unterbringung entzieht.
Eine Verwertung dieser Umstände ist nur dann zulässig, wenn ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem psychischen Defekt und dem sozialen Scheitern medizinisch zweifelsfrei durch den Gutachter belegt wird. Ohne den Nachweis, dass der Betroffene gerade aufgrund krankhafter Wahnvorstellungen seine soziale Stellung verlor, bleibt die Diagnose für das Gericht rechtlich nicht verwertbar.
Wie erreiche ich, dass das Gericht meine früheren, milderen psychiatrischen Diagnosen im Urteil berücksichtigt?
Um die Berücksichtigung früherer Diagnosen zu erzwingen, müssen diese offiziell in die Hauptverhandlung eingeführt werden, da das Gericht gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung gesetzlich verpflichtet ist, abweichende psychiatrische Vorbefunde im Urteil tragfähig zu begründen. Durch die formelle Vorlage dieser Dokumente entsteht ein Begründungszwang, der das Gericht daran hindert, widersprüchliche medizinische Einschätzungen einfach zu ignorieren.
Das Gericht darf sich bei der Anordnung einer Unterbringung nach § 63 StGB nicht allein auf ein aktuelles Gutachten stützen, wenn zeitnahe Vor-Diagnosen anderer Fachärzte vorliegen. Eine Abweichung von milderen Befunden, wie etwa einer Anpassungsstörung anstelle einer Schizophrenie, ist nur zulässig, wenn das Gericht konkrete neue Tatsachen benennt, die den schwerwiegenderen Krankheitswert heute belegen. Bloße Floskeln wie der Verweis auf eine vermeintlich bessere Längsschnittbetrachtung durch den aktuellen Sachverständigen reichen hierfür nicht aus, da die wesentlichen Anknüpfungstatsachen im Urteil detailliert wiedergegeben werden müssen. Die lückenlose Einreichung aller Entlassungsberichte der letzten zwei Jahre durch die Verteidigung stellt sicher, dass das Gericht diese Widersprüche aktiv auflösen muss, anstatt sie formelhaft zu übergehen.
Wird dieser Begründungspflicht nicht nachgekommen, bietet das Urteil einen entscheidenden Angriffspunkt für die Revision, da das Fehlen einer nachvollziehbaren Auseinandersetzung mit Entlastungsbeweisen einen materiell-rechtlichen Fehler darstellt. Das Revisionsgericht kann die Entscheidung aufheben, wenn nicht ersichtlich ist, warum die früheren medizinischen Einschätzungen für die aktuelle Beurteilung der Schuldfähigkeit gemäß § 20 StGB nicht mehr maßgeblich sein sollen.
Was kann ich tun, wenn der Richter dem Gutachter trotz unklarer Tatsachengrundlage blind glaubt?
Wenn ein Richter einem lückenhaften Gutachten unkritisch folgt, müssen Sie diesen Rechtsfehler im Rahmen einer Revision rügen und die mangelnde Nachvollziehbarkeit der Urteilsgründe angreifen. Das Urteil muss zwingend erkennen lassen, auf welchen konkreten Tatsachen die medizinische Einschätzung beruht, um eine dauerhafte Freiheitsentziehung rechtlich zu tragen. Eine bloße Übernahme von Leerformeln ohne eigene richterliche Prüfung der Beweise ist unzulässig.
Das Gericht ist gesetzlich verpflichtet, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen (konkrete Lebensereignisse oder medizinische Befunde) im Urteil so darzustellen, dass die Schlüssigkeit des Gutachtens für das Revisionsgericht überprüfbar bleibt. Wenn der Sachverständige lediglich vage Floskeln wie einen angeblichen Längsschnitt der Erkrankung anführt, ohne neue Fakten gegenüber früheren Diagnosen zu benennen, reicht dies für eine Unterbringung nach § 63 StGB nicht aus. Ein solches Urteil verletzt die Begründungspflicht, da soziale Misserfolge oder unspezifische biografische Rückschläge allein keine ausreichende Basis für eine schwerwiegende psychiatrische Diagnose darstellen. Durch eine erfolgreiche Revision wird die Sache an eine andere Kammer zurückverwiesen, was einen personellen Neubeginn und eine unvoreingenommene Beweisaufnahme durch neue Richter ermöglicht.
Ein Angriff ist jedoch erschwert, wenn das Gericht im Urteil explizit darlegt, warum es trotz lückenhafter Ausführungen des Sachverständigen von dessen Fachkompetenz überzeugt ist und diese durch andere Beweismittel stützt. Die Revision prüft im Gegensatz zur Berufung nur Rechtsfehler und führt keine neuen Beweisaufnahmen zu den ursprünglichen Tatsachen durch.
Sollte ich einen eigenen Privatgutachter beauftragen, um die Unterbringung bereits in der Hauptverhandlung abzuwenden?
Ein Privatgutachten ist sinnvoll, um unpräzise gerichtliche Expertisen bereits in der Hauptverhandlung durch fachlich fundierte Gegenargumente zu erschüttern. Mit einer eigenen Expertise zwingen Sie das Gericht, sich mit medizinischen Widersprüchen aktiv auseinanderzusetzen und diese im Urteil tragfähig auszuschließen. Ein fundierter Widerspruch verhindert so die rechtskräftige Anordnung einer dauerhaften Unterbringung.
Ein privat beauftragter Sachverständiger kann methodische Fehler im gerichtlichen Gutachten aufdecken, indem er eine alternative medizinische Bewertung der Faktenlage anbietet. Oftmals stützen gerichtliche Gutachter ihre Diagnosen lediglich auf unspezifische biografische Rückschläge, ohne einen zwingenden Zusammenhang zum Krankheitsbild nachzuweisen. Wenn ein Privatgutachter jedoch darlegt, dass diese Umstände auch bei gesunden Menschen auftreten, entzieht er der gerichtlichen Diagnose die notwendige Tatsachengrundlage. Da das Gericht bei abweichenden Fachmeinungen jeden Widerspruch im Urteil logisch auflösen muss, erhöht ein Gegengutachten diesen Begründungszwang massiv. Dies verhindert eine unkritische Übernahme vager Einschätzungen, die gemäß § 63 StGB (Unterbringung) zu einem unbefristeten Freiheitsentzug führen würden.
Die Kosten für einen Privatgutachter müssen Sie meist selbst tragen, doch ist dies oft die einzige Möglichkeit, eine fehlerhafte Unterbringung ohne langwierige Revision abzuwenden. Ein Gegengutachten stellt sicher, dass das Gericht entlastende medizinische Fakten nicht einfach ohne Begründung übergehen darf.
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Das vorliegende Urteil
Bundesgerichtshof – Az.: 5 StR 244/23 – Beschluss vom 16.08.2023
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