Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- BayObLG hebt Betrugsurteil auf: Landgericht Landshut Urteil wegen schwerwiegender Darstellungsmängel in den Gründen (§ 267 StPO) rechtsfehlerhaft
- Ausgangslage: Verurteilung wegen Betrugs und Berufung des Angeklagten
- Die Revision des Angeklagten: Prüfung durch das Bayerische Oberste Landesgericht
- BayObLG-Entscheidung: Aufhebung des Landgerichtsurteils und Zurückverweisung zur Neuverhandlung
- Kern der Kritik: Gravierende Mängel in den Urteilsgründen des Landgerichts (§ 267 StPO)
- Bewertung der Verfahrensvoraussetzungen: Anklageschrift trotz Mängeln noch ausreichend
- Zusätzliche Kritik für das neue Verfahren: Mängel auch bei der Beweiswürdigung
- Ausblick: Neue Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wann liegt Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches vor?
- Was bedeutet es, wenn ein Urteil wegen „schwerwiegender Darstellungsmängel“ aufgehoben wird?
- Welche Anforderungen stellt das Gesetz an die Begründung eines Urteils?
- Was passiert nach der Aufhebung eines Urteils durch das Revisionsgericht?
- Welche Rolle spielt die Beweiswürdigung im Strafprozess und was bedeutet „freie Beweiswürdigung“?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 206 StRR 69/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG)
- Datum: 10. März 2025
- Verfahrensart: Revision
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafprozessrecht
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht wegen Betrugs verurteilt. Das Landgericht verwarf seine Berufung, reduzierte aber einen Einziehungsbetrag. Der Angeklagte legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein.
- Kern des Rechtsstreits: Der zentrale juristische Streitpunkt in der Revision war, ob das Berufungsurteil des Landgerichts den rechtlichen Anforderungen, insbesondere an die Darstellung der Feststellungen und die Beweiswürdigung, genügte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht hob das Urteil des Landgerichts auf. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
- Begründung: Das Gericht begründete die Aufhebung hauptsächlich mit erheblichen Mängeln bei der Darstellung der Feststellungen im Berufungsurteil. Diese genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Urteilsgründe, da die Betrugsmerkmale und der Tathergang nicht ausreichend konkret dargelegt wurden.
- Folgen: Das vorherige Urteil ist nun unwirksam. Der Fall muss vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt und entschieden werden.
Der Fall vor Gericht
BayObLG hebt Betrugsurteil auf: Landgericht Landshut Urteil wegen schwerwiegender Darstellungsmängel in den Gründen (§ 267 StPO) rechtsfehlerhaft
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat ein Urteil des Landgerichts Landshut aufgehoben, mit dem ein Mann wegen Betrugs in elf Fällen verurteilt worden war.

Der Grund für die Aufhebung liegt in gravierenden Mängeln bei der Darstellung der Tatsachen und der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen des Landgerichts. Diese Mängel waren so erheblich, dass das BayObLG das Urteil als rechtsfehlerhaft einstufte und die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Landshut zurückverwies.
Ausgangslage: Verurteilung wegen Betrugs und Berufung des Angeklagten
Ursprünglich wurde der Mann vom Amtsgericht – Schöffengericht – F. am 25. Juni 2024 wegen Betrugs in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zusätzlich ordnete das Amtsgericht die Einziehung eines Geldbetrages von 17.198,11 Euro an, der mutmaßlich aus den Straftaten stammte. Der Verurteilte legte gegen dieses erstinstanzliche Urteil Berufung ein, um eine Überprüfung durch die nächsthöhere Instanz, das Landgericht Landshut, zu erreichen.
Das Landgericht Landshut befasste sich daraufhin mit dem Fall und fällte am 17. Oktober 2024 sein Urteil. Es verwarf die Berufung des Mannes im Wesentlichen als unbegründet. Lediglich der Betrag, der eingezogen werden sollte, wurde auf 12.198,11 Euro reduziert. An der Verurteilung wegen Betrugs und der Höhe der Freiheitsstrafe änderte das Landgericht nichts.
Die Revision des Angeklagten: Prüfung durch das Bayerische Oberste Landesgericht
Mit dem Urteil des Landgerichts Landshut gab sich der Angeklagte nicht zufrieden und legte erneut ein Rechtsmittel ein: die Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG). Mit der Revision können Urteile nur noch auf Rechtsfehler überprüft werden, nicht aber auf die Richtigkeit der Tatsachenfeststellung selbst. Der Angeklagte rügte sowohl die Verletzung formellen Rechts (Fehler im Verfahrensablauf, hier konkret § 261 StPO bezüglich der Beweiswürdigung) als auch die Verletzung sachlichen Rechts (fehlerhafte Anwendung der materiellen Strafgesetze, insbesondere des Betrugsparagrafen und der Vorschriften zur Urteilsbegründung nach § 267 StPO).
Die Generalstaatsanwaltschaft München, die die Anklage in der Revisionsinstanz vertritt, beantragte zunächst, die Revision als unbegründet zu verwerfen. Sie sah zwar die vom Angeklagten erhobene Verfahrensrüge als unbegründet an, räumte aber ein, dass das Berufungsurteil des Landgerichts „wiederholte Oberflächlichkeiten“ aufweise. Dennoch hielt sie es in sachlich-rechtlicher Hinsicht gerade noch für ausreichend und nachprüfbar.
BayObLG-Entscheidung: Aufhebung des Landgerichtsurteils und Zurückverweisung zur Neuverhandlung
Das BayObLG kam in seinem Beschluss vom 10. März 2025 jedoch zu einem anderen Ergebnis. Es hob das Urteil des Landgerichts Landshut vom 17. Oktober 2024 vollständig auf, einschließlich der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zum Sachverhalt. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Landshut zurückverwiesen (§§ 353, 354 Abs. 2 Satz 1 StPO). Diese andere Kammer muss den Fall nun komplett neu aufrollen und auch über die Kosten des Revisionsverfahrens entscheiden.
Kern der Kritik: Gravierende Mängel in den Urteilsgründen des Landgerichts (§ 267 StPO)
Der zentrale Grund für die Aufhebung des Berufungsurteils liegt laut BayObLG in durchgreifenden Darstellungsmängeln in den Urteilsgründen, die das sachliche Recht betreffen. Diese Mängel sind so schwerwiegend, dass die vom Angeklagten ebenfalls erhobene Verfahrensrüge (bezüglich § 261 StPO) für die Entscheidung des BayObLG keine Rolle mehr spielte.
Das Gericht bemängelte fundamental, dass sich die Feststellungen des Landgerichts zu den Taten im Wesentlichen darauf beschränkten, den Wortlaut des Anklagesatzes wiederzugeben. Dies genügt den gesetzlichen Anforderungen an die Urteilsgründe nach § 267 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) bei Weitem nicht. Nach dieser Vorschrift muss das Gericht in den Urteilsgründen die Tatsachen feststellen und darlegen, die es für erwiesen hält und die die gesetzlichen Merkmale der Straftat erfüllen. Die Darstellung muss geschlossen, nachvollziehbar und so vollständig sein, dass ein juristisch Kundiger erkennen kann, wie das Gericht vom festgestellten Sachverhalt zur Anwendung des abstrakten Straftatbestandes gelangt ist.
Fehlende konkrete Feststellungen zum Betrugstatbestand (§ 263 StGB)
Die vom Landgericht getroffenen „Feststellungen“ – also die bloße Wiedergabe des Anklagesatzes – tragen nach Ansicht des BayObLG den Schuldspruch wegen Betrugs (§ 263 StGB) in keinem der elf Fälle. Für eine Verurteilung wegen Betrugs müssen zwingend folgende Merkmale festgestellt und im Urteil dargelegt werden:
- Eine Täuschung über Tatsachen.
- Ein dadurch hervorgerufener Irrtum bei einer anderen Person.
- Eine Vermögensverfügung dieser Person (eine Handlung, Duldung oder Unterlassung, die unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt).
- Ein daraus resultierender Vermögensschaden beim Getäuschten oder einem Dritten.
- Der Vorsatz des Täters bezüglich aller objektiven Merkmale sowie die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Das BayObLG betonte, dass insbesondere konkret festgestellt werden muss, welche Person aufgrund des Irrtums die vermögensschädigende Verfügung getroffen hat. Handelt es sich bei den Geschädigten um Unternehmen, muss dargelegt werden, welcher Mitarbeiter oder Verantwortliche konkret gehandelt hat und auf welcher Grundlage er diese Entscheidung traf.
Konkrete Defizite im Urteil des Landgerichts Landshut
Das BayObLG listete eine Reihe konkreter Punkte auf, die im Berufungsurteil fehlten oder unzureichend dargestellt wurden:
- Es gab keine auch nur annähernde Beschreibung des konkreten Tathergangs für die einzelnen Betrugsfälle.
- Die Tathandlungen wurden nur pauschal und vage beschrieben, etwa dass der Angeklagte „vermutlich von seiner Wohnanschrift […] die nachfolgend genannten Leistungen in Anspruch genommen“ habe. Dies lässt völlig offen, wie kommuniziert wurde, wer auf der anderen Seite beteiligt war und was genau mit „Inanspruchnahme“ gemeint ist. Eine konkrete Täuschungshandlung ist daraus nicht ersichtlich.
- Besonders kritisch sah das BayObLG den Fall Nr. 6 („Tanken/Einkauf per Karte“). Es sei nicht nachvollziehbar, wie ein Tankvorgang von der Wohnanschrift aus erfolgen und sich zudem über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrecken könne. Für einen Tankbetrug wären völlig andere Detailfeststellungen erforderlich (z.B. zum Ablauf an der Tankstelle, zur Nutzung einer Karte ohne Zahlungsabsicht oder -fähigkeit), die hier gänzlich fehlten.
- Es wurden keine konkreten natürlichen Personen genannt, die getäuscht worden sein sollen. Die Angaben zu den Geschädigten beschränkten sich meist auf Firmennamen (manchmal sogar ohne Anschrift) oder im einem Fall lediglich auf eine Internetadresse. Dies reicht nicht aus, um die erforderliche Täuschung und den Irrtum einer bestimmten Person festzustellen.
- Die Leistungen, die der Angeklagte erlangt haben soll, wurden nur schlagwortartig bezeichnet, ohne nähere Beschreibung.
- Es fehlte jeder Hinweis darauf, wie der jeweilige Schaden berechnet wurde. Die bloße Nennung eines Betrags im Anklagesatz, der ins Urteil übernommen wurde, ist keine nachvollziehbare Schadensfeststellung.
Zusammenfassend stellte das BayObLG fest, dass die Urteilsgründe des Landgerichts die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des Betrugs nicht mit konkreten Tatsachen unterlegten. Die bloße Übernahme der knappen und teils unklaren Formulierungen aus der Anklageschrift stellt keine ausreichende richterliche Feststellung dar.
Bewertung der Verfahrensvoraussetzungen: Anklageschrift trotz Mängeln noch ausreichend
Das BayObLG prüfte von Amts wegen auch, ob das Verfahren überhaupt ordnungsgemäß eingeleitet wurde, insbesondere ob die Anklageschrift vom 14. Juni 2023 (§ 200 StPO) und der Eröffnungsbeschluss vom 21. Juli 2023 (§ 203 StPO) den Mindestanforderungen genügten. Dabei stellte es fest, dass auch diese Dokumente erhebliche Mängel aufwiesen. Der Anklagesatz listete die Taten tabellarisch auf, beschrieb Tathandlungen und andere Merkmale aber nur sehr dürftig und stichpunktartig. Der bereits erwähnte Fall Nr. 6 („Tanken/Einkauf per Karte“ über ein Jahr) wurde als besonders problematisch hervorgehoben.
Trotz dieser erheblichen Schwächen kam das BayObLG zu dem Schluss, dass die Anklage – insbesondere im Hinblick auf die nach teilweiser Einstellung verbliebenen elf Tatvorwürfe – gerade noch ausreichend war, um den Prozessgegenstand hinreichend zu umreißen (prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO). Es sei noch möglich gewesen, historisch abgrenzbare Verhaltensweisen zu erkennen, auch wenn die Angaben zu Tatzeiten, Schäden und Geschädigten teilweise unpräzise waren. Diese Mängel der Anklageschrift waren jedoch ausdrücklich nicht der Grund für die Aufhebung des Berufungsurteils.
Zusätzliche Kritik für das neue Verfahren: Mängel auch bei der Beweiswürdigung
Obwohl die Darstellungsmängel bei den Feststellungen bereits zur Aufhebung führten, wies das BayObLG ergänzend darauf hin, dass auch die Beweiswürdigung im Berufungsurteil rechtlich zu beanstanden sei. Das Landgericht hatte seine Überzeugung maßgeblich auf das Geständnis des Angeklagten gestützt. Die Wirksamkeit eines solchen Geständnisses sei jedoch zweifelhaft, wenn – wie hier – unklar bleibt, auf welche konkreten Tatsachen sich das Geständnis überhaupt beziehen soll, da das Urteil selbst keine nachvollziehbare Sachverhaltsdarstellung enthält.
Zudem hatte das Landgericht lediglich pauschal festgestellt, das Geständnis stimme mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme in der ersten Instanz überein. Es hat aber weder dargelegt, was das Ergebnis dieser Beweisaufnahme war, noch mitgeteilt, worauf seine Erkenntnis hierüber beruhte. Dies stellt eine Lücke in der Beweiswürdigung dar. Sollte das Landgericht versucht haben, auf die Gründe des erstinstanzlichen Urteils Bezug zu nehmen, wäre dies ein Verstoß gegen § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO. Diese Vorschrift verbietet grundsätzlich die Verweisung auf Dokumente außerhalb der Urteilsurkunde zur Begründung der richterlichen Überzeugung, es sei denn, es liegen eng definierte Ausnahmefälle vor, die hier aber nicht gegeben waren.
Ausblick: Neue Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren
Aufgrund der durchgreifenden Darstellungsmängel bei den Feststellungen, die eine Überprüfung des Schuldspruchs wegen Betrugs unmöglich machten, musste das Urteil des Landgerichts Landshut aufgehoben werden. Der Fall wird nun an eine andere Strafkammer desselben Gerichts zurückverwiesen. Diese Kammer muss eine komplett neue Hauptverhandlung durchführen, alle Beweise erneut erheben und auf Grundlage eigener, nachvollziehbar begründeter Feststellungen zu einer neuen Entscheidung gelangen. Dabei wird sie die Kritikpunkte des BayObLG, insbesondere die Anforderungen an die Darstellung der Urteilsgründe nach § 267 StPO und an eine lückenlose Beweiswürdigung, berücksichtigen müssen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das BayObLG zeigt in seiner Entscheidung, dass ein Urteil konkrete und nachvollziehbare Feststellungen zu allen Tatbestandsmerkmalen enthalten muss – die bloße Wiedergabe des Anklagesatzes reicht nicht aus. Bei Betrugsvorwürfen müssen insbesondere die getäuschten Personen konkret benannt, die Täuschungshandlung präzise beschrieben und der Schaden nachvollziehbar berechnet werden. Die Entscheidung unterstreicht, dass selbst bei einem Geständnis die Beweismittel vollständig gewürdigt werden müssen und verdeutlicht, wie wichtig die formalen Anforderungen an Urteilsgründe gemäß § 267 StPO für ein rechtsstaatliches Strafverfahren sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann liegt Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches vor?
Betrug ist eine Straftat, die im Strafgesetzbuch in § 263 geregelt ist. Damit ein Verhalten rechtlich als Betrug gilt, müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen. Es reicht nicht aus, einfach nur die Unwahrheit zu sagen oder einen Nachteil für jemand anderen herbeizuführen.
Im Kern geht es beim Betrug darum, dass jemand durch bewusste Täuschung einen anderen zu einer Handlung bewegt, die bei diesem zu einem Vermögensschaden führt. Dabei muss der Täter die Absicht haben, sich selbst oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern.
Stellen Sie sich das wie eine Kette vor, bei der jedes Glied vorhanden sein muss:
- Täuschung über Tatsachen: Jemand muss bewusst unwahre Behauptungen über Dinge aufstellen, die überprüfbar sind (z.B. über Eigenschaften einer Sache, Absichten, oder vergangene Ereignisse). Schweigen kann unter bestimmten Umständen auch eine Täuschung sein, nämlich dann, wenn man verpflichtet wäre, die Wahrheit zu sagen.
- Beispiel: Jemand verkauft Ihnen ein Auto und behauptet, es sei unfallfrei, obwohl er weiß, dass es einen schweren Unfall hatte.
- Irrtum: Durch diese Täuschung muss bei der anderen Person ein Irrrtum entstehen. Das bedeutet, die Person glaubt die unwahre Behauptung oder hält etwas Unwahres für wahr.
- Vermögensverfügung: Aufgrund dieses Irrtums muss das Opfer etwas tun, dulden oder unterlassen, das sich unmittelbar auf sein Vermögen auswirkt. Die Person trifft also eine Entscheidung bezüglich ihres Geldes oder Besitzes, weil sie getäuscht wurde.
- Beispiel: Weil Sie glauben, das Auto sei unfallfrei, entscheiden Sie sich, es zu kaufen und den Kaufpreis zu bezahlen.
- Vermögensschaden: Diese Vermögensverfügung muss direkt zu einem finanziellen Nachteil für das Opfer führen. Das Opfer verliert Geld oder Vermögenswerte, oder sein Vermögen wird schlechter, als es ohne die Handlung wäre.
- Beispiel: Das Auto ist wegen des Unfalls viel weniger wert als der Preis, den Sie bezahlt haben. Ihr Vermögen ist also gemindert.
- Vorsatz und Bereicherungsabsicht: Der Täter muss all dies bewusst und gewollt (also mit Vorsatz) herbeiführen. Er muss wissen, dass seine Behauptung falsch ist, dass er dadurch einen Irrtum erregt, dass dieser Irrtum zu einer Vermögensentscheidung führt, die einen Schaden verursacht, und er muss all dies tun, um sich selbst oder jemand anderen durch den Schaden des Opfers unrechtmäßig zu bereichern.
Wichtig: Nur wenn all diese Schritte – Täuschung, Irrtum, dadurch veranlasste Vermögensverfügung, dadurch entstandener Vermögensschaden UND der Vorsatz zur unrechtmäßigen Bereicherung – zusammen vorliegen, spricht man rechtlich von Betrug im Sinne des Strafgesetzes. Nicht jede Lüge oder jedes ungünstige Geschäft ist automatisch ein Betrug.
Was bedeutet es, wenn ein Urteil wegen „schwerwiegender Darstellungsmängel“ aufgehoben wird?
Ein Urteil ist mehr als nur das Endergebnis (z.B. „schuldig“ oder „muss zahlen“). Es ist ein Dokument, das auch erklärt, auf welcher Grundlage das Gericht zu seiner Entscheidung gekommen ist. Diese Erklärung umfasst unter anderem, welche Fakten das Gericht als bewiesen ansieht und wie es das geltende Recht auf diese Fakten angewendet hat.
Die „Darstellung“ im Zusammenhang mit einem Urteil bezieht sich genau auf diese schriftliche Form der Begründung. Ein Urteil muss so geschrieben sein, dass alle Beteiligten – und auch ein höheres Gericht, das das Urteil später überprüft – verstehen und nachvollziehen können, warum das Gericht entschieden hat, wie es entschieden hat.
„Schwerwiegende Darstellungsmängel“ sind also ernsthafte Fehler in der Art und Weise, wie diese Begründung im Urteil dargelegt ist. Das sind keine Fehler bei der eigentlichen Entscheidung über Schuld oder Unschuld oder über die rechtliche Frage an sich. Es sind formelle Fehler oder Mängel in der Struktur und Klarheit des Urteils.
Stellen Sie sich vor, das Urteil ist wie ein kompliziertes Puzzle, bei dem wichtige Teile fehlen oder falsch beschrieben sind. Man kann das Gesamtbild (die Begründung) nicht mehr richtig erkennen oder überprüfen.
Typische Beispiele für solche Mängel können sein:
- Das Urteil nennt wichtige Fakten nicht, obwohl sie für die Entscheidung entscheidend waren.
- Die Begründung ist unklar, widersprüchlich oder lässt wesentliche Schritte der richterlichen Gedankenführung aus.
- Das Gericht erklärt nicht ausreichend, wie es bestimmte Beweise gewürdigt hat.
- Es wird nicht dargelegt, wie das Gericht die relevanten Gesetze auf den konkreten Fall angewendet hat.
Wenn solche Mängel so schwerwiegend sind, dass das Urteil dadurch nicht mehr nachvollziehbar oder überprüfbar ist, dann kann ein höheres Gericht dieses Urteil aufheben. Das bedeutet, das Urteil wird kassiert.
Wichtig zu verstehen ist: Die Aufhebung wegen Darstellungsmängeln ist keine Entscheidung darüber, ob das ursprüngliche Urteil inhaltlich richtig oder falsch war. Es ist eine Aussage darüber, dass das Urteil formal nicht den Anforderungen entspricht, die eine Überprüfung oder ein Verständnis der Entscheidung ermöglichen würden.
Für den Fall bedeutet das in der Regel, dass er an das Gericht zurückverwiesen wird. Dort muss dann das Verfahren – zumindest in Teilen – neu aufgerollt und eine neue Entscheidung getroffen werden, die die formellen Mängel des vorherigen Urteils behebt und den Fall ordnungsgemäß begründet.
Welche Anforderungen stellt das Gesetz an die Begründung eines Urteils?
Ein Gerichtsurteil ist mehr als nur die reine Entscheidung („schuldig“, „nicht schuldig“, „Klage abgewiesen“). Es muss auch erklären, warum das Gericht so entschieden hat. Diese Erklärung nennt man Urteilsbegründung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und sehr wichtig, damit die Entscheidung für alle Beteiligten verständlich und nachvollziehbar ist.
Das Gesetz verlangt, dass die Begründung eines Urteils zeigt, wie das Gericht zu seiner Entscheidung gekommen ist. Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Entscheidung, aber wissen nicht, auf welcher Grundlage sie getroffen wurde. Die Begründung liefert diese Grundlage.
Was muss die Urteilsbegründung enthalten?
Damit eine Gerichtsentscheidung verstanden und überprüft werden kann, muss die Begründung nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmte Punkte klar darstellen:
- Die wesentlichen Tatsachen: Das Gericht muss genau beschreiben, welcher Sachverhalt, also welche Geschichte oder welches Geschehen, seiner Entscheidung zugrunde liegt. Es sind die „Was ist passiert?“-Informationen, die das Gericht als bewiesen ansieht.
- Die entscheidenden Beweise: Das Gericht muss darlegen, welche Beweismittel es herangezogen hat, um die Tatsachen festzustellen (z.B. Zeugenaussagen, Dokumente, Gutachten) und wie es diese Beweise bewertet hat. Es erklärt also, warum es glaubt, dass die Tatsachen so sind, wie sie festgestellt wurden.
- Die rechtliche Würdigung: Das Gericht muss erklären, welche Gesetze es auf den festgestellten Sachverhalt angewendet hat und wie es die Anwendung dieser Gesetze begründet. Hier wird erläutert, warum die festgestellten Tatsachen nach Ansicht des Gerichts zu genau dieser rechtlichen Konsequenz (der Entscheidung) führen.
Warum ist die Begründung wichtig?
Die ausführliche Begründung eines Urteils hat mehrere wichtige Funktionen. Für Sie als Beteiligten bedeutet sie, dass Sie verstehen können, wie das Gericht gedacht und entschieden hat. Sie können nachvollziehen, auf welcher Grundlage das Urteil ergangen ist, welche Tatsachen das Gericht als bewiesen angesehen hat und wie es die Gesetze ausgelegt hat. Dies ermöglicht Ihnen auch, die Entscheidung des Gerichts selbst zu bewerten oder gegebenenfalls weitere Schritte zu überlegen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Begründung sicherstellt, dass Gerichtsentscheidungen keine bloßen Behauptungen sind, sondern auf überprüfbaren Tatsachen und einer klaren rechtlichen Argumentation basieren.
Was passiert nach der Aufhebung eines Urteils durch das Revisionsgericht?
Wenn ein Revisionsgericht ein Urteil aufhebt, bedeutet das, dass das vorherige Urteil nicht mehr gültig ist. Das Revisionsgericht prüft Urteile nur auf Rechtsfehler – also ob Gesetze richtig angewendet wurden oder Verfahrensregeln eingehalten wurden. Es untersucht den Fall nicht neu in Bezug auf die Fakten oder Beweise, sondern schaut, ob das Gericht in der Vorinstanz juristische Fehler gemacht hat.
Wurde ein solcher Rechtsfehler gefunden und das Urteil deshalb aufgehoben, wird der Fall in der Regel an das Gericht zurückverwiesen, das das Urteil ursprünglich gesprochen hat. Das ist häufig ein Landgericht. Das Besondere ist: Der Fall muss nun vor einer anderen Kammer dieses Gerichts komplett neu verhandelt werden.
Stellen Sie sich das wie einen Neustart vor. Die neue Kammer ist nicht an das aufgehobene Urteil gebunden. Sie muss den gesamten Sachverhalt von vorne prüfen. Das bedeutet, alle Beweise – wie Zeugenaussagen, Dokumente oder Gutachten – werden erneut erhoben und bewertet. Die neue Kammer muss sich ein eigenes, unabhängiges Bild vom Fall machen.
Es ist wichtig zu wissen: Die Aufhebung des Urteils durch das Revisionsgericht bedeutet nicht automatisch einen Freispruch. Es heißt lediglich, dass der erste Prozess aufgrund eines Rechtsfehlers nicht korrekt war. Der Angeklagte hat das Recht auf einen neuen Prozess, der frei von solchen Fehlern ist. Am Ende dieses neuen Prozesses kann das Urteil anders ausfallen, aber es ist auch möglich, dass die neue Kammer nach der erneuten Beweiswürdigung zum gleichen Ergebnis kommt wie das erste Gericht.
Welche Rolle spielt die Beweiswürdigung im Strafprozess und was bedeutet „freie Beweiswürdigung“?
Im Strafprozess hat das Gericht die Aufgabe, herauszufinden, was wirklich passiert ist. Diese Feststellung des Sachverhalts ist die Grundlage für jede Entscheidung und jedes Urteil.
Die Rolle der Beweiswürdigung
Um die Wahrheit zu ermitteln, sammelt und prüft das Gericht verschiedene Beweismittel. Das können Zeugenaussagen, Gutachten von Sachverständigen, Urkunden oder auch Beweisstücke wie Spuren sein.
Die Beweiswürdigung ist der Prozess, bei dem das Gericht all diese Beweismittel bewertet. Es prüft deren Glaubwürdigkeit, ihren Wert und ihre Bedeutung für den Fall. Dabei überlegt das Gericht zum Beispiel, ob ein Zeuge die Wahrheit sagt, ob ein Gutachten überzeugend ist oder wie verschiedene Beweise zueinander passen.
Die Beweiswürdigung ist entscheidend, weil sie direkt beeinflusst, welche Fakten das Gericht am Ende als erwiesen ansieht und welche nicht. Nur auf Basis der festgestellten Fakten kann das Gericht entscheiden, ob eine Person schuldig ist oder nicht.
Was bedeutet „freie Beweiswürdigung“?
Das Prinzip der freien Beweiswürdigung ist im deutschen Strafprozess in § 261 der Strafprozessordnung (StPO) verankert. Es bedeutet, dass das Gericht grundsätzlich frei darin ist, wie es die Beweismittel bewertet und welche Überzeugung es daraus gewinnt. Es gibt keine festen gesetzlichen Regeln, die dem Gericht vorschreiben, dass zum Beispiel drei Zeugen wichtiger sind als ein Sachverständiger.
Stellen Sie sich das so vor: Das Gericht sammelt alle verfügbaren Informationen (die Beweise) wie bei einem Puzzle. Die freie Beweiswürdigung erlaubt dem Gericht, selbst zu entscheiden, wie die Puzzleteile am besten zusammenpassen, um ein schlüssiges Gesamtbild zu ergeben. Das Gericht bildet seine Überzeugung nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
Aber wichtig ist: „Frei“ bedeutet nicht willkürlich. Das Gericht muss im Urteil genau begründen, warum es zu seiner Überzeugung gelangt ist. Diese Begründung muss nachvollziehbar, widerspruchsfrei und logisch sein und auf den Ergebnissen der Gerichtsverhandlung basieren. Für Sie als Leser bedeutet das, dass Sie im Urteil genau nachlesen können sollten, wie das Gericht die einzelnen Beweise gewertet und welche Schlüsse es daraus gezogen hat.
Wenn das Gericht bei der Beweiswürdigung Fehler macht – zum Beispiel die Begründung unvollständig oder widersprüchlich ist oder grundlegende Denkgesetze missachtet werden –, kann dies ein wichtiger Grund sein, ein ergangenes Urteil im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten anzufechten.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – Fragen Sie unverbindlich unsere Ersteinschätzung an.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Darstellungsmängel in den Urteilsgründen (§ 267 StPO)
Darstellungs- oder Begründungsmängel in den Urteilsgründen liegen vor, wenn ein Gericht in seinem schriftlichen Urteil nicht ausreichend erklärt, welche Tatsachen es für bewiesen hält, wie es Beweise gewürdigt hat und warum es daraus eine bestimmte rechtliche Schlussfolgerung zieht. § 267 Absatz 1 Satz 1 StPO schreibt vor, dass das Urteil so begründet sein muss, dass Außenstehende die Entscheidung und deren Grundlage nachvollziehen können. Sind die Darstellungen unvollständig, widersprüchlich oder fehlen wesentliche Angaben, ist das Urteil nicht überprüfbar und kann aufgehoben werden.
Beispiel: Ein Gericht spricht jemanden des Betrugs schuldig, erläutert aber nicht, welche konkreten Täuschungshandlungen oder Beweise es dafür als erwiesen ansieht. Das Urteil ist dann nicht nachvollziehbar begründet.
Beweiswürdigung und freie Beweiswürdigung (§ 261 StPO)
Die Beweiswürdigung bezeichnet den Prozess, in dem das Gericht alle im Verfahren vorgelegten Beweismittel prüft, bewertet und daraus eine Überzeugung bildet, ob eine Tatsache vorliegt oder nicht. Nach § 261 StPO hat das Gericht eine „freie“ Beweiswürdigung, das heißt, es ist in seiner Bewertung der Beweise grundsätzlich nicht an eine bestimmte Reihenfolge oder feste Regeln gebunden. Allerdings muss das Gericht seine Überzeugung im Urteil nachvollziehbar und logisch begründen. Wird die Beweiswürdigung fehlerhaft oder lückenhaft durchgeführt oder nicht ausreichend begründet, kann das ein Grund für die Aufhebung des Urteils sein.
Beispiel: Das Gericht stützt seine Verurteilung ausschließlich auf ein Geständnis, ohne zu erklären, ob dieses glaubwürdig ist oder welche sonstigen Beweise vorliegen – das ist rechtlich problematisch.
Betrug (§ 263 StGB)
Betrug ist eine Straftat, bei der jemand durch bewusste Täuschung über Tatsachen eine andere Person zum Irrtum bringt, der diese dazu veranlasst, eine Verfügung über ihr Vermögen vorzunehmen, die einen Vermögensschaden verursacht. Zudem muss der Täter vorsätzlich handeln und die Absicht haben, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Alle diese objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale müssen vom Gericht festgestellt und in den Urteilsgründen nachvollziehbar dargelegt werden.
Beispiel: Jemand verkauft ein Auto als unfallfrei, obwohl es einen schweren Schaden hat, und der Käufer zahlt daraufhin den Preis – das kann Betrug sein, wenn der Verkäufer die Mängel absichtlich verschweigt.
Einziehung (§ 73 Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung)
Die Einziehung bezeichnet die strafrechtliche Maßnahme, bei der Vermögenswerte, die aus einer Straftat stammen oder zur Tat benutzt wurden, vom Staat übernommen werden. Im Strafurteil wird festgelegt, welche Geldbeträge oder Gegenstände eingezogen werden. Das Ziel ist, dem Täter den durch die Straftat erlangten Vorteil wieder zu entziehen. Die Einziehung muss im Urteil gesondert angeordnet und rechtlich begründet werden.
Beispiel: Wird jemand wegen Betrugs verurteilt und hat dabei 10.000 Euro erlangt, so kann das Gericht anordnen, diesen Betrag einzuziehen, damit der Täter ihn nicht behält.
Zurückverweisung und Neuverhandlung (§§ 353, 354 Abs. 2 StPO)
Wenn ein Revisionsgericht ein Urteil wegen Rechtsfehlern aufhebt, weist es die Sache an das ursprüngliche Gericht zurück, damit dort ein neues Verfahren mit neuer Entscheidung durchgeführt wird. Die Neuverhandlung erfolgt meist vor einer anderen Kammer desselben Gerichts, um objektive Prüfung sicherzustellen. Dabei dürfen keine Wertungen oder Feststellungen aus dem aufgehobenen Urteil übernommen werden; das Gericht muss den Sachverhalt und die Beweisaufnahme von Grund auf neu prüfen und begründen.
Beispiel: Ein Strafurteil wird wegen mangelhafter Urteilsbegründung aufgehoben. Das Landgericht verhandelt den Fall mit neuen Beweisen und Zeugen neu, um eine nachvollziehbare Entscheidung zu treffen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 267 Abs. 1 StPO (Urteilsgründe): Diese Vorschrift verlangt, dass das Gericht seine Tatsachenfeststellungen und die rechtliche Würdigung so darlegt, dass ein sachkundiger Dritter nachprüfen kann, wie es zum Schuldspruch gelangt ist. Die Darstellung muss vollständig, nachvollziehbar und geschlossen sein, insbesondere die Tatbestandsmerkmale konkret belegen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das BayObLG kritisiert, dass das Landgericht lediglich den Anklagesatz wiederholt hat, ohne konkrete und nachvollziehbare Feststellungen zu den Betrugsmerkmalen zu treffen, was die Überprüfung des Schuldspruchs unmöglich macht.
- § 263 StGB (Betrug): Dieser Straftatbestand setzt voraus, dass der Täter durch Täuschung einen Irrtum erregt und dadurch eine Vermögensverfügung eines anderen mit anschließendem Vermögensschaden herbeiführt. Zudem ist Vorsatz und Absicht auf einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erforderlich. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Urteil des Landgerichts fehlt eine klare und detaillierte Darstellung, wie die einzelnen Tatbestandsmerkmale im Einzelnen erfüllt sind, insbesondere welche konkreten Personen getäuscht wurden und wie der Vermögensschaden entstanden ist.
- § 261 StPO (Fehler bei der Beweiswürdigung): Diese Norm regelt, dass eine fehlerhafte Würdigung der Beweise als Verfahrensfehler beanstandet werden kann, sofern das Urteil darauf beruht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl das BayObLG die Verfahrensrüge hier nicht vorrangig bewertet, weist es auf erhebliche Mängel in der Beweiswürdigung hin, insbesondere, dass die Übernahme des Geständnisses ohne klare Bezugnahme auf konkrete Tatbestände und fehlende Begründung mangelhaft ist.
- § 353, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO (Aufhebung und Zurückverweisung): Diese Vorschriften erlauben dem Revisionsgericht, ein rechtsfehlerhaftes Urteil aufzuheben und die Sache an eine andere Kammer zurückzuverweisen, damit der Fall neu verhandelt wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das BayObLG nutzt diese Ermächtigung, um das Landgerichtsurteil wegen der gravierenden Mängel aufzuheben und das Verfahren zur vollständigen Neuverhandlung an ein anderes Gericht zurückzugeben.
- § 200 StPO (Anklageschrift): Regelt die Anforderungen an die Anklageschrift, die den Tatvorwurf eindeutig und hinreichend bestimmt enthalten muss, um den Prozessgegenstand abzugrenzen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl die Anklageschrift erhebliche Mängel aufwies, beurteilt das BayObLG sie grundsätzlich als ausreichend, sodass die Aufhebung des Urteils nicht auf der Unzulänglichkeit der Anklage basiert.
- § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO (Verbot der Verweisung bei Urteilsbegründung): Diese Vorschrift verbietet es, für die Begründung der richterlichen Überzeugung auf außerprozessuale Dokumente außerhalb der Urteilsurkunde zu verweisen, es sei denn, eng definierte Ausnahmen greifen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Landgericht hat unzulässigerweise auf das Urteil der ersten Instanz verwiesen, ohne die Beweisaufnahme eigenständig und nachvollziehbar darzustellen, was einen weiteren Rechtsfehler begründet.
Das vorliegende Urteil
BayObLG – Az.: 206 StRR 69/25 – Beschluss vom 10.03.2025
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.