Übersicht
- Das Wichtigste im Überblick
- Wer haftet für Fehler bei der Haftzeit-Anrechnung?
- OLG Hamm: 100 Euro Schmerzensgeld pro Hafttag
- Warum grobe Behördenfehler die Entschädigung erhöhen
- Wann Prozesskostenhilfe für die Haftentschädigungs-Klage greift
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Habe ich Anspruch auf 100 Euro Tagessatz auch bei anderen Rechenfehlern der Staatsanwaltschaft?
- Darf die Justizkasse mein Schmerzensgeld mit alten Gerichtskosten oder offenen Geldstrafen verrechnen?
- Wie dokumentiere ich zusätzliche Belastungen während der Haft, um ein höheres Schmerzensgeld durchzusetzen?
- Was kann ich tun, wenn das Gericht meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe komplett ablehnt?
- Wird mein Schmerzensgeld für die unrechtmäßige Haft als Einkommen auf mein Bürgergeld angerechnet?
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 11 W 67/20
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Hamm
- Datum: 16.12.2020
- Aktenzeichen: 11 W 67/20
- Verfahren: Beschwerde über staatliche Kostenhilfe
- Rechtsbereiche: Haftung des Staates, Schmerzensgeld
- Relevant für: Häftlinge, Justizbehörden, Rechtsanwälte
Das Land zahlt einem Mann 1.500 Euro Schmerzensgeld wegen fünfzehn Tagen rechtswidriger Haft.
- Die Behörde übersah eine Anrechnung von Haftzeiten und sperrte den Mann fälschlich ein.
- Schmerzensgeld fließt bei schuldhaften Fehlern der Justiz während der Strafvollstreckung.
- Betroffene erhalten pro Tag höhere Entschädigungen als bei einem rechtmäßigen Freiheitsentzug.
- Ohne extreme Belastungen lehnt das Gericht Forderungen über mehrere tausend Euro ab.
- Das Gericht bewilligt staatliche Kostenhilfe nur für die rechtlich angemessene Summe.
Wer haftet für Fehler bei der Haftzeit-Anrechnung?
Wenn Bürger durch Fehler von staatlichen Behörden zu Schaden kommen, greift die sogenannte Amtshaftung nach den Paragrafen 839 und 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes. Das bedeutet konkret: Da staatliche Mitarbeiter für den Staat handeln, übernimmt dieser bei Fehlern die finanzielle Verantwortung, um den geschädigten Bürger abzusichern. Ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung setzt voraus, dass staatliche Organe eine schuldhafte Amtspflichtverletzung begangen haben. In solchen Fällen haftet das jeweilige Bundesland für den entstandenen immateriellen Schaden. Darunter versteht man Beeinträchtigungen, die kein direkter finanzieller Verlust sind, sondern Werte wie die persönliche Freiheit oder die Gesundheit verletzen.
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden. (§ 253 Abs. 2 BGB)
Die praktische Umsetzung dieser Staatshaftung zeigte sich bei einem syrischen Staatsangehörigen, der aufgrund eines behördlichen Fehlers im Jahr 2018 für 15 Tage unschuldig hinter Gittern saß. Das Oberlandesgericht Hamm entschied abschließend, dass der Betroffene Prozesskostenhilfe für eine Klage auf weitere 900 Euro Schmerzensgeld sowie anteilige Anwaltskosten erhält, während weitergehende Forderungen abgewiesen wurden (Az. 11 W 67/20). Im Vorfeld hatte ein Justizbeamter der Staatsanwaltschaft Hagen einen rechtswidrigen Haftbefehl erlassen. Der unter rechtlicher Betreuung stehende Mann war zuvor zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, befand sich aber bis zur Urteilsverkündung monatelang in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus. Diese Unterbringungszeit hätte zwingend auf die Freiheitsstrafe angerechnet werden müssen, was schlichtweg unberücksichtigt blieb. Obwohl das Land den Fehler einräumte und vorgerichtlich bereits eine erste Teilzahlung leistete, landete der Fall zur Klärung der exakten Entschädigungssumme vor Gericht.
Falls Sie vermuten, dass Ihre Haftdauer falsch berechnet wurde, fordern Sie sofort über einen Anwalt Akteneinsicht in die Vollstreckungshefte an. Das bedeutet konkret: In diesen offiziellen Justizakten wird jeder Tag der Haft und jede Anrechnung von Zeiten genau dokumentiert. Prüfen Sie gezielt, ob Zeiten aus Untersuchungshaft, Psychiatrie oder Auslandsextradition – also der Auslieferung aus einem anderen Staat – lückenlos auf die Gesamstrafe angerechnet wurden – jeder übersehene Tag begründet Ihren Schmerzensgeldanspruch.
OLG Hamm: 100 Euro Schmerzensgeld pro Hafttag
Für die genaue Bemessung einer finanziellen Wiedergutmachung ziehen Gerichte vor allem die Dauer der Freiheitsentziehung und die konkrete Beeinträchtigung der Lebensqualität heran. Zusätzlich fließt das Maß der Pflichtwidrigkeit und das Verschulden der handelnden Behördenvertreter in die Bewertung ein. Als rechnerische Richtschnur dient dabei in der Regel das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, kurz StrEG.
Für die Höhe des Schmerzensgeldes sind die Dauer der erlittenen Haft, die Beeinträchtigung der Lebensqualität des Antragstellers während der Haft sowie das Maß der Pflichtwidrigkeit und des Verschulden ausschlaggebend. – so das Oberlandesgericht Hamm
Bei der Ermittlung der konkreten Summe für den Inhaftierten gingen die Vorstellungen der Beteiligten weit auseinander. Der betroffene Mann forderte unter Verweis auf andere Gerichtsentscheidungen insgesamt 7.000 Euro Entschädigung. Das Landgericht Hagen hielt in der ersten Instanz jedoch die bereits außergerichtlich gezahlten 600 Euro für absolut ausreichend, was einem Tagessatz von 40 Euro entsprach. Die Richter am Oberlandesgericht Hamm korrigierten diese Einschätzung und legten den Gesamtbetrag für die 15 Tage in einer Justizvollzugsanstalt schließlich auf 1.500 Euro fest.
Um mehr als den Tagessatz von 100 Euro durchzusetzen, müssen Sie konkrete Erschwernisse dokumentieren. Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll über Isolationshaft, fehlende ärztliche Versorgung oder verweigerte Betreuung, da diese individuellen Belastungen den Spielraum für das Schmerzensgeld über die Pauschale hinaus erweitern.

Warum grobe Behördenfehler die Entschädigung erhöhen
Sobald eine Inhaftierung rechtswidrig angeordnet wurde und auf einer schuldhaften Amtspflichtverletzung basiert, rechtfertigt dies einen finanziellen Aufschlag gegenüber Entschädigungen für rechtmäßige Ermittlungsmaßnahmen. Das Schmerzensgeld erfüllt in diesen Konstellationen eine wichtige Genugtuungsfunktion für das erlittene Unrecht. Das bedeutet konkret: Die Zahlung soll nicht nur den Zeitverlust ausgleichen, sondern dient auch als staatliche Anerkennung des begangenen Fehlers, um den Betroffenen für das erlittene Unrecht zu entschädigen. Zur Orientierung blicken Gerichte auf die aktuell geltenden gesetzlichen Pauschalen des Entschädigungsgesetzes.
Wie sich diese gesetzlichen Pauschalen auf den Endbetrag auswirken, zeigte die detaillierte Berechnung des Hammer Senats. Ein Senat ist die Bezeichnung für die zuständige Fachabteilung eines Oberlandesgerichts, die hier aus mehreren Richtern besteht. Die Richter berücksichtigten die gesetzliche Anpassung aus dem Oktober 2020, bei der die reguläre Haftentschädigung auf 75 Euro pro Tag angehoben wurde. Da der Haftbefehl gegen den Mann jedoch grob fehlerhaft war, hielt das Gericht einen erhöhten Tagessatz von 100 Euro für geboten, woraus sich die Gesamtsumme von 1.500 Euro ergab. Den Verweis des Betroffenen auf angeblich viel höhere Zusprüche anderer Oberlandesgerichte ließen die Richter nicht gelten. Die zitierten Urteile aus Koblenz, München und Karlsruhe wurden als veraltet oder inhaltlich nicht vergleichbar eingestuft, da sie völlig andere Sachverhalte wie etwa eine zweimonatige rechtswidrige Unterbringung samt Zwangsmedikation behandelten.
Entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung geht der Senat davon aus, dass der Betrag nach dem StrEG bei rechtswidriger und schuldhafter Anordnung der Haft angemessen zu erhöhen ist. – so das Oberlandesgericht Hamm
Praxis-Hinweis: Hebel für höheres Schmerzensgeld
Der entscheidende Umstand für die Erhöhung des Tagessatzes über die gesetzliche Pauschale hinaus war die Einstufung des Behördenfehlers als „grob fehlerhaft“. Während für eine irrtümliche Haft oft nur die Basis-Entschädigung nach dem StrEG gezahlt wird, löst ein schuldhaftes Versagen einen Aufschlag zur Genugtuung aus. Sie liegen ähnlich, wenn die Behörde eine zwingende Vorschrift – wie hier die Anrechnung von Unterbringungszeiten – schlichtweg übersehen hat. Solche klaren handwerklichen Fehler sind der Hebel, um einen höheren Tagessatz als die regulären Pauschalbeträge durchzusetzen.
Wann Prozesskostenhilfe für die Haftentschädigungs-Klage greift
Wer staatliche Unterstützung für einen Zivilprozess benötigt, erhält Prozesskostenhilfe nur dann, wenn die geplante Klage eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Diese finanzielle Beihilfe muss nicht pauschal für den gesamten Streitwert bewilligt werden, sondern kann sich auf den aussichtsreichen Teil einer Forderung beschränken. Der Streitwert ist dabei die Summe, um die im Prozess gestritten wird; nach ihm berechnen sich die Kosten für Anwälte und das Gericht. Dabei lassen sich auch vorgerichtliche Anwaltskosten, die bei der außergerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs entstanden sind, anteilig berücksichtigen.
Diese rechtlichen Vorgaben zur staatlichen Finanzierungshilfe grenzten den Spielraum des Mannes am Ende deutlich ein. Während das Landgericht Hagen den Antrag auf Prozesskostenhilfe zunächst komplett abgelehnt hatte, korrigierte das Oberlandesgericht diese harte Linie zumindest teilweise. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe war erfolgreich, soweit er sich auf die Differenz zwischen den bereits gezahlten 600 Euro und der vom Gericht festgesetzten Summe von 1.500 Euro bezog. Folglich bewilligten die Richter die staatliche Unterstützung für eine beabsichtigte Klage über restliche 900 Euro. Zusätzlich erkannte der Senat an, dass von den fiktiven Gesamtanwaltskosten noch ein Betrag von 54,15 Euro offen war, für den das beklagte Land ebenfalls im Rahmen der Prozesskostenhilfe einstehen muss.
Signalwirkung des Urteils für höhere Entschädigungssummen
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm stärkt die Position von Betroffenen bundesweit: Es stellt klar, dass die gesetzliche Mindestentschädigung bei groben Behördenfehlern nicht ausreicht. Da das OLG eine klare Richtmarke von 100 Euro pro Tag (statt der üblichen 75 Euro) bei handwerklichen Fehlern der Staatsanwaltschaft gesetzt hat, ist diese Entscheidung auf fast alle Fälle übertragbar, in denen zwingende Anrechnungsvorschriften missachtet wurden.
Betroffene sollten in ihren Forderungsschreiben unter explizitem Verweis auf das Aktenzeichen 11 W 67/20 den erhöhten Tagessatz verlangen. Die Bindungswirkung dieser Entscheidung durch ein OLG bietet eine verlässliche Argumentationsbasis, um außergerichtliche Abfindungsangebote der Länder, die sich oft nur am gesetzlichen Minimum orientieren, abzulehnen.
Checkliste: So fordern Sie Ihr Schmerzensgeld
Prüfen Sie Ihre Entlassungspapiere auf Rechenfehler bei der Haftzeit. Wenn Sie eine unrechtmäßige Inhaftierung feststellen, setzen Sie der Justizbehörde eine Zahlungsfrist von vier Wochen für das Schmerzensgeld. Beantragen Sie bei einer Klage Prozesskostenhilfe nur für realistische Beträge (bis zu 100 Euro pro Tag), um das Kostenrisiko für abgewiesene Teilforderungen zu minimieren. Beachten Sie die dreijährige Verjährungsfrist für Amtshaftungsansprüche.
Zu lange in Haft? Entschädigung rechtssicher durchsetzen
Fehler bei der Haftzeit-Anrechnung verletzen Ihre Grundrechte und begründen einen klaren Anspruch auf Schmerzensgeld. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihre Vollstreckungsakten auf Berechnungsfehler und setzen den erhöhten Tagessatz gegenüber den zuständigen Behörden durch. Wir unterstützen Sie dabei, die maximale Entschädigung für die entgangene Lebensqualität einzufordern.
Experten Kommentar
Was oft übersehen wird: Die Staatskasse gibt grobe Rechenfehler fast nie freiwillig zu. Ich stelle regelmäßig fest, dass die zuständigen Stellen außergerichtlich extrem hartnäckig mauern, selbst wenn die falsche Haftzeitberechnung sonnenklar aus den Akten hervorgeht. Man hofft schlicht darauf, dass dem frisch Entlassenen die psychische Energie für einen weiteren Rechtsstreit fehlt.
Betroffene tun deshalb gut daran, sich von den üblichen, sehr schroffen Ablehnungsschreiben nicht sofort einschüchtern zu lassen. Wer hier vorschnell aufgibt, verzichtet auf bares Geld. Meine dringende Empfehlung lautet, hartnäckig zu bleiben, denn das staatliche Portemonnaie öffnet sich oft erst dann, wenn die Klageschrift unabwendbar auf dem Tisch liegt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Habe ich Anspruch auf 100 Euro Tagessatz auch bei anderen Rechenfehlern der Staatsanwaltschaft?
JA, ein Anspruch auf 100 Euro pro Hafttag besteht immer dann, wenn die Staatsanwaltschaft eine zwingende gesetzliche Anrechnungsvorschrift durch einen handwerklichen Rechenfehler schlichtweg missachtet hat. Dieser erhöhte Satz dient als notwendige Genugtuung für ein besonders schwerwiegendes staatliches Versagen bei der Entziehung der persönlichen Freiheit.
Die reguläre Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) beträgt derzeit lediglich 75 Euro pro Tag für rechtmäßige, aber später aufzuhebende Maßnahmen. Ein Aufschlag auf 100 Euro wird von der Rechtsprechung jedoch gewährt, wenn die Behörde grob pflichtwidrig gehandelt hat, indem sie beispielsweise Zeiten der Untersuchungshaft oder psychiatrischen Unterbringung gemäß § 450a StPO nicht korrekt berücksichtigte. In solchen Fällen ist der Fehler so offensichtlich, dass die reine Pauschale den erlittenen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit nicht mehr angemessen kompensiert. Entscheidend ist hierbei die Einstufung als schuldhafte Amtspflichtverletzung (Amtshaftung nach § 839 BGB), welche rechtlich über die bloße verschuldensunabhängige Entschädigung des Staates hinausgeht.
Nicht jeder Irrtum führt automatisch zu diesem Höchstsatz, da eine Abgrenzung zwischen einfachen Fehlern und grobem handwerklichem Versagen erfolgen muss. Bei komplizierten Rechtslagen verbleiben die Gerichte oft bei der gesetzlichen Standardpauschale von 75 Euro.
Darf die Justizkasse mein Schmerzensgeld mit alten Gerichtskosten oder offenen Geldstrafen verrechnen?
ES KOMMT DARAUF AN, aber eine automatische Verrechnung von Schmerzensgeldansprüchen aus einer unrechtmäßigen Haft mit offenen Justizschulden ist rechtlich in der Regel unzulässig. Dies liegt vor allem an der speziellen Zweckbindung der Entschädigung als persönliche Wiedergutmachung für einen erlittenen staatlichen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit.
Das Schmerzensgeld gemäß Paragraf 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches dient primär dem Ausgleich immaterieller Schäden und soll dem Betroffenen eine persönliche Genugtuung für das erlittene staatliche Unrecht verschaffen. Eine Aufrechnung durch die Justizkasse scheitert meist an Paragraf 394 des Bürgerlichen Gesetzbuches, da Forderungen, die nicht pfändbar sind, rechtlich auch nicht einfach einseitig vom Staat gegengerechnet werden dürfen. Da Entschädigungen für einen Freiheitsentzug dem Pfändungsschutz für Schmerzensgeld unterliegen, muss die festgesetzte Summe dem Geschädigten zur Wahrung der Billigkeit grundsätzlich ungekürzt und direkt zur freien Verfügung ausgezahlt werden. Würde die Justizkasse die Zahlung sofort wieder einbehalten, verlöre die Entschädigung ihre wesentliche Funktion als staatliche Anerkennung des Fehlers und die Wiedergutmachung bliebe für das Opfer faktisch wirkungslos.
Eine rechtliche Ausnahme besteht lediglich dann, wenn der Betroffene der angekündigten Verrechnung ausdrücklich zustimmt oder wenn es sich bei der Forderung nicht um Schmerzensgeld, sondern um den Ersatz reiner Vermögensschäden handelt. Bei diesen reinen Sachschäden greift der besondere Schutz der Genugtuungsfunktion nicht in demselben Maße, weshalb hier eine Aufrechnung mit alten Gerichtskosten unter bestimmten Voraussetzungen durchaus zulässig sein kann.
Wie dokumentiere ich zusätzliche Belastungen während der Haft, um ein höheres Schmerzensgeld durchzusetzen?
Um eine Entschädigung über den Regelsatz von 100 Euro pro Tag hinaus zu erzielen, müssen Sie außergewöhnliche Belastungen lückenlos dokumentieren. Hierfür ist die Erstellung eines detaillierten Gedächtnisprotokolls über spezifische Vorfälle wie Isolationshaft, verweigerte medizinische Hilfe oder psychische Belastungen zwingend erforderlich. Diese individuellen Erschwernisse bilden die rechtliche Grundlage für eine Erhöhung des Schmerzensgeldes.
Die rechtliche Begründung liegt darin, dass Gerichte wie das OLG Hamm bei einer Amtspflichtverletzung gemäß § 839 BGB zwar Pauschalen heranziehen, aber konkrete Beeinträchtigungen der Lebensqualität zusätzlich berücksichtigen. Sie sollten daher jedes Ereignis mit Datum, Uhrzeit und einer präzisen Beschreibung der Abweichung vom normalen Vollzugsalltag schriftlich festhalten. Ergänzen Sie diese Aufzeichnungen idealerweise durch ärztliche Atteste oder die Benennung von Zeugen, um den kausalen Zusammenhang zwischen der rechtswidrigen Haftbedingung und Ihrem gesundheitlichen Zustand zweifelsfrei zu belegen. Vage Beschreibungen über allgemeines Unwohlsein reichen meist nicht aus, weshalb die Dokumentation messbarer Fakten über die bloße Freiheitsentziehung hinaus den entscheidenden Hebel für höhere Summen darstellt.
Beachten Sie jedoch, dass Belastungen, die als zwangsläufige Folge jeder Inhaftierung gelten, in der Regel bereits durch den Basis-Tagessatz abgegolten sind. Ein Anspruch auf Zusatzentschädigung besteht nur dann, wenn die dokumentierten Zustände eine besondere Härte darstellen, welche über das gesetzlich vorgesehene Maß des Strafvollzugs deutlich hinausgeht.
Was kann ich tun, wenn das Gericht meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe komplett ablehnt?
Gegen die Ablehnung Ihres Antrags auf Prozesskostenhilfe können Sie das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen, um die Entscheidung durch die nächsthöhere Instanz rechtlich überprüfen zu lassen. Eine solche Ablehnung beruht in der Praxis oft auf einer zu strengen Einschätzung der Erfolgsaussichten durch das erstinstanzliche Gericht.
Die Ablehnung durch ein Landgericht ist nicht endgültig, da das zuständige Oberlandesgericht die Sach- und Rechtslage eigenständig neu bewerten kann, sofern der Beschwerdeführer triftige Argumente für seinen Anspruch liefert. In Verfahren zur Haftentschädigung scheitern Anträge häufig daran, dass die geforderte Summe weit über den gerichtlichen Standards liegt, was zur vollständigen Verweigerung der Prozesskostenhilfe führen kann. Es empfiehlt sich daher, den Antrag im Beschwerdeverfahren strategisch auf einen rechtlich fundierten Teilbetrag zu begrenzen, wie etwa den durch die Rechtsprechung anerkannten Tagessatz von 100 Euro bei groben Amtspflichtverletzungen. Durch diese Konzentration auf den Erfolg versprechenden Teil der Forderung muss das Gericht die finanzielle Unterstützung für diesen Kernbereich gewähren, anstatt das gesamte Verfahren aufgrund überzogener Ansprüche vollständig zu blockieren.
Die sofortige Beschwerde muss zwingend innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach der Zustellung des schriftlichen Ablehnungsbeschlusses beim Ausgangsgericht eingereicht werden, da nach Ablauf dieser Frist keine Korrektur der Entscheidung mehr möglich ist. Das Gericht prüft dann zunächst selbst, ob es der Beschwerde abhilft oder den Fall zur endgültigen Entscheidung an die nächsthöhere Instanz weiterleitet.
Wird mein Schmerzensgeld für die unrechtmäßige Haft als Einkommen auf mein Bürgergeld angerechnet?
NEIN. Das Schmerzensgeld für unrechtmäßige Haft wird grundsätzlich nicht als anrechenbares Einkommen auf die Leistungen des Bürgergeldes angerechnet. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich privilegierte Entschädigung für immaterielle Schäden an der persönlichen Freiheit des Betroffenen.
Gemäß § 11a Abs. 2 SGB II sind Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der kein Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 BGB geleistet werden, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Da die Entschädigung für unrechtmäßige Haft eine Wiedergutmachung für die Verletzung der persönlichen Freiheit darstellt, dient sie primär der Genugtuung und nicht der Sicherung des Lebensunterhalts. Das Jobcenter darf diese Zahlungen daher nicht abziehen, da sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Empfängers im Sinne des Sozialrechts nicht im Sinne einer anrechenbaren Einnahme erhöhen. Es ist jedoch ratsam, dem Leistungsträger den Erhalt der Zahlung proaktiv mitzuteilen und dabei ausdrücklich auf den rechtlichen Charakter als Schmerzensgeld für immaterielle Schäden hinzuweisen.
Eine Ausnahme gilt für Entschädigungsteile, die einen materiellen Schaden wie Verdienstausfall ausgleichen, da diese Beträge als Ersatz für entgangenes Einkommen gelten und somit voll auf das Bürgergeld angerechnet werden.
Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Hamm – Az.: 11 W 67/20 – Beschluss vom 16.12.2020
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

