Fünf Mal in drei Monaten, trotz einstweiliger Verfügung. Das Landgericht zählt fünf Einzeltaten, der BGH ordnet die Vorfälle als sukzessive Nachstellung neu. Ob eine einheitliche Tat oder mehrere Einzeldelikte vorliegen, entscheidet über eine Körperverletzung, die seit fünf Jahren verjährt schien.
Übersicht
- Das Wichtigste im Überblick
- Wann führt Nachstellung zur strafbaren Lebensbeeinträchtigung?
- Redaktionelle Leitsätze
- Warum begründet Ignorieren von Kontaktverboten Beharrlichkeit?
- Warum wertet der BGH Stalking-Serien als Einzeltat?
- Wie verklammert Nachstellung Bedrohungen und Beleidigungen?
- Warum verjährte die Körperverletzung nach sechs Jahren?
- Wann darf der BGH Schuldsprüche selbst ändern?
- So belegen Sie Beeinträchtigungen rechtssicher
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Gilt die Nachstellung auch, wenn ich wegen gemeinsamer Kinder weiterhin Kontakt halten muss?
- Verliere ich meinen Schutzanspruch, wenn ich dem Stalker einmal wütend geantwortet habe?
- Wie beweise ich die Lebensbeeinträchtigung, wenn ich lediglich soziale Kontakte und Hobbys meide?
- Was kann ich tun, wenn die Polizei meine Anzeige mangels körperlicher Gewalt ablehnt?
- Bleibt mein Schutz bestehen, wenn zwischen den einzelnen Belästigungen mehrere Wochen Pause liegen?
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 StR 244/09
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat
- Datum: 19.11.2009
- Aktenzeichen: 3 StR 244/09
- Verfahren: Strafrevision
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Verjährung, Nachstellung
BGH streicht verjährte Körperverletzung und sieht bei Stalking nur eine Tat.
- Die Verjährung traf die Körperverletzung von 2002.
- Mehrere Belästigungen bildeten eine einheitliche Nachstellung.
- Die Drohungen und Beleidigungen verklammerte die Nachstellung.
- Die übrige Verurteilung blieb fast vollständig bestehen.
- Die Revision gewann nur teilweise.
Wann führt Nachstellung zur strafbaren Lebensbeeinträchtigung?
Die Nachstellung gemäß § 238 Abs. 1 StGB ist im deutschen Strafrecht ein sogenanntes Erfolgsdelikt. Das bedeutet: Die Tat ist erst dann strafbar, wenn sie tatsächlich eine bestimmte negative Folge beim Opfer verursacht hat. Eine Strafbarkeit setzt zwingend voraus, dass es zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers kommt. Die Tat selbst kann durch ganz unterschiedliche Varianten begangen werden, beispielsweise durch ständige physische Annäherung oder unerwünschte telefonische Kontaktaufnahme.
Erfasst werden damit im konkreten Kontext ins Gewicht fallende, gravierende und ernst zu nehmende Folgen, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende und zumutbare Modifikationen der Lebensgestaltung erheblich und objektivierbar hinausgehen. – so der Bundesgerichtshof
Wie massiv solche Einschnitte in den Alltag ausfallen können, zeigte sich in einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 19.11.2009, Az. 3 StR 244/09). Eine Zeugin änderte ihre Lebensführung aufgrund massiver Belästigungen durch ihren Ex-Partner objektivierbar und erheblich. Aus Furcht verließ die Frau abends ihre Wohnung nicht mehr, schaltete kein Licht an und öffnete niemandem die Haustür. Infolge der ständigen Vorfälle verlor die Geschädigte stark an Gewicht und mied es völlig, sich allein auf der Straße aufzuhalten. Letztlich hielt der Bundesgerichtshof die Verurteilung des Mannes aufrecht, änderte jedoch den Schuldspruch des Landgerichts Lüneburg vom 16. Februar 2009 in einigen Punkten ab.
Redaktionelle Leitsätze
- Der Tatbestand der Nachstellung gemäß § 238 Abs. 1 StGB ist erst erfüllt, wenn das Verhalten des Täters beim Opfer eine schwerwiegende, objektivierbar messbare Beeinträchtigung der Lebensgestaltung bewirkt, die über zumutbare Anpassungen des Alltags erheblich hinausgeht.
- Mehrere zeitlich gestaffelte Nachstellungsakte bilden eine einheitliche Tat im materiellen Sinne, wenn der tatbestandliche Erfolg erst durch das Zusammenwirken aller Einzelhandlungen entsteht und diese von einer einheitlichen Motivationslage des Täters getragen werden; mehrwöchige Abstände zwischen den Einzelakten stehen dieser Bewertung nicht entgegen.
- Bei tateinheitlichem Zusammentreffen mehrerer Straftaten bestimmt sich die Verfolgungsverjährung für jede verwirklichte Gesetzesverletzung gesondert, sodass einzelne tateinheitlich begangene Delikte verjährt sein können, während die übrigen Taten weiter verfolgbar bleiben.

Praxis-Hinweis: Der Erfolgs-Hebel
Der entscheidende Faktor für eine Verurteilung ist die objektive Änderung der Lebensführung. Betroffene liegen in einer ähnlichen Situation, wenn sie nachweisen können, dass sie aufgrund der Belästigungen ihr Verhalten messbar angepasst haben – etwa durch das Meiden der eigenen Wohnung, den Wechsel der Telefonnummer oder den Rückzug aus dem sozialen Umfeld aus Furcht vor weiteren Übergriffen.
Warum begründet Ignorieren von Kontaktverboten Beharrlichkeit?
Das gesetzliche Merkmal der Beharrlichkeit erfordert stets eine Gesamtwürdigung des Täterverhaltens. Es ist dann erfüllt, wenn eine Person das Opfer über einen längeren Zeitraum hinweg hartnäckig belästigt, obwohl der entgegenstehende Wille deutlich erkennbar ist. Auch die bewusste Missachtung gerichtlicher Anordnungen gilt als starkes Indiz für ein beharrliches Handeln.
Dem Begriff der Beharrlichkeit im Sinne des § 238 StGB wohnen objektive Momente der Zeit sowie subjektive und normative Elemente der Uneinsichtigkeit und Rechtsfeindlichkeit inne […]; er ist nicht bereits bei bloßer Wiederholung erfüllt. – so der Bundesgerichtshof
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah dieses Merkmal bei dem Mann als zweifelsfrei gegeben an, da er die Zeugin über mehr als drei Monate hinweg an fünf verschiedenen Tagen massiv bedrängte. Der Täter handelte dabei in voller Kenntnis und trotz einer bestehenden einstweiligen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, die ihm strikte Kontaktverbote und Abstandsregeln auferlegte. Dieses Gesetz ermöglicht es Opfern, schnell gerichtliche Verbote zu erwirken, um sich vor weiteren Belästigungen zu schützen. Zu seinen übergriffigen Handlungen gehörten unter anderem das Auflauern, das Beobachten mit einem Fernglas sowie unzählige Anrufe und ständiges Klingeln an der Wohnungstür.
Beantragen Sie bei fortgesetzten Belästigungen umgehend eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Amtsgericht. Ein Verstoß gegen diese gerichtliche Anordnung ist das stärkste Indiz für die „Beharrlichkeit“ des Täters und beschleunigt eine strafrechtliche Verurteilung massiv.
Praxis-Hürde: Nachweis der Beharrlichkeit
Ein wesentlicher Hebel für den Nachweis der Beharrlichkeit ist die Missachtung offizieller Verbote. Wer bereits eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt hat, die vom Gegenüber ignoriert wird, erfüllt das Merkmal der Hartnäckigkeit in der Regel deutlich schneller als bei bloßen wiederholten Kontaktversuchen ohne gerichtliche Vorbelastung.
Warum wertet der BGH Stalking-Serien als Einzeltat?
Mehrere Einzelakte können rechtlich eine einheitliche Nachstellung im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit bilden. Das bedeutet konkret: Mehrere Einzelhandlungen werden juristisch so zusammengefasst, als handele es sich um eine einzige fortlaufende Tat. Eine sogenannte sukzessive Tatbegehung liegt vor, wenn der tatbestandliche Erfolg erst durch das Zusammenwirken aller einzelnen Angriffe entsteht. Spricht aus den Handlungen ein fortbestehender einheitlicher Wille des Täters, ist in der Regel von einer einzigen Tat auszugehen.
BGH korrigiert Einordnung als mehrere Einzeltaten
Das Landgericht Lüneburg hatte in der Vorinstanz die Vorfälle noch als fünf materiellrechtlich selbstständige Taten in Tatmehrheit gewertet. Tatmehrheit bedeutet, dass das Gericht jede Handlung als separate Straftat ansieht, die einzeln bestraft werden muss. Der Bundesgerichtshof korrigierte diese rechtliche Einordnung jedoch zu einer einzigen Tat, da die verschiedenen Übergriffe von einer einheitlichen Motivationslage geprägt waren. Die Richter stellten klar, dass auch mehrwöchige Abstände zwischen den einzelnen Belästigungen der Bewertung als eine einheitliche Tat nicht entgegenstehen, solange der Gesamterfolg erst durch die Summe der Handlungen eintritt.
Die sukzessive Tatbegehung ist vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass sich der Täter dem tatbestandlichen Erfolg nach und nach nähert; dabei werden diejenigen einzelnen Handlungen des Täters, die erst in ihrer Gesamtheit zu der erforderlichen Beeinträchtigung des Opfers führen, unter rechtlichen Gesichtspunkten […] zu einer Tat im materiellen Sinne zusammengefasst. – so der Bundesgerichtshof
Führen Sie ein lückenloses Protokoll über jeden Kontaktversuch, auch wenn dieser harmlos erscheint oder Wochen seit dem letzten Vorfall vergangen sind. Da der BGH die Nachstellung als eine einzige Tat wertet, müssen Sie belegen können, dass die Summe aller Einzelereignisse Ihren Alltag unerträglich macht.
Wie verklammert Nachstellung Bedrohungen und Beleidigungen?
Die Nachstellung kann als schwerstes Delikt andere begangene Straftaten wie eine Bedrohung (§ 241 StGB) oder eine Beleidigung (§ 185 StGB) rechtlich verklammern. Das bedeutet, dass die Nachstellung als „Klammer“ dient, die verschiedene Taten rechtlich zu einer Einheit verbindet. In einer solchen Konstellation stehen die verschiedenen Delikte zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB – hier werden also mehrere Gesetzesverletzungen rechtlich als eine einzige Tat gewertet und gemeinsam bestraft. Die konkurrenzrechtliche Einordnung erfolgt dabei durch die rechtliche Zusammenfassung der einzelnen Handlungsakte.
Neben der reinen Nachstellung beging der Verurteilte auch massive Bedrohungen – unter anderem drohte er der Frau an, sie abzustechen – sowie diverse Beleidigungen. Der Bundesgerichtshof änderte den Schuldspruch dahingehend ab, dass diese zusätzlichen Taten rechtlich mit der Nachstellung zusammentreffen. Das ursprüngliche Urteil des Landgerichts wurde im Schuldspruch entsprechend angepasst, um diese Tateinheit juristisch korrekt abzubilden.
Benennen Sie bei einer Anzeige jede Beleidigung und jede konkrete Drohung einzeln und im Wortlaut. Nur so stellen Sie sicher, dass diese Delikte rechtlich mit der Nachstellung verknüpft werden und das Gericht das volle Ausmaß der Bedrohung bei der Strafzumessung berücksichtigt.
Warum verjährte die Körperverletzung nach sechs Jahren?
Die Verfolgungsverjährung für eine vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB beträgt fünf Jahre. Das ist der Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann. Diese Frist bestimmt sich nach den Vorgaben des § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB. Kommt es zu einem tateinheitlichen Zusammentreffen mit anderen Delikten, wird die Verjährung für jede Gesetzesverletzung völlig gesondert geprüft.
BGH streicht verjährte Tat aus dem Schuldspruch
Bei der Überprüfung der Akten fiel den Karlsruher Richtern auf, dass eine Tat vom 29. September 2002 bei der Erhebung der öffentlichen Klage am 18. November 2008 bereits verjährt war. Zwar gab es im März 2003 eine erste Vernehmung, die eine Unterbrechung der Verjährung bewirkte, doch reichte diese zeitlich nicht bis in das Jahr 2008 aus. Der Bundesgerichtshof strich daher die vorsätzliche Körperverletzung konsequent aus dem Schuldspruch des Falles II. 1. der Urteilsgründe.
Prüfen Sie bei Taten, die länger als fünf Jahre zurückliegen, ob zwischenzeitlich Ermittlungshandlungen (wie eine Vernehmung) stattgefunden haben. Ohne solche Unterbrechungen tritt Verjährung ein – konzentrieren Sie Ihre Beweisführung in diesem Fall primär auf die aktuelleren Vorfälle.
Wann darf der BGH Schuldsprüche selbst ändern?
Das Revisionsgericht – hier der Bundesgerichtshof – hat die Befugnis, den Schuldspruch in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst zu ändern. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der rechtlichen Bewertung dem Betroffenen keine andere Verteidigung ermöglicht hätte, wie es § 265 StPO vorschreibt. Diese Regelung greift insbesondere bei der notwendigen Korrektur von Konkurrenzverhältnissen, also der Frage, wie verschiedene Straftaten zueinander gewertet werden.
Schuldspruch-Korrektur ohne erneute Hauptverhandlung
Der 3. Strafsenat machte von dieser Möglichkeit Gebrauch und änderte den Schuldspruch des Landgerichts Lüneburg vom 16. Februar 2009 unmittelbar ab. Die Richter schlossen aus, dass sich der Mann gegen den geänderten Vorwurf der nur einen, einheitlichen Nachstellung anders hätte verteidigen können. Obwohl einzelne Schuldsprüche und Geldstrafen wegfielen, hielt das Gericht die Gesamtfreiheitsstrafe aufrecht. Die verhängten vier Jahre und sechs Monate blieben bestehen, da die Einsatzstrafe und die übrigen Einzelstrafen eine niedrigere Gesamtstrafe ausschlossen.
So belegen Sie Beeinträchtigungen rechtssicher
Dieser Beschluss des Bundesgerichtshofs ist als höchstrichterliche Rechtsprechung maßgeblich für alle künftigen Stalking-Verfahren in Deutschland. Er verdeutlicht, dass für eine Verurteilung nicht die bloße Belästigung, sondern die messbare Auswirkung auf Ihr Leben entscheidend ist. Dokumentieren Sie daher jede Änderung Ihres Verhaltens – vom Abdunkeln der Wohnung bis zum Wechsel der Telefonnummer – schriftlich und mit Datum, um den strafrechtlich geforderten „Erfolg“ nachzuweisen.
Handeln Sie sofort, indem Sie bei der Polizei auf die tateinheitliche Verfolgung von Begleitdelikten wie Bedrohung bestehen und parallel zivilrechtliche Schutzanordnungen erwirken. Sollten Vorfälle länger als fünf Jahre zurückliegen, prüfen Sie umgehend den Verjährungsstatus, um Ihre rechtlichen Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und das Verfahren nicht durch verjährte Altlasten zu gefährden.
Stalking-Opfer? Jetzt rechtliche Schutzmaßnahmen ergreifen
Eine strafbare Nachstellung erfordert den Nachweis einer schwerwiegenden Beeinträchtigung Ihrer Lebensgestaltung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Beweise rechtssicher zu dokumentieren und notwendige Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken. Wir prüfen Ihre Situation individuell und setzen Ihre Ansprüche konsequent gegenüber dem Täter durch.
Experten Kommentar
Was oft übersehen wird: Ein einziger Wutausbruch kann die mühsam aufgebaute Beweiskette sprengen. Wenn Betroffene nach Monaten des Schweigens dem Täter entnervt eine Nachricht zurückschreiben, stürzen sich Verteidiger sofort darauf. Vor Gericht wird dann eiskalt argumentiert, der Kontakt sei ja offensichtlich doch nicht völlig unerwünscht gewesen.
Genau hier liegt die größte psychologische Falle. Auch wenn der Impuls riesig ist, dem Spuk mit einer letzten klaren Ansage ein Ende zu machen, rate ich zu absoluter Stille. Jede noch so wütende Antwort wird im Strafverfahren gnadenlos gegen das Opfer verwendet und schwächt den Vorwurf der schwerwiegenden Lebensbeeinträchtigung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt die Nachstellung auch, wenn ich wegen gemeinsamer Kinder weiterhin Kontakt halten muss?
JA, eine strafbare Nachstellung gemäß § 238 StGB liegt auch bei gemeinsamen Kindern vor, wenn der Täter den notwendigen Austausch als Vorwand für darüber hinausgehende Belästigungen missbraucht. Die rechtlich gebotene Kommunikation wegen der elterlichen Sorge entbindet den Ex-Partner nicht von der Pflicht, Ihre Privatsphäre und persönliche Integrität zu achten.
Die Strafbarkeit der Nachstellung setzt voraus, dass die Handlungen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung Ihrer Lebensgestaltung führen, die über das objektiv zumutbare Maß an alltäglichen Modifikationen erheblich hinausgeht. Während ein sachlicher Austausch über die Belange der Kinder rechtlich hinzunehmen ist, endet diese Zumutbarkeit sofort, wenn die Kommunikation den organisatorischen Rahmen verlässt und in ständige Belästigungen umschlägt. Der Täter darf die elterliche Sorge nicht als Werkzeug nutzen, um Sie durch unzählige Nachrichten oder Anrufe zur Änderung Ihres Verhaltens oder zum Rückzug aus dem sozialen Umfeld zu zwingen. Es ist daher ratsam, ein detailliertes Kommunikationstagebuch zu führen, in dem Sie sachbezogene Nachrichten von reinen Belästigungsversuchen trennen, um die Grenzüberschreitung gegenüber den Ermittlungsbehörden nachweisbar zu machen.
Keine Nachstellung liegt hingegen vor, wenn sich die Kontaktaufnahmen strikt auf dringende organisatorische Fragen des Kindeswohls beschränken, selbst wenn diese Kommunikation von Ihnen als emotional belastend oder störend empfunden wird.
Verliere ich meinen Schutzanspruch, wenn ich dem Stalker einmal wütend geantwortet habe?
NEIN, ein einmaliges wütendes Antworten beendet Ihren Schutzanspruch nicht, da dies den grundsätzlichen Willen zur Kontaktverweigerung bei einer Gesamtwürdigung des Falles nicht aufhebt. Die rechtliche Bewertung der Nachstellung gemäß § 238 StGB orientiert sich primär an der beharrlichen Missachtung Ihres erkennbaren Willens durch den Täter über einen längeren Zeitraum.
Das Merkmal der Beharrlichkeit setzt voraus, dass der Täter trotz eines entgegenstehenden Willens des Opfers uneinsichtig und mit einer gewissen Rechtsfeindlichkeit gegenüber bestehenden Verboten handelt. Eine einmalige emotionale Reaktion in einer psychischen Ausnahmesituation wird von Gerichten als menschlich gewertet und hebt den zuvor deutlich gemachten Wunsch nach Ruhe nicht dauerhaft auf. Solange der Stalker sein belästigendes Verhalten fortsetzt und dabei beispielsweise gerichtliche Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz ignoriert, bleibt die objektive Strafbarkeit seines Handelns weiterhin vollumfänglich bestehen. Entscheidend ist hierbei die langfristige Perspektive auf das Täterverhalten, welches durch eine punktuelle Provokation oder impulsive Gegenwehr des Opfers rechtlich nicht legitimiert oder entschuldigt wird.
Problematisch wird die Situation erst dann, wenn Sie sich auf eine dauerhafte wechselseitige Kommunikation einlassen, da dies den Nachweis einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung erheblich erschweren kann. Stellen Sie daher jede weitere Interaktion sofort wieder ein, um Ihre rechtliche Position nicht durch den Vorwurf einer einvernehmlichen oder beidseitig geführten Auseinandersetzung zu gefährden.
Wie beweise ich die Lebensbeeinträchtigung, wenn ich lediglich soziale Kontakte und Hobbys meide?
Die Lebensbeeinträchtigung beweisen Sie durch die Dokumentation Ihres sozialen Rückzugs, da das Meiden von Hobbys eine rechtlich anerkannte, messbare Änderung Ihrer Lebensführung darstellt. Entscheidend für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB ist die nachweisbare, objektive und schwerwiegende Beeinträchtigung Ihrer bisherigen Lebensgestaltung.
Rechtlich gesehen ist die Nachstellung ein Erfolgsdelikt, bei dem die Tat erst strafbar wird, wenn sie eine gravierende Folge in Ihrem Alltag verursacht hat. Ein Rückzug aus dem sozialen Umfeld gilt als eine solche messbare Anpassung, sofern diese über durchschnittliche und zumutbare Modifikationen des Alltags erheblich hinausgeht. Um diesen Zustand gerichtsfest zu belegen, sollten Sie Zeugen wie Freunde oder Vereinstrainer benennen, die Ihr früheres aktives Leben im Vergleich zur jetzigen Isolation bestätigen können. Zusätzlich hilft eine detaillierte Liste aller Aktivitäten und Orte, die Sie seit Beginn der Belästigungen aus Furcht meiden, um die Einschränkung Ihrer Freiheit zu verdeutlichen. Diese Dokumentation belegt, dass Ihr Verhalten eine direkte Reaktion auf die beharrlichen Nachstellungen des Täters ist und nicht auf einer freien Entscheidung beruht.
Beachten Sie jedoch, dass die Beeinträchtigung objektivierbar sein muss, weshalb rein subjektive Ängste ohne eine sichtbare Änderung des Verhaltens für eine Verurteilung oft nicht ausreichen. Erst wenn Sie nachweislich Ihre Gewohnheiten ändern, etwa durch das Meiden öffentlicher Plätze oder den Abbruch langjähriger Hobbys, ist die rechtliche Hürde der schwerwiegenden Beeinträchtigung erreicht.
Was kann ich tun, wenn die Polizei meine Anzeige mangels körperlicher Gewalt ablehnt?
Bestehen Sie bei der Polizei auf eine Anzeige wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB, da dieser Tatbestand rechtlich keine körperliche Gewalt voraussetzt. Entscheidend ist allein, dass das Verhalten des Täters zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung Ihrer Lebensgestaltung führt, die über bloße Unannehmlichkeiten im Alltag deutlich hinausgeht.
Die Nachstellung ist ein sogenanntes Erfolgsdelikt, bei dem die Strafbarkeit erst durch den Eintritt einer konkreten negativen Folge in Ihrem persönlichen Lebensbereich begründet wird. Sie sollten den Beamten daher detailliert schildern, welche objektiven Verhaltensänderungen Sie aufgrund des psychischen Terrors bereits vorgenommen haben, wie etwa das Meiden bestimmter Orte. Da die Polizei hier oft einem Rechtsirrtum unterliegt, hilft der Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach massiver psychischer Druck der physischen Gewalt rechtlich gleichgestellt ist. Dokumentieren Sie alle Einschränkungen präzise, damit die Ermittlungsbehörden die Schwere der Beeinträchtigung anhand Ihrer tatsächlichen Lebensführung rechtssicher bewerten und den Strafverfolgungszwang bejahen können.
Beachten Sie jedoch, dass geringfügige Anpassungen Ihres Alltags oder bloße Unbequemlichkeiten für eine strafrechtliche Verfolgung nach § 238 StGB meist nicht ausreichen. Die Beeinträchtigung muss objektivierbar und von erheblichem Gewicht sein, um die Schwelle zur strafbaren Lebensbeeinträchtigung tatsächlich zu überschreiten.
Bleibt mein Schutz bestehen, wenn zwischen den einzelnen Belästigungen mehrere Wochen Pause liegen?
JA. Ihr rechtlicher Schutz bleibt auch bei mehrwöchigen Pausen bestehen, da der Bundesgerichtshof zeitlich gestaffelte Belästigungen als eine einheitliche Tat wertet, solange sie auf derselben Motivationslage basieren. Solche Unterbrechungen beenden die juristische Kette der Nachstellung nicht, sofern die Handlungen in ihrer Gesamtheit zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung führen.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Stalking-Handlungen oft erst durch ihr systematisches Zusammenwirken den strafbaren Erfolg einer Lebensbeeinträchtigung erzielen und daher als eine einzige Tat gelten. Wenn der Täter beispielsweise nach einer Trennung aus Rache handelt, klammert dieses einheitliche Motiv auch Vorfälle zusammen, zwischen denen längere Ruhephasen ohne direkten Kontakt liegen. Für die rechtliche Bewertung der Beharrlichkeit gemäß § 238 StGB ist entscheidend, dass der Täter bei jeder neuen Kontaktaufnahme an sein bisheriges Verhalten anknüpft und die Ablehnung des Opfers ignoriert. Sie sollten daher Ihr Stalking-Tagebuch lückenlos weiterführen und auch scheinbar harmlose Ereignisse nach einer Pause dokumentieren, um die fortbestehende Intensität der Belästigung gegenüber den Behörden nachzuweisen.
Eine rechtliche Trennung der Taten erfolgt jedoch dann, wenn der Täter sein ursprüngliches Ziel endgültig aufgegeben hatte und die neuen Belästigungen auf einem völlig neuen Entschluss beruhen. In solchen Fällen beginnt die rechtliche Prüfung der Beharrlichkeit sowie die Verjährungsfrist für die neuen Vorfälle unter Umständen wieder von vorn und erfordert eine separate Beweisführung.
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Das vorliegende Urteil
BGH – Az.: 3 StR 244/09 – Beschluss vom 19.11.2009
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