Skip to content

Fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall

Was ist geschehen?

Unser Mandant war mit seinem Pkw in einen Verkehrsunfall mit einem Radfahrer verwickelt. Bei der Unfallörtlichkeit handelt es sich um einen Einmündungsbereich mit Lichtzeichenanlagen, die jedoch zum Unfallzeitpunkt nicht in Betrieb waren. Bei einem Abbiegevorgang unseres Mandanten kam es zum Zusammenstoß mit dem Radfahrer, der u.a. eine Gelenk-Sprengung erlitten hat, stationär behandelt und operiert werden musste. Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) eingeleitet.

Möglicher Strafrahmen

Der Strafrahmen bei einer fahrlässigen Körperverletzung reicht von einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bis zu einer Geldstrafe.

Mehr zum Thema Körperverletzung unter:

»  https://www.strafrechtsiegen.de/koerperverletzung-im-strafrecht/

Was konnten wir für unseren Mandanten erreichen?

Auch in diesem Fall konnten wir für unseren Mandanten eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 500,00 EUR gemäß § 153a II StPO erreichen. Unser Mandant war zum Zeitpunkt der Tatbegehung 19 Jahre alt, d.h. aus rechtlicher Sicht betrachtet ein sog. Heranwachsender. Damit gemeint sind Personen, die bereits das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Was können wir für Sie tun?

Die Strafrechtskanzlei Kotz aus dem Siegerland – allen voran der erfahrene Strafverteidiger Dr. Christian Kotz – berät und vertritt Sie in allen strafrechtlichen Belangen. Besonders an der Schnittstelle zwischen Strafrecht und Straßenverkehrsrecht ist der Rechtsanwalt im Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr kompetenter und versierter Ansprechpartner. Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin für ein Beratungsgespräch oder nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Rechtsberatung.

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Strafrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Strafrecht und Verkehrsstrafrecht. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Rechtstipps aus dem Strafrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!