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Kontosperre bei der Plattform: Warum eine Anhörung Pflicht ist

Facebook-Konto gesperrt nach politischem Post – ohne jede Anhörung. Ein Gericht in Schleswig-Holstein prüft, ob die Plattform das darf. Es geht um Unterlassung und die Erstattung von Anwaltskosten – eine Entscheidung mit möglichen Folgen für Millionen Nutzer.
Ein Mann blickt fassungslos auf einen Monitor mit der Meldung 'Dein Konto wurde gesperrt' in einem Arbeitszimmer.
Ein Mann blickt besorgt auf eine Warnmeldung über eine Kontosperrung. Die Nachricht fordert ihn zur Identitätsverifizierung auf. Eine Kontosperre ohne vorherige Anhörung verstößt gegen verfahrensrechtliche Mindeststandards und ist laut Gerichtsbeschluss oft rechtswidrig. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 U 70/22

Das Wichtigste im Überblick

Gericht stoppt Facebook-Sperren ohne Anhörung und erklärt die Löschung des Beitrags für rechtswidrig.

  • Gericht: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
  • Datum: 08.11.2024
  • Aktenzeichen: 1 U 70/22
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Plattformrecht, Vertragsrecht, Datenschutzrecht
  • Streitwert: nicht genannt
  • Revision zugelassen: Ja – Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt.
  • Relevant für: Plattformbetreiber, Nutzer, Online-Recht, Datenschutzbetroffene

Wann ist eine Kontosperre bei der Plattform rechtswidrig?

Plattformbetreiber dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar Kommunikationsstandards und Sanktionen festlegen, müssen dabei aber ein verfahrensrechtlich abgesichertes Vorgehen einhalten. Bei Kontosperrungen ist das Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, die betroffene Person vorher zu informieren, einen Grund zu nennen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung zu geben. Neubescheidung bedeutet konkret: Die Plattform muss nach Prüfung Ihrer Gegenargumente eine frische Entscheidung treffen und darf nicht einfach bei der ursprünglichen Sperrung bleiben. Klauseln in den Nutzungsbedingungen, die ein solches Anhörungsverfahren ignorieren, sind nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB rechtsunwirksam.

Dabei ist die Anhörung des Nutzers, soweit die Beklagte eine Sperrung des Nutzerkontos beabsichtigt, vor Durchführung dieser Maßnahme geboten, von eng begrenzten, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher zu bestimmenden Ausnahmefällen abgesehen. – so das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht

Wurde Ihr Konto gesperrt, ohne dass die Plattform Sie vorher informiert, einen konkreten Grund genannt oder Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat? Dann dokumentieren Sie den genauen Ablauf mit Screenshots und fordern Sie den Betreiber schriftlich auf, Ihnen den Sperrgrund mitzuteilen und eine Anhörung durchzuführen. AGB-Klauseln, die dieses Verfahren umgehen, haben Gerichte bereits für unwirksam erklärt.

Nach einer Kreistagswahl in der Grafschaft B. veröffentlichte ein Nutzer im Jahr 2021 den Satz „Die deutschen sind sowas von krank. Deutschland hat fertig…“, woraufhin das Netzwerk den Beitrag löschte und das Nutzerkonto für 30 Tage sperrte – ein Eingriff, den das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht letztlich als rechtswidrig feststellte und der Plattform künftige Sperren ohne Anhörung untersagte, während die geforderten Schadensersatzzahlungen abgewiesen wurden (Az. 1 U 70/22). Die Betreiberin hatte im Vorfeld auf ihre Gemeinschaftsstandards verwiesen, ruderte nach einer internen Überprüfung jedoch zurück und stellte das Posting noch vor dem Eingang der Klage wieder online, was den Fall juristisch verkomplizierte. Der komplexe Streit, der das private Profil des seit 2007 registrierten Nutzers betraf, war vor der Berufung bereits am Landgericht Itzehoe unter dem Aktenzeichen 10 O 400/21 verhandelt worden.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Eine Kontosperre oder Inhaltslöschung durch einen Plattformbetreiber setzt einen objektiven Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen voraus; der bloße Verdacht oder die unzutreffende subjektive Annahme eines Anscheinsverstoßes berechtigt nicht zu einer Sanktion.
  2. Vor der Sperrung eines Nutzerkontos muss ein Plattformbetreiber, von vorab in den Vertragsbedingungen geregelten Ausnahmefällen abgesehen, verfahrensrechtliche Mindeststandards einhalten. Diese umfassen die vorherige Information, eine formelle Begründung sowie die zwingende Einräumung einer Anhörungsmöglichkeit mit anschließender inhaltlicher Neubescheidung.
  3. Der temporäre Verlust aktiver digitaler Interaktionsmöglichkeiten begründet keinen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz, solange der Nutzer weiterhin passiven Zugang zum Netzwerk hat, um Inhalte zu lesen oder Nachrichten zu empfangen, und die Sanktion ohne öffentliche Anprangerung vollzogen wurde.
Infografik: Die Rechtswidrigkeit von Social-Media-Sperren ohne objektiven Verstoß und vorheriges Anhörungsverfahren nach BGH-Rechtsprechung.
Kontosperre nur mit klarer Grundlage

Darf die Plattform bei Verdacht auf Hassrede sperren?

Maßgeblich für die rechtliche Zulässigkeit einer Löschung oder Sperre ist immer die objektive Zu- oder Unzulässigkeit eines Beitrags. Ein Recht zur Sperrung bereits bei einem bloßen Anscheinsverstoß oder einer rein subjektiven Annahme eines Regelbruchs durch das Unternehmen lässt sich juristisch nicht begründen.

Ein Verstoß gegen Nutzungsbedingungen ist nach der Subsumtion unter die Definition von Hassrede festzustellen oder nicht; für Maßnahmen wegen eines Anscheins eines Verstoßes ist ebenso wenig Raum wie umgekehrt die falsche Annahme einer noch geschützten Äußerung den Nutzer vor der Löschung seines unzulässigen Beitrags bewahren könnte. – so das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht

Wurde Ihr Konto wegen eines bloßen Verdachts gesperrt — etwa weil die Plattform Ihren Beitrag subjektiv als Hassrede einstuft, ohne dass objektiv ein Regelverstoß vorliegt? Dann widersprechen Sie der Sperrung schriftlich und legen Sie dar, warum Ihr Beitrag bei objektiver Betrachtung zulässig ist. Ein bloßer Anscheinsverstoß reicht als Sperrgrund rechtlich nicht aus.

Die Plattformbetreiberin rechtfertigte ihr sofortiges Einschreiten damit, dass aus objektiver Sicht ein ernsthafter Verstoß gegen das Verbot von Hassrede im Raum gestanden habe und eine schnelle Reaktion ohne langwieriges Verfahren erforderlich sei. Das Gericht bewertete die Formulierung des Betroffenen jedoch als scharf formulierte politische Kritik an Wahlergebnissen. Die Aussage sei in diesem direkten Kontext weder als wörtliche Behauptung einer psychischen Erkrankung noch als eine personale Herabwürdigung aller Deutschen zu verstehen. Da eine Hassrede bei objektiver Überprüfung gar nicht vorlag, fehlte dem Netzwerk jegliche rechtliche Befugnis, um den Inhalt zu entfernen und die anschließenden Strafmaßnahmen gegen das Konto durchzusetzen.

Wann besteht Unterlassung trotz Sperre?

Ein vertraglicher Unterlassungsanspruch gegen Plattformen kann sich aus den rechtlichen Vorgaben der §§ 280 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB ableiten. Zwingende Voraussetzung dafür ist eine konkrete Wiederholungsgefahr, die besonders dann auflebt, wenn der Anbieter umstrittene oder unwirksame AGB-Klauseln weiterhin als rechtmäßig verteidigt. Gleichzeitig kann ein Gericht diesen Anspruch auf Sachverhalte beschränken, in denen keine eindeutig im Vorfeld festgelegten Ausnahmefälle für eine Sofortsperre greifen.

Der vertragliche Unterlassungsanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB setzt – ebenso wie ein gesetzlicher Unterlassungsanspruch entsprechend § 1004 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB – eine Erstbegehungs- beziehungsweise Wiederholungsgefahr voraus. – so das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht

Um den Profilinhaber künftig vor Willkür zu schützen, verurteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die Betreiberin unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro dazu, erneute Sperren auf der Webseite ohne eine vorherige Information und Anhörung zu unterlassen. Der Richterspruch griff hierbei tief in die Abläufe des Netzwerks ein, da laut Gericht eine komplette Kontosperre die Nutzungsmöglichkeiten drastisch einschränkt und damit weitaus schwerwiegender wiegt als das bloße Entfernen eines einzelnen Kommentars. Das geforderte Verbot wurde jedoch auf die regulären Abläufe beschränkt und tangiert keine in den AGB festgelegten Notfälle ohne Vorabverfahren.

Folgenschwere Datenberichtigung und Einzelbeiträge

Hinsichtlich des einmalig entfernten Satzes verweigerten die Richter allerdings eine Unterlassungsverfügung, da das Unternehmen den Fehler während des internen Widerspruchsverfahrens bemerkt, den Text bereits vorprozessual im November 2021 wiederhergestellt und die objektive Zulässigkeit offengelegt hatte. Weil das Netzwerk die Sanktion freiwillig zurücknahm, reichte eine bloß theoretische Möglichkeit einer erneuten Löschung nicht für die juristisch notwendige Wiederholungsgefahr aus. Aus exakt diesem Grund erstritt die Betreiberin mit ihrer eigenen Berufung einen maßgeblichen Teilerfolg: Ein vom Landgericht zunächst bejahter Anspruch auf eine Datenberichtigung mitsamt der Rücksetzung des Verstoßzählers wurde in der zweiten Instanz gekippt, da die angestrebte Naturalrestitution durch die längst erfolgte Freischaltung bereits in vollem Umfang erfüllt war. Naturalrestitution bedeutet: Die Plattform muss den Zustand wiederherstellen, der ohne die Sperrung bestanden hätte – das Konto wird also so behandelt, als wäre die Sanktion nie erfolgt.

Gibt es Schadensersatz für eine Kontosperre?

Ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz verlangt juristisch entweder eine wirklich schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder einen konkret nachgewiesenen Schaden nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein materieller Schadensersatz nach den §§ 280, 283 BGB setzt hingegen unabdingbar den Nachweis eines handfesten Vermögensschadens voraus. Der reine zeitweise Verlust von digitalen Kommunikationsmöglichkeiten gilt lediglich als eine Genussschmälerung und begründet noch keinen ersatzfähigen Ausfall.

Der betroffene Profilbesitzer forderte für die Unannehmlichkeiten pauschal 1.500 Euro sowie einen weiteren immateriellen Ausgleich von 50 Euro für jeden absolvierten Tag der 30-tägigen Sperre, weil er eine disziplinierende Wirkung für das Unternehmen erzielen wollte. Die Zivilsenate wiesen sämtliche finanziellen Zahlungsforderungen schon im Ansatz ab, weil der Eingriff objektiv betrachtet keine drastische Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellte. Die Maßnahme ging von einem rein zivilrechtlich handelnden Unternehmen aus, die Sperrung wurde vor anderen Mitgliedern nicht öffentlich angeprangert und der Mann verlor nie den vollständigen Zugang; er konnte während der Laufzeit weiterhin passiv am Netzwerk partizipieren, fremde Beiträge lesen und eingehende Privatnachrichten empfangen.

Achtung Falle: Passiver Zugang entscheidet über Schadensersatz

Die Schadensersatzforderung scheiterte hier maßgeblich daran, dass der Nutzer während der Sperre weiterhin passive Zugriffsmöglichkeiten hatte — Beiträge lesen, Nachrichten empfangen. Wer von einer Komplett-Sperre betroffen ist und keinerlei Zugang mehr zum Konto hat, könnte eine schwerwiegendere Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend machen und bessere Aussichten auf immateriellen Schadensersatz haben. Prüfen Sie daher genau, ob Ihr Zugang vollständig oder nur teilweise eingeschränkt war.

Auskünfte und fiktive Lizenzgebühren abgelehnt

Zusätzlich schmetterte das Gericht bereicherungsrechtliche Forderungen nach einer fiktiven Lizenzgebühr für die Nutzung der Nutzerdaten während der Sperrfrist ab, weil die grundsätzlichen Einverständniserklärungen durchgehend rechtswirksam blieben. Auch ein groß angelegter Antrag des Mannes auf eine behördliche Auskunft, ob die Löschung auf Basis von Weisungen und Ratschlägen der Bundesregierung vorgenommen wurde, scheiterte krachend. Da sich das Begehren pauschal auf allgemeine Eingriffe bezog, glich es nach Einschätzung der Kammer einer unzulässigen Popularklage und ließ kein individuelles Rechtsschutzbedürfnis erkennen.

Wer trägt die Freistellung von den Rechtsanwaltskosten?

Der vertragliche Anspruch auf die Freistellung von vorgerichtlichen Anwaltskosten ergibt sich regelmäßig als Schadensfolge einer betrieblichen Pflichtverletzung aus den Vorgaben des § 280 Abs. 1 in Verbindung mit § 249 Abs. 1 BGB. Die Grundlage für diese Kostenerstattung bildet die Tatsache, dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes angesichts der fachlichen Komplexität der gestellten Streitfragen zwingend erforderlich und für eine Privatperson zweckmäßig sein muss.

Die Richter bestätigten ausdrücklich, dass der Mann ohne externe Hilfe in diesem weitreichenden Konflikt über Nutzungsbedingungen und Moderationsrichtlinien kaum verhandlungssicher gewesen wäre. Daher verurteilte das Berufungsgericht die Firmengruppe abschließend dazu, den Betroffenen von Anwaltskosten in Höhe von 368,78 Euro durch eine unmittelbare Direktzahlung an seine beauftragte Kanzlei freizustellen. Das Gericht berechnete diese Quote auf Basis eines reduzierten Gegenstandswertes; der vom Betreffenden angesetzte Streitwert von exorbitant erscheinenden 13.000 Euro wurde in den Kalkulationen auf fachlich haltbarere 6.500 Euro halbiert. Der Gegenstandswert ist der Betrag, den das Gericht als wirtschaftliche Bedeutung des Rechtsstreits ansetzt – nach ihm richten sich die Gerichts- und Anwaltskosten, weshalb ein niedrigerer Wert die Kosten für beide Seiten senkt. Im Zuge dieses komplexen Urteilsausgangs, bei dem beide Seiten partielle Erfolge und Niederlagen verbuchten, verteilten die Richter die Prozesskosten beider Instanzen anteilig, wobei der Bürger aufgrund der weitreichend abgewiesenen Schadensersatzforderungen den Großteil der Gesamtrechnung stemmen muss.

Was folgt aus dem OLG-Urteil?

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat als Berufungsinstanz entschieden, dass Plattformen Konten nicht ohne vorherige Information, Begründung und Anhörung sperren dürfen. Das Urteil geht über den Einzelfall hinaus: Die Feststellung, dass AGB-Klauseln ohne Anhörungsverfahren nach § 307 BGB unwirksam sind, gilt für alle Nutzer, die mit ähnlichen Sperrklauseln konfrontiert werden. Allerdings bindet die Entscheidung formell nur die Verfahrensparteien — andere Gerichte können im Einzelfall abweichen.

Wurde Ihr Konto ohne vorherige Anhörung gesperrt, dokumentieren Sie den genauen Hergang und fordern Sie den Plattformbetreiber nachweisbar auf, Ihnen den Sperrgrund schriftlich mitzuteilen und eine Gegendarstellung zu ermöglichen. Bei Verstößen gegen dieses Verfahren haben Sie gute Erfolgsaussichten auf eine Unterlassungsverfügung und Erstattung der Anwaltskosten. Schadensersatzforderungen sind dagegen nur bei komplettem Zugangsentzug ohne jegliche passive Nutzungsmöglichkeit realistisch — bei teilweiser Sperrung mit weiterhin möglichem Lesen und Nachrichtenempfang scheitern sie regelmäßig.

Wenn Sie gegen eine Kontosperre vorgehen: Fordern Sie die Erstattung Ihrer Anwaltskosten von der Plattform — das Gericht bestätigt, dass bei komplexen AGB- und Moderationsstreitigkeiten ein Anwalt notwendig ist. Kalkulieren Sie aber realistisch: Überzogene Schadensersatzforderungen führen dazu, dass Sie den Großteil der Prozesskosten selbst tragen müssen, selbst wenn Sie in der Hauptsache gewinnen.


Konto unrechtmäßig gesperrt? So wehren Sie sich erfolgreich

Eine Kontosperre ohne vorherige Anhörung oder bei bloßem Verdacht auf einen Regelverstoß hat vor Gericht kaum Bestand. Unsere Rechtsanwälte prüfen, ob die Plattform die verfahrensrechtlichen Mindeststandards eingehalten hat, und klären Ihre Erfolgsaussichten auf Unterlassung oder Kostenerstattung. So sichern Sie Ihre Rechte, ohne in die Falle überzogener Schadensersatzforderungen zu tappen.

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Experten-Kommentar

In der Realität knicken Plattformen oft sofort ein, sobald das erste anwaltliche Schreiben eingeht. Sie schalten das gesperrte Konto stillschweigend wieder frei, um einen teuren Präzedenzfall vor Gericht zu verhindern und das Verfahren schnell für erledigt zu erklären. Dieser strategische Rückzug entzieht einer anschließenden Klage oft den prozessualen Boden.

Um hier nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, sollte man von vornherein die Kirche im Dorf lassen und auf utopische Schadensersatzforderungen verzichten. Betroffene konzentrieren sich besser rein auf die Freischaltung und den Kostenersatz für den Anwalt. Das spart Nerven und verhindert, dass ein eigentlich gewonnener Streit am Ende durch eine ungünstige Kostenquote zum finanziellen Fiasko wird.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss die Plattform mich vor einer Sperre immer vorher anhören?

Ja, die Plattform muss Sie vor einer Kontosperre grundsätzlich informieren, den Sperrgrund nennen und Ihnen Gelegenheit zur Anhörung geben. Eine Sperre ohne dieses Verfahren ist regelmäßig rechtswidrig, weil entsprechende AGB-Klauseln nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sein können.

Der rechtliche Grund ist, dass eine Kontosperre massiv in Ihre Nutzungsmöglichkeiten eingreift und deshalb nicht nach bloßem Ermessen erfolgen darf. Die Plattform muss Ihren Einwand prüfen und danach neu entscheiden, also nicht einfach bei der ersten Sperrentscheidung bleiben. Dieses Anhörungsverfahren soll verhindern, dass ein Konto wegen eines Missverständnisses, einer ungenauen Meldung oder einer voreiligen Bewertung gesperrt wird. Fehlt diese Vorwarnung, fehlt der Sperre regelmäßig die verfahrensrechtliche Grundlage.

Nur eng begrenzte, in den Nutzungsbedingungen klar definierte Notfälle können eine Sofortsperre rechtfertigen. Solche Ausnahmefälle müssen ausdrücklich geregelt sein und dürfen nicht pauschal dazu dienen, die Anhörung vollständig auszuschalten. Wenn Ihr Konto ohne jede Vorabinformation gesperrt wurde, sollten Sie den Betreiber schriftlich und nachweisbar zur Mitteilung des Sperrgrundes und zur Durchführung einer Anhörung auffordern.


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Gilt die Anhörungspflicht auch bei angeblicher Hassrede oder politischen Beiträgen?

Ja, die Anhörungspflicht gilt auch bei dem Vorwurf von Hassrede oder politischer Äußerung, weil eine Sperre nur bei objektiv feststellbarem Regelverstoß zulässig ist. Ein bloßer Verdacht oder eine subjektive Meldung reicht dafür nicht aus.

Gerade bei scharfer politischer Kritik muss die Plattform prüfen, ob der Beitrag tatsächlich Hassrede ist oder noch von der Meinungsfreiheit gedeckt wird. Deshalb muss sie den Nutzer vor der Sperre informieren, den konkreten Vorwurf nennen und seine Gegenäußerung in die neue Entscheidung einbeziehen. Ohne diese Anhörung fehlt die notwendige objektive Prüfung, und eine vorschnelle Sperre ist regelmäßig rechtswidrig. Für Sie bedeutet das, dass Sie schriftlich widersprechen und darlegen sollten, warum Ihr Beitrag im konkreten Kontext zulässig war.

Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine sofortige Maßnahme zulässig sein, etwa wenn die Nutzungsbedingungen dafür klar geregelte Notfälle vorsehen. Auch dann muss die Plattform den Vorgang später nachvollziehbar überprüfen und darf nicht allein bei einem politischen Missverständnis oder einer bloßen Meldung stehen bleiben.


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Kann ich sofort Freischaltung verlangen, wenn mein Konto ohne Grund gesperrt wurde?

Ja, Sie können die Wiederherstellung Ihres Kontos verlangen, wenn die Sperre ohne vorherige Anhörung und ohne nachvollziehbare Begründung erfolgt ist. Rechtlich geht es dabei um Naturalrestitution, also darum, den Zustand wiederherzustellen, der ohne die rechtswidrige Sperre bestanden hätte.

Der entscheidende Hebel ist nicht nur der Wunsch nach sofortiger Freischaltung, sondern der Verfahrensfehler der Plattform. Wer vor einer Sperre weder informiert noch angehört wird, kann die Maßnahme als unwirksam angreifen und den Betreiber zur Neubescheidung auffordern. Erst wenn die Plattform den Einwand prüft und eine neue Entscheidung trifft, kann die Sperre aufgehoben werden. Das ist besonders wichtig, weil eine bloß pauschale Aufforderung zur Freischaltung oft zu ungenau ist, um den Betreiber rechtlich in Zugzwang zu setzen.

Dokumentieren Sie die Sperrung deshalb mit Screenshots und verlangen Sie schriftlich die Begründung sowie eine erneute Entscheidung. Nur in eng begrenzten, vertraglich klar geregelten Ausnahmefällen darf eine Sofortsperre ohne Vorverfahren überhaupt in Betracht kommen.


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Was kann ich tun, wenn mein Widerspruch gegen die Sperre abgelehnt wird?

Wenn die Plattform Ihren Widerspruch einfach ablehnt, können Sie gerichtliche Unterlassung und die Erstattung Ihrer Anwaltskosten verlangen. Entscheidend ist, dass nach Ihrer Stellungnahme eine echte Neubescheidung erfolgen muss und keine bloße Bestätigung der alten Sperre.

Die Plattform darf Ihre Gegenargumente nicht nur formal abheften, sondern muss den Fall inhaltlich neu prüfen und eine frische Entscheidung treffen. Bleibt sie bei der Sperre, obwohl sie Ihre Einwände nicht ernsthaft bewertet hat, ist das Verfahren weiterhin rechtswidrig. Dann spricht viel für eine Wiederholungsgefahr, weil der Betreiber seine Sperrpraxis grundsätzlich aufrechterhält. Auf dieser Grundlage kann ein Anwalt eine Unterlassungsklage oder eine einstweilige Verfügung vorbereiten und zugleich die vorgerichtlichen Kosten geltend machen, wenn die Einschaltung rechtlich erforderlich war.

Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen einer bloßen Ablehnung und einer echten Neubescheidung. Hat die Plattform nachvollziehbar neu geprüft und den Sperrgrund sauber begründet, ist die Lage deutlich schwieriger. Bleibt die Begründung jedoch vage, pauschal oder ignoriert Ihre Einwände vollständig, bestehen regelmäßig gute Aussichten auf weiteren Rechtsschutz.


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Habe ich Anspruch auf Anwaltskosten, wenn die Sperre rechtswidrig war?

JA, Sie können die vorgerichtlichen Anwaltskosten als Schadensfolge ersetzt verlangen, wenn die Sperre rechtswidrig war und anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung Ihres Anspruchs erforderlich war. Bei Plattformstreitigkeiten ist das regelmäßig der Fall, wenn die rechtliche Prüfung von AGB, Moderationsregeln und Anhörungsrechten für einen Laien nicht zumutbar ist.

Rechtlich folgt der Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 BGB. Wer durch eine Pflichtverletzung eine rechtswidrige Sperre veranlasst, muss den Zustand so ausgleichen, wie er ohne den Verstoß bestünde, und dazu gehören auch notwendige Rechtsverfolgungskosten. Entscheidend ist, dass die Beauftragung eines Anwalts aus Sicht eines verständigen Nutzers zweckmäßig war, weil die Gegenseite sich meist auf Vertragsregeln und interne Richtlinien beruft. Dann muss die Plattform Sie im Regelfall von den vorgerichtlichen Gebühren freistellen.

Grenzen setzt der Gegenstandswert, nach dem sich die Höhe der Kosten berechnet. Setzt man ihn zu hoch an, kürzt das Gericht ihn oft auf einen realistischen Wert, sodass Sie nicht immer die volle gewünschte Summe durchsetzen. Im anwaltlichen Schreiben sollte die Plattform deshalb ausdrücklich zur Freistellung von den vorgerichtlichen Anwaltskosten aufgefordert werden.


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Bekomme ich Schadensersatz, wenn mein Konto nur vorübergehend eingeschränkt wurde?

Nein, bei einer nur vorübergehenden und teilweisen Einschränkung gibt es in der Regel keinen immateriellen Schadensersatz, solange Sie weiterhin passiv zugreifen konnten. Ein bloßer Ärger über den Ausfall aktiver Funktionen reicht dafür rechtlich nicht aus.

Für immateriellen Schadensersatz braucht es eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung oder einen konkreten Schaden nach Art. 82 DSGVO; bei einem rein zeitweisen Funktionsverlust wird das meist als Genussschmälerung eingeordnet. Solange Sie fremde Inhalte noch lesen und Nachrichten empfangen konnten, fehlt regelmäßig die für Geldentschädigung nötige Intensität des Eingriffs. Pauschale Forderungen wie ein Betrag pro Sperrtag werden deshalb häufig abgewiesen und erhöhen Ihr Prozesskostenrisiko.

Anders kann es nur liegen, wenn das Konto vollständig gesperrt war oder die Maßnahme öffentlich anprangernd wirkte, etwa durch eine sichtbare Bloßstellung vor Dritten. Entscheidend ist also, ob der Zugang tatsächlich vollständig abgeschnitten war oder nur einzelne Interaktionsmöglichkeiten betroffen waren.


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Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.


Das vorliegende Urteil


Az.: 1 U 70/22 – Urteil vom 08.11.2024




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