
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 9 Ls-241 Js 154/23-16/24
Das Wichtigste im Überblick
Am 02.05.2025 verurteilte das Amtsgericht Witten (9 Ls-241 Js 154/23-16/24) einen stark alkoholisierten Mann wegen mehrerer körperlicher Angriffe zu einem Jahr und acht Monaten Haft, die er zunächst nicht antreten musste, weil er erstmals straffällig wurde. Das gilt nur, wenn das Gericht keine weiteren Straftaten erwartet und mehrere entlastende Umstände zusammenkommen.
- Alkohol schränkte Kontrolle ein: Ein Gutachten sah seine Fähigkeit vermindert, das Falsche zu erkennen und sich zu steuern.
- Keine automatische Haft: Schwere Verletzungen allein verhinderten die Bewährung nicht.
- Drei Frauen verletzt: Würgen, Schläge und Tritte verursachten teils lang anhaltende Beschwerden.
- Helfer wich aus: Der Mann setzte zum Faustschlag an, traf den Helfer aber nicht.
Eckdaten zum Urteil
- Gericht: Amtsgericht Witten
- Datum: 02.05.2025
- Aktenzeichen: 9 Ls-241 Js 154/23-16/24
- Verfahren: Strafverfahren
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Körperverletzung, Haft auf Bewährung
- Relevant für: Betroffene von Gewalttaten, Angehörige, Strafverteidiger
Warum galten Würgen und Kopftritte als gefährliche Körperverletzung?
Gefährliche Körperverletzung liegt nach §§ 223 Abs. 1, Abs. 2, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB vor, wenn eine Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wird. Bei der Strafzumessung berücksichtigen Gerichte die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und den Grad der persönlichen Schuld – eine Linie, auf die sich auch der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 07.02.2023 (Az. 6 StR 9/23) bezieht.
Das Leben gefährdende Behandlung meint Angriffe, die ernsthaft den Tod riskieren können, etwa Würgen oder Tritte gegen den Kopf. Dann gilt nicht nur einfache Körperverletzung, sondern der schärfere Vorwurf mit höherem Strafrahmen. Für Sie heißt das: Schon die Angriffsweise entscheidet maßgeblich über die Straferwartung.
Das Amtsgericht Witten hatte ein Tatbild dieser Art in der Nacht vom 10. auf den 11.06.2023 zu bewerten. Ein damals 34-jähriger Mann näherte sich an einer Bushaltestelle einer Frau, die dort mit zwei Bekannten auf den Nachtexpress wartete. Er würgte sie zweimal von hinten, stieß sie gegen ein Haus, sodass sie mit dem Hinterkopf gegen die Wand schlug und stürzte, und trat ihr anschließend mindestens einmal mit dem Sportschuh gegen den Kopf. Dabei äußerte er mit sichtlicher Freude die Worte „Wer fällt, der stirbt“.
Angriffe auf die beiden weiteren Frauen
Als eine der Begleiterinnen eingreifen wollte, schlug der Mann ihr von vorne zweimal mit der Faust ins Gesicht, sodass sie zu Boden ging. Die dritte Frau versuchte zu fliehen. Er verfolgte sie, stieß sie gegen den Rücken, wodurch sie mit dem Kopf gegen eine Hauswand fiel, und trat ihr gegen den Oberkörper. Das Amtsgericht Witten wertete diesen Angriff als Teil derselben Tat.
Als Teil derselben Tat werden die Angriffe auf mehrere Personen in einem Geschehen als eine Tat bewertet, nicht als drei getrennte Delikte. Das verringert die Zahl der Einzelstrafen, die später zur Gesamtstrafe verbunden werden. Für Sie ist wichtig: Mehrere Opfer in einem Zug führen nicht zwingend zu ebenso vielen gesonderten Freiheitsstrafen.
Verletzungsfolgen und Beweislage
Die Verletzten trugen erhebliche Folgen davon: Schädel-, Schulter- und Oberarmprellungen, eine dreiwöchige Arbeitsunfähigkeit und rund ein Jahr anhaltende Schlafstörungen bei der Erstgeschädigten; eine Gehirnerschütterung, ein Monokelhämatom und ein bis heute anhaltendes Taubheitsgefühl im Bereich des Jochbeins bei der zweiten Frau; Prellungen und einen Brillenschaden von etwa 500 Euro bei der dritten. Die Überführung stützte sich auf glaubhafte Zeugenaussagen, Bodycam-Aufnahmen, Lichtbilder und ärztliche Atteste. Die vom Angeklagten geschilderte Erinnerungslücke stellte den Tatnachweis nach Auffassung des Gerichts nicht in Frage. Für diese erste Tat verhängte das Amtsgericht Witten eine Einsatzstrafe von einem Jahr und sieben Monaten Freiheitsstrafe.
Einsatzstrafe bedeutet die höchste Einzelstrafe unter mehreren Taten; sie ist später der Ausgangspunkt der Gesamtstrafe. Das Gericht stockt sie nur angemessen auf, statt alle Strafen einfach zu addieren. Für Sie gilt: Die Bewertung der schwersten Tat steckt den Rahmen der späteren Gesamtstrafe ab.
Redaktionelle Leitsätze
- Würgen und Tritte gegen den Kopf können eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB darstellen und den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllen.
- Eine Blutalkoholkonzentration von rund drei Promille zur Tatzeit begründet keine Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB, wenn der Täter noch zu zielstrebigem Handeln und zur Verhaltenssteuerung fähig war; in Betracht kommt dann nur eine verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB.
- Besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB können sich aus dem Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher Milderungsgründe ergeben. Die Verteidigung der Rechtsordnung nach § 56 Abs. 3 StGB steht einer Strafaussetzung zur Bewährung nicht entgegen, wenn die Aussetzung für das allgemeine Rechtsempfinden noch nicht unverständlich wirkt und kein ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität bedeutet.

Warum führte 3-Promille-Alkohol nur zu § 21 StGB?
§ 21 StGB mildert die Strafe, wenn die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, erheblich vermindert war – anders als bei § 20 Var. 2 StGB, der eine vollständige Aufhebung dieser Fähigkeit durch eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung voraussetzt. Liegt verminderte Schuldfähigkeit vor, kann der Strafrahmen nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gemildert werden.
Vollständige Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB führt zum Freispruch wegen fehlender Schuld; verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB lässt die Strafbarkeit bestehen und öffnet nur die Strafmilderung. Gerichte prüfen beides getrennt anhand von Gutachten und dem konkreten Tatverhalten. Für Sie folgt daraus: Hoher Alkohol allein führt nicht zur Straffreiheit, sondern allenfalls zu einem milderen Rahmen.
Ob die massive Alkoholisierung die Schuld des Angeklagten minderte, prüfte das Gericht anhand eines Sachverständigengutachtens. Vorausgegangen war ein Konsum von etwa einer halben Flasche Wodka bis 22:30 Uhr und drei Gläsern Long Island Iced Tea bis etwa 01:00 Uhr. Ein Atemalkoholtest um 02:41 Uhr ergab 0,93 mg/l.
0,93 mg/l Atemalkohol entsprechen grob etwa 1,9 Promille im Blut; der Test lag hier zudem deutlich nach der Tat. Für die Schuldfähigkeit zählt die zurückgerechnete Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit, die höher liegen kann. Wenn bei Ihnen nur ein später Messwert vorliegt, ersetzt er diese Rückrechnung nicht.
Warum schloss das Gutachten Schuldunfähigkeit aus?
Die Sachverständige hielt eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung für möglich und errechnete unter Berücksichtigung von Messunsicherheiten eine Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 2,73 bis 3,1 Promille. Wegen der Fähigkeit des Angeklagten zu zielstrebigem Handeln und zur Verhaltenssteuerung ging sie jedoch davon aus, dass er das Unrecht seiner Taten habe einsehen können. Ausschließen ließ sich nur eine verminderte Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB. Das Amtsgericht Witten prüfte das Gutachten eigenständig, hielt es für gewissenhaft, widerspruchsfrei und sachkundig und folgte der Einschätzung. Die Erinnerungslücke des Angeklagten wertete es nicht als Beleg für eine vollständige Schuldunfähigkeit. Für die erste Tat ergab sich dadurch ein gemilderter Strafrahmen von einem Monat bis zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.
Der Angeklagte sei jedoch insbesondere auf Grund verbliebener Möglichkeiten zu zielstrebigem Handeln und Steuerung seines Verhaltens fähig gewesen, dass Unrecht seiner Taten einzusehen. Es könne indes nicht ausgeschlossen werden, dass diese Fähigkeit i.S.d. § 21 StGB bei der Tatbegehung vermindert gewesen sei. – so das Amtsgericht Witten
Ohne Milderung reicht der Strafrahmen der gefährlichen Körperverletzung von sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe. Mit §§ 21, 49 Abs. 1 StGB sank die Obergrenze hier auf sieben Jahre und sechs Monate, die Untergrenze auf einen Monat. Ob das bei Ihnen greift, hängt vom Gutachten und der eigenen Prüfung des Gerichts ab, nicht vom Promillewert allein.
Wann liegt versuchte Körperverletzung nach einem Faustschlag vor
Versuchte Körperverletzung nach §§ 223 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 StGB liegt vor, wenn der Täter zur Verwirklichung des Tatbestands unmittelbar ansetzt, die Verletzung aber ausbleibt. Neben der Milderung wegen § 21 StGB kann bei einem Versuch zusätzlich nach §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB gemildert werden; der Strafrahmen reicht dann bis zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Neben den Angriffen auf die drei Frauen musste das Gericht den Angriff auf einen hinzugekommenen Mann gesondert einordnen. Dieser war aus seiner Wohnung im dritten Obergeschoss auf das Geschehen aufmerksam geworden und auf die Straße geeilt, um zu helfen. Der bereits verletzte Angeklagte setzte dort unvermittelt und bewusst zu einem Faustschlag an. Nur durch eine ruckartige Ausweichbewegung entging der Helfer einem Treffer am Kopf. Weil der Zeuge keinen Strafantrag stellte, bejahte die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung – nur dadurch konnte die Tat überhaupt verfolgt werden.
Besonderes öffentliches Interesse meint: Die Staatsanwaltschaft verfolgt die Tat auch ohne Strafantrag des Opfers, weil sie die Strafverfolgung aus allgemeinen Gründen für geboten hält. Das ist eine Ermessensentscheidung und keine automatische Folge jeder Körperverletzung. Für Sie heißt das: Ohne eigenen Strafantrag bleibt die Verfolgung unsicher, sofern die Behörde dieses Interesse nicht bejaht.
Wenn Sie nach einer einfachen oder versuchten Körperverletzung selbst Strafanzeige erstatten, stellen Sie zusätzlich Strafantrag. Dafür haben Sie ab Kenntnis von Tat und Täter regelmäßig drei Monate Zeit. Ohne Strafantrag wird die Tat nur verfolgt, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse annimmt.
Das Amtsgericht Witten wertete den Vorfall als versuchte Körperverletzung und verhängte dafür eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro, wobei sich die Tagessatzhöhe nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten richtete. Mildernd wirkte erneut die alkoholbedingte Enthemmung, erschwerend das rohe und böswillige Handeln.
Ein Tagessatz ist der Tagesbetrag der Geldstrafe; die Gesamtsumme ergibt sich aus Anzahl multipliziert mit der Höhe. 60 Tagessätze zu 15 Euro bedeuten also 900 Euro. Die Anzahl spiegelt das Tatgewicht, die Höhe Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse; beides sollten Sie im Urteil getrennt prüfen.
Wie führte die Einsatzstrafe zu 20 Monaten?
Begeht jemand mehrere selbstständige Straftaten, bildet das Gericht nach §§ 53, 54 StGB eine Gesamtstrafe. Ausgangspunkt ist die höchste Einzelstrafe, die sogenannte Einsatzstrafe; sie wird unter Würdigung der übrigen Strafen angemessen erhöht.
Die Einzelstrafen werden nicht einfach zusammengerechnet. Aus der Einsatzstrafe und den weiteren Strafen wird eine neue, angemessen erhöhte Gesamtstrafe gebildet. Für Sie zählt: Mehrere Taten führen zu einer verbüßbaren Gesamtstrafe, die unter der bloßen Summe der Einzelstrafen liegt.
Aus beiden Taten bildete das Amtsgericht Witten die verhängte Gesamtstrafe. Grundlage war die Einsatzstrafe von einem Jahr und sieben Monaten für die gefährliche Körperverletzung, erhöht um die Geldstrafe von 60 Tagessätzen für die versuchte Körperverletzung. Im Ergebnis stand eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Mildernd berücksichtigte das Gericht die alkoholbedingte Enthemmung, den erheblichen Eigenschaden des Angeklagten – er hatte sich beim Sturz über eine der Frauen selbst verletzt und kurzzeitig das Bewusstsein verloren –, die nachhaltigen privaten und beruflichen Nachteile nach der Tat sowie sein straffreies Vorleben. Erschwerend wirkten das rohe und böswillige Vorgehen, die erheblichen Verletzungen mehrerer Frauen und die langfristigen Folgen für die Geschädigten. Das Gericht hielt die Gesamtstrafe für schuld- und sühneangemessen sowie zur Einwirkung auf den Angeklagten erforderlich, aber auch ausreichend. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklage muss der Angeklagte nach §§ 465, 472 StPO tragen.
Nebenklage bedeutet, dass Verletzte dem Strafverfahren mit eigenen Rechten beitreten können, etwa durch Fragen oder eigene Anträge. Die notwendigen Auslagen der Nebenklage sind vor allem deren Anwaltskosten; sie trägt nach Verurteilung in der Regel der Angeklagte. Wenn Sie Opfer sind, können Sie diese Beteiligung prüfen; als Angeklagter müssen Sie mit diesen Mehrkosten rechnen.
Warum erhielt der Ersttäter Bewährung trotz 20 Monaten?
Eine Freiheitsstrafe kann nach § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine positive Legal- und Sozialprognose besteht – also zu erwarten ist, dass der Verurteilte auch ohne Vollstreckung keine weiteren Straftaten begeht. Zur Beurteilung dieser Prognose zog das Amtsgericht Witten unter anderem einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.04.2019 (Az. 2 StR 545/18) sowie ein Urteil vom 06.07.2017 (Az. 4 StR 415/16) heran.
Strafaussetzung zur Bewährung heißt: Sie müssen die Freiheitsstrafe nicht antreten, solange Sie in der Bewährungszeit keine neuen Straftaten begehen und die Auflagen erfüllen. Die Prognose stützt sich auf Vorleben, Tatumstände und Ihren Eindruck in der Hauptverhandlung. Für Sie kommt es darauf an, dem Gericht konkrete Anhaltspunkte für ein künftig straffreies Leben aufzuzeigen.
Trotz einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr prüfte das Gericht eine Aussetzung zur Bewährung. Für eine positive Prognose sprach, dass der Angeklagte laut einer Auskunft des Bundeszentralregisters vom 25.03.2025 nicht vorbestraft war und erstmals strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Die Tat hatte er offensichtlich in einer Ausnahmesituation nach unangemessenem Alkoholkonsum begangen, und in der Hauptverhandlung wirkte er erkennbar geschockt von seinem eigenen Verhalten. Der 34-Jährige, ledig und kinderlos, hatte Abitur gemacht, ein Jurastudium ohne Abschluss betrieben und lebte zuletzt ohne Beschäftigung von Bürgergeld. Das Gericht sah in seinem Schulabschluss eine jedenfalls hinreichend günstige Perspektive auf dem Arbeitsmarkt und hielt die vorgesehenen Bewährungsauflagen für geeignet, ihn von weiteren Straftaten abzuhalten. Aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung ging das Gericht zudem davon aus, dass er das Unrecht seiner Taten nachhaltig einsehen und bereuen könne.
Welche Umstände ermöglichten Bewährung trotz 20 Monaten?
Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verlangt § 56 Abs. 2 StGB zusätzlich besondere Umstände. Der Bundesgerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass hierfür keine „ganz außergewöhnlichen“ Umstände nötig sind – auch das Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher Milderungsgründe kann ausreichen, wie unter anderem einem Urteil vom 16.04.2015 (Az. 3 StR 605/14) und einem weiteren vom 06.07.2017 (Az. 4 StR 415/16) zu entnehmen ist.
Besondere Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB sind zusätzliche Milderungsgründe, wenn die Strafe über einem Jahr liegt. Mehrere für sich durchschnittliche Punkte können zusammen genügen, etwa straffreies Vorleben plus Ausnahmesituation plus günstige Lebensperspektive. Für Sie bedeutet das: Ab mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe müssen Sie dieses Mehr an Gründen darlegen, nicht nur die allgemeine günstige Prognose.
Ob diese Schwelle überschritten war, bejahte das Amtsgericht Witten ausdrücklich anhand der bereits genannten Prognosefaktoren. Es leitete die besonderen Umstände aus dem Zusammentreffen der für die günstige Legal- und Sozialprognose maßgeblichen Gesichtspunkte ab – straffreies Vorleben, Ausnahmesituation, Schock über die eigene Tat und Arbeitsmarktperspektive zusammen genommen. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wurde deshalb zur Bewährung ausgesetzt.
Wenn auch einzelne durchschnittliche Milderungsgründe eine Aussetzung nicht rechtfertigen, verlangt § 56 Abs. 2 StGB jedoch keine „ganz außergewöhnlichen“ Umstände. Vielmehr können dessen Voraussetzungen sich auch aus dem Zusammentreffen durchschnittlicher Milderungsgründe ergeben. – so das Amtsgericht Witten
Der entscheidende Punkt war das Zusammentreffen mehrerer Umstände, nicht die Alkoholisierung allein. Ähnlich liegt Ihr Fall nur, wenn neben einem bislang straffreien Leben auch eine erkennbare Ausnahmesituation und konkrete Anhaltspunkte für eine künftig straffreie Lebensführung vorliegen. Das Gericht bewertete diese Gesichtspunkte als Gesamtbild.
Warum blieb die Bewährung trotz schwerer Gewalt bestehen?
Auch wenn die Voraussetzungen der §§ 56 Abs. 1 und 2 StGB erfüllt sind, kann eine Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB versagt werden, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung eine Vollstreckung verlangt. Maßstäbe dafür liefern unter anderem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2017 (Az. 4 StR 415/16), ein weiteres vom 08.11.2023 (Az. 5 StR 259/23) sowie ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.08.2024 (Az. 4 ORs 57/24).
Verteidigung der Rechtsordnung heißt vereinfacht: Bewährung kann versagt werden, wenn sie als unverständliches Zurückweichen vor schwerer Kriminalität wirkte. Das Gericht fragt, ob das allgemeine Rechtsempfinden die Aussetzung noch hinnehmen würde. Bei erheblicher Gewalt kann deshalb selbst eine günstige Prognose für eine Bewährung nicht ausreichen.
Das Amtsgericht Witten wog ab, ob die Schwere der Gewalt eine Vollstreckung trotz günstiger Prognose verlangte. Es stellte die erheblichen Verletzungen der drei Frauen sowie das rohe und böswillige Verhalten des Angeklagten ausdrücklich heraus. Nach Würdigung der Umstände des Einzelfalls kam es jedoch zu dem Ergebnis, dass die Aussetzung noch nicht unverständlich für das allgemeine Rechtsempfinden sei und kein ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität bedeute. Eine Versagung der Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB lehnte das Gericht deshalb ab. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe bleibt damit ausgesetzt, solange der Angeklagte die Bewährungsauflagen und -weisungen des Gerichts einhält.
Warum blieb Bewährung trotz drei verletzter Frauen bestehen?
Das Urteil stammt vom Amtsgericht Witten und bindet andere Gerichte nicht. Es beruht auf den konkreten Umständen dieser Tat, insbesondere dem straffreien Vorleben und der günstigen Prognose. Eine Bewährung bei vergleichbarer Gewalt lässt sich daher nicht allein aus Alkoholkonsum oder einer erstmaligen Tat ableiten.
Wenn Ihnen eine vergleichbare Tat vorgeworfen wird, reicht eine Erinnerungslücke oder ein hoher Alkoholwert nicht für eine Strafmilderung. Entscheidend sind die konkret feststellbaren Tatumstände. Halten Sie bei einer Bewährung jede Auflage und Weisung ein; bei gröblichen oder wiederholten Verstößen kann das Gericht die Bewährung widerrufen.
Unsere Einschätzung
Das Amtsgericht Witten macht bei der Bewährung nach gefährlicher Körperverletzung deutlich: Entscheidend ist die Verbindung zwischen Tat und Zukunftsprognose. Nicht jeder mildernde Umstand trägt die Aussetzung; er muss erklären, weshalb die Tat als Ausnahme einzuordnen ist und künftig keine weiteren Straftaten erwarten lässt. Wer eine Bewährung anstrebt, sollte deshalb gerade diesen Zusammenhang mit überprüfbaren Umständen belegen.
Offen blieb, wann die Schwere eines Angriffs trotz solcher Umstände die Vollstreckung aus Gründen des allgemeinen Rechtsempfindens verlangt. Bei Gewalt ohne nachvollziehbare Ausnahmesituation oder ohne belastbare Perspektive für die Zeit danach liegt der Fall anders, weil dann die tragende Gesamtwürdigung fehlt. Alkoholkonsum ersetzt diese Einordnung nicht.
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Ob gefährliche Körperverletzung, Bewährungschancen oder Schuldfähigkeit – jedes Verfahren hängt von den konkreten Umständen ab. Unsere Rechtsanwälte prüfen die Beweislage, werten Gutachten aus und zeigen Ihnen, welche Milderungen und Strafoptionen in Ihrem Fall realistisch sind. Eine frühe anwaltliche Begleitung kann den Ausgang maßgeblich beeinflussen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Führt eine Erinnerungslücke nach starkem Alkoholkonsum automatisch zu Schuldunfähigkeit oder nur zu Strafmilderung?
NEIN: Eine Erinnerungslücke nach starkem Alkoholkonsum beweist keine Schuldunfähigkeit und führt nicht automatisch zu einem Freispruch. Sie kann zusammen mit weiteren Feststellungen eine verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB und damit eine Strafmilderung begründen.
Nach § 20 StGB muss die Fähigkeit, das Unrecht einzusehen oder entsprechend zu handeln, vollständig aufgehoben gewesen sein. Nach § 21 StGB genügt dagegen eine erhebliche Verminderung dieser Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit. Das Gericht bewertet deshalb ein Sachverständigengutachten und das konkrete Verhalten vor, während und nach der Tat. Zielstrebige Angriffe, Verfolgung eines Opfers oder erkennbare Reaktionen können gegen eine vollständige Aufhebung sprechen. Notieren Sie für Ihre Verteidigung möglichst genau Handlungen, Gespräche und Ortswechsel rund um die Tat.
Wie wird die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration bestimmt, wenn nur später gemessen wurde?
Die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration wird durch Rückrechnung aus dem späteren Messwert bestimmt. Ein später Atemalkohol- oder Blutwert ersetzt den Wert zur Tatzeit nicht, sondern dient lediglich als Ausgangspunkt der fachlichen Berechnung.
Für die Schuldfähigkeit ist grundsätzlich die Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt der Tat maßgeblich, nicht der automatisch übernommene Messwert. Bei einer Messung um 02:41 Uhr und einer früheren Tat muss berücksichtigt werden, dass der Körper Alkohol zwischenzeitlich abbaut. Deshalb kann die Tatzeitkonzentration höher gewesen sein, sofern die Alkoholaufnahme zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen war. Ein Sachverständiger bewertet dafür Trinkmenge, Trinkbeginn, Trinkende, Körperdaten, Tatzeit und Messzeitpunkt. Auch Messunsicherheiten sowie Besonderheiten der Alkoholaufnahme fließen in die Berechnung ein. Eine Atemalkoholkonzentration wie 0,93 mg/l lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres als sicherer Blutalkoholwert oder Beleg für Schuldunfähigkeit verwenden. Prüfen Sie daher, ob die Akte eine nachvollziehbare Rückrechnung und die zugrunde gelegten Angaben enthält.
Bleiben Trinkverlauf oder Messbedingungen unklar, kann der Sachverständige regelmäßig nur einen Wertebereich angeben. Über § 20 oder § 21 StGB entscheidet anschließend das Gericht anhand dieses Bereichs und des konkreten Tatverhaltens. Über Ihre Verteidigung sollten Sie deshalb sämtliche Messprotokolle anfordern und eine genaue Zeitleiste Ihres Alkoholkonsums erstellen.
Kann ich trotz mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe Bewährung bekommen, wenn ich Ersttäter bin?
Ja, eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr kann bis zu einer Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Ersttäter benötigen Sie neben einer günstigen Prognose zusätzliche besondere Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB.
Die günstige Legal- und Sozialprognose (Erwartung künftiger Straffreiheit) nach § 56 Abs. 1 StGB ist dafür die Grundlage. Bei einer Strafe von mehr als einem Jahr verlangt § 56 Abs. 2 StGB zusätzlich besondere Umstände, die eine Bewährung trotz des Strafmaßes rechtfertigen. Ein bislang straffreies Leben kann dabei mit einer erkennbaren Ausnahmesituation, nachhaltiger Tatbetroffenheit und einer tragfähigen Lebensperspektive zusammenwirken. Sammeln Sie deshalb Nachweise zu Ihrem Vorleben, Ihrer Arbeit oder Ausbildung, Ihrer Wohnsituation, sozialen Bindungen und gegebenenfalls einer Therapie.
Zusätzlich prüft das Gericht nach § 56 Abs. 3 StGB, ob die Bewährung angesichts der Tat noch mit der Verteidigung der Rechtsordnung vereinbar ist. Gerade bei schwerer Gewalt garantiert Ersttäterschaft keine Bewährung, sondern bleibt ein Gesichtspunkt der Gesamtwürdigung; konkrete Nachweise sind deshalb entscheidend.
Welche konkreten Umstände muss ich für eine Bewährung bei schwerer Gewalt belegen?
Belegen sollten Sie vor allem ein straffreies Vorleben, eine einmalige Ausnahmesituation, glaubhafte Einsicht, stabile Zukunftspläne und geeignete Bewährungsauflagen. Bei schwerer Gewalt muss zusätzlich nachvollziehbar sein, warum die Bewährung trotz der Verletzungsfolgen noch vertretbar erscheint.
Nach § 56 Abs. 1 StGB braucht das Gericht zunächst eine günstige Prognose für künftig straffreies Verhalten. Dafür helfen eine aktuelle Registerauskunft, verlässliche Wohnverhältnisse und konkrete Arbeits- oder Ausbildungsnachweise. Therapieunterlagen können eine Tatverarbeitung belegen, wenn Alkohol oder andere Auslöser künftig kontrolliert werden sollen. Eine Entschuldigung, Wiedergutmachung oder Schadensregulierung kann zeigen, dass Sie die Folgen der Tat ernst nehmen. Bei einer Strafe über einem Jahr müssen nach § 56 Abs. 2 StGB zusätzlich besondere Umstände vorliegen, die sich aus mehreren Gesichtspunkten gemeinsam ergeben können. Stellen Sie diese Nachweise geordnet zusammen und stimmen Sie sie mit Ihrer Verteidigung ab.
Nach § 56 Abs. 3 StGB prüft das Gericht außerdem, ob Bewährung wegen der rohen Gewalt und erheblichen Folgen als unverständliches Zurückweichen vor Kriminalität wirken würde. Eine bloße Berufung auf Alkohol, Reue oder fehlende Vorstrafen genügt deshalb regelmäßig nicht. Erforderlich ist ein nachvollziehbares Gesamtbild einschließlich konkreter Rückfallvermeidung und überprüfbarer Auflagen.
Was passiert, wenn ich Bewährungsauflagen nach einer Körperverletzung nicht einhalte?
Bei gröblichen oder wiederholten Verstößen gegen Bewährungsauflagen oder bei neuen Straftaten kann das Gericht die Bewährung widerrufen. Dann müssen Sie grundsätzlich mit der Vollstreckung der ausgesetzten Freiheitsstrafe rechnen.
Die Bewährung bedeutet keinen Erlass der Freiheitsstrafe, sondern lediglich deren Aussetzung unter bestimmten Bedingungen. Nach § 56f StGB kann ein Widerruf erfolgen, wenn Sie Auflagen oder Weisungen beharrlich missachten oder erneut straffällig werden. Maßgeblich ist, ob dadurch die günstige Prognose entfällt, künftig keine Straftaten mehr zu begehen. Ein geringfügiger oder einmaliger Verstoß führt deshalb nicht zwingend zum Widerruf, kann jedoch eine gerichtliche Reaktion auslösen.
Das Gericht kann zunächst die Bewährungsauflagen ändern, zusätzliche Weisungen erteilen oder die Bewährungszeit nach § 56f Abs. 2 StGB verlängern. Vor einer Entscheidung erhalten Sie regelmäßig Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Informieren Sie deshalb bei absehbaren Fristproblemen sofort Ihre Bewährungshelferin oder Ihren Bewährungshelfer und Ihre Verteidigung; eigenmächtiges Abwarten kann die Bewertung des Verstoßes verschlechtern.
Brauche ich bei einem Faustschlag ohne Treffer einen Strafantrag zur Verfolgung?
Ja, ein bewusst angesetzter Faustschlag kann nach §§ 223, 22 und 23 StGB als versuchte Körperverletzung strafbar sein, auch wenn Sie ausweichen und unverletzt bleiben. Für die Verfolgung sollten Sie neben der Strafanzeige ausdrücklich Strafantrag stellen.
Die einfache und versuchte Körperverletzung wird nach § 230 StGB grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt. Die Frist beträgt drei Monate und beginnt, sobald Sie Tat und Täter kennen. Fehlt der Strafantrag, kann die Staatsanwaltschaft dennoch einschreiten, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse annimmt. Diese Entscheidung ist nicht automatisch; stellen Sie deshalb bei Polizei oder Staatsanwaltschaft ausdrücklich Strafanzeige und Strafantrag.
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Das vorliegende Urteil
Amtsgericht Witten – Az.: 9 Ls-241 Js 154/23-16/24 – Urteil vom 02.05.2025
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