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Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß: Schützt drohende Kündigung vor der Strafe?

Ein Medikamentenauslieferer aus Berlin riskierte ein Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß, nachdem er eine bereits seit 3,5 Sekunden rote Ampel ignorierte. Obwohl er die viermonatige Schonfrist für den Antritt nutzen könnte, sah er eine unmittelbare Existenzgefährdung durch den Entzug der Fahrerlaubnis auf sich zukommen.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 ORbs 9/24 – 122 Ss 6/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Kammergericht Berlin
  • Datum: 02.02.2024
  • Aktenzeichen: 3 ORbs 9/24 – 122 Ss 6/24
  • Verfahren: Rechtsbeschwerde gegen Bußgeldurteil
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

Autofahrer muss Fahrverbot antreten trotz Kündigungsdrohung nach schwerem Rotlichtverstoß.

  • Der Fahrer überquerte die Kreuzung erst drei Sekunden nach dem Wechsel der Ampel auf Rot.
  • Ein einmonatiges Fahrverbot gilt als zumutbar, da der Fahrer vier Monate Zeit zur Abgabe hat.
  • Er muss belegen, warum er das Fahrverbot nicht während seines normalen Jahresurlaubs ableisten kann.
  • Eine einfache Bestätigung des Chefs über eine drohende Entlassung reicht ohne weitere Details nicht aus.
  • Gerichte müssen vorsorgliche Anträge auf Zeugen nur unter strengen und rechtzeitig erklärten Bedingungen ablehnen.

Wann ist das Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß unvermeidbar?

Eine rote Ampel überfährt niemand gerne. Doch wenn das Rotlicht bereits seit mehreren Sekunden leuchtet, kennt der Gesetzgeber kaum Gnade. In einem aktuellen Fall vor dem Kammergericht Berlin ging es um einen Mann, der eine Ampel passierte, die bereits seit unglaublichen 3,5 Sekunden Rot zeigte. Die Konsequenzen waren hart: Ein hohes Bußgeld und ein Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß, das seine berufliche Existenz bedrohte.

Ein weißes Apotheken-Lieferfahrzeug fährt eilig bei rot leuchtender Ampel über die Haltelinie einer Kreuzung.
Ein Fahrverbot nach einem qualifizierten Rotlichtverstoß bleibt trotz drohender beruflicher Konsequenzen meist unvermeidbar. Symbolfoto: KI

Der Fall zeigt exemplarisch, wie streng die Obergerichte urteilen, wenn es um sogenannte qualifizierte Rotlichtverstöße geht. Doch der Streit drehte sich nicht nur um die Sekundenbruchteile an der Ampel. Vielmehr stand eine komplexe verfahrensrechtliche Frage im Mittelpunkt: Wie muss ein Verteidiger reagieren, wenn das Amtsgericht einen Beweisantrag ignoriert? Und welche Anforderungen stellt die Justiz an das Absehen von einem Fahrverbot, wenn dem Betroffenen die Kündigung droht?

Das Kammergericht Berlin fällte am 2. Februar 2024 unter dem Aktenzeichen 3 ORbs 9/24 – 122 Ss 6/24 eine Entscheidung, die für Verkehrsrechtler und Autofahrer gleichermaßen lehrreich ist. Sie verdeutlicht, dass selbst eine drohende Arbeitslosigkeit nicht automatisch vor dem Laufen schützt – und dass prozessuale Feinheiten über den Erfolg einer Rechtsbeschwerde gegen das Urteil entscheiden können.

Welche Regeln gelten für das Absehen von einem Fahrverbot?

Wer eine rote Ampel missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Doch der Gesetzgeber unterscheidet strikt zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß. Die Grenze zieht der Bußgeldkatalog bei exakt einer Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Die Dauer der roten Ampelphase ist hier das entscheidende Kriterium für die Härte der Strafe.

Für einen solchen qualifizierten Verstoß sieht der Bußgeldkatalog (Nr. 132.3 BKat) nicht nur ein empfindliches Bußgeld und Punkte in Flensburg vor, sondern als Regelfolge auch ein Fahrverbot von einem Monat. Der Begriff „Regelfahrverbot“ ist hier wörtlich zu nehmen: Es ist die Regel. Nur in ganz außergewöhnlichen Ausnahmefällen darf das Gericht davon abweichen.

Wann liegt eine unzumutbare Härte vor?

Ein häufiges Argument der Verteidigung ist die berufliche Härte. Viele Betroffene argumentieren, dass sie ihren Führerschein zwingend für den Job benötigen und ohne Fahrerlaubnis die Kündigung droht. Die Rechtsprechung spricht hier von einer „Existenzgefährdung“. Doch die Hürden für eine solche Annahme liegen extrem hoch.

Gerichte verlangen in der Regel detaillierte Nachweise. Eine pauschale Behauptung des Arbeitgebers reicht nicht aus. Es muss dargelegt werden, warum der Arbeitnehmer nicht vorübergehend im Innendienst eingesetzt werden kann, warum er keinen Urlaub nehmen kann oder warum er nicht auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen kann. Das Ziel der Verteidigung ist in diesen Fällen oft die Umwandlung vom Fahrverbot in ein Bußgeld – also das „Freikaufen“ durch eine deutliche Erhöhung der Geldbuße. Doch dieses Absehen von einem Fahrverbot ist kein Automatismus, sondern eine absolute Ausnahmeentscheidung.

Wie versuchte der Betroffene die Kündigung zu vermeiden?

In dem vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht Tiergarten den Mann wegen des qualifizierten Rotlichtverstoßes verurteilt. Die festgestellte Rotlichtzeit von 3,5 Sekunden wog schwer. Das Amtsgericht verhängte das vorgesehene Fahrverbot von einem Monat.

Der Betroffene wollte dies nicht akzeptieren. Er arbeitete als Fahrer für eine Apotheke und lieferte Medikamente aus. Um die drohende Arbeitslosigkeit zu belegen, legte er im Prozess eine Bescheinigung seiner Arbeitgeberin vor. In diesem Dokument erklärte die Apothekerin sinngemäß, dass der Mann ohne Fahrerlaubnis nicht weiter beschäftigt werden könne.

Der taktische Schachzug der Verteidigung

Die Verteidigung verließ sich jedoch nicht allein auf das Dokument. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht stellte der Anwalt einen sogenannten „vorsorglichen Beweisantrag“. Er beantragte, die Apothekerin als Zeugin zu vernehmen, falls das Gericht beabsichtigen sollte, das Fahrverbot zu verhängen.

Die Logik dahinter: Wenn das Gericht plant, den Führerschein einzuziehen, soll es vorher die Chefin hören, die bestätigen würde, dass dies zur Kündigung führt. Dies sollte die Unzumutbarkeit einer Regelmaßnahme beweisen. Doch das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Mann, ohne über diesen vorsorglich gestellten Beweisantrag förmlich durch einen Beschluss zu entscheiden. Genau hierin sah die Verteidigung einen schweren Verfahrensfehler und legte Rechtsbeschwerde zum Kammergericht ein.

Warum scheiterte die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil?

Das Kammergericht Berlin (Senat für Bußgeldsachen) musste nun prüfen, ob das Urteil des Amtsgerichts rechtlich Bestand haben konnte. Die Richter verwarfen die Beschwerde als offensichtlich unbegründet. Die Entscheidung stützt sich auf zwei Säulen: die materielle Rechtslage (war die Strafe angemessen?) und die formelle Rechtslage (wurde der Prozess korrekt geführt?).

Besonders interessant ist die Begründung des Senats zur Schwere des Verstoßes. Eine Rotlichtdauer von 3,5 Sekunden ist im Straßenverkehr eine Ewigkeit.

Das Amtsgericht hat die Tatumstände – Rotlichtdauer 3,5 Sekunden – festgestellt und daraus gefolgert, dass das Fehlverhalten objektiv und subjektiv ein besonderes Gewicht hat.

Bei einer derart massiven Verletzung der Sorgfaltspflichten sinkt die Bereitschaft der Gerichte, Milde walten zu lassen, drastisch. Wer 3,5 Sekunden nach Umschalten auf Rot noch in die Kreuzung einfährt, handelt nach Ansicht der Juristen in der Regel grob pflichtwidrig. Ein bloßes „Augenblicksversagen“, das oft als Entschuldigungsgrund für leichte Fahrlässigkeit herangezogen wird, schied hier aus.

Warum reichte die Bescheinigung der Arbeitgeberin nicht aus?

Das Amtsgericht hatte die Bescheinigung der Apothekerin durchaus gelesen und gewürdigt. Es zog daraus jedoch andere Schlüsse als der Betroffene. Für das Gericht bewies das Papier lediglich, dass der Mann für seine Arbeit als Medikamentenauslieferer eine Fahrerlaubnis *benötigt*. Das bestritt niemand.

Das Gericht vermisste jedoch den Beweis für eine echte Existenzgefährdung. Der Knackpunkt war die Schonfrist für das einmonatige Fahrverbot. Da der Betroffene offenbar Ersttäter war (zumindest in Bezug auf Fahrverbote in den letzten zwei Jahren), griff die Regelung des § 25 Abs. 2a StVG.

Diese Vorschrift erlaubt es dem Betroffenen, den Beginn des Fahrverbots innerhalb eines Zeitfensters von vier Monaten selbst zu wählen. Das Kammergericht argumentierte pragmatisch:

  • Der Betroffene hat vier Monate Zeit, den Starttermin zu bestimmen.
  • Ein Monat Fahrverbot lässt sich oft mit dem Jahresurlaub synchronisieren.
  • Es wurde nicht dargetan, warum eine Vollstreckung von dem Fahrverbot im Urlaub unmöglich sei.

Da der Fahrer die Möglichkeit hatte, den Monat ohne Führerschein in seinen Urlaub zu legen, drohte ihm faktisch keine Kündigung – zumindest nicht zwingend. Die pauschale Behauptung „kein Lappen, kein Job“ griff hier zu kurz. Das Gericht verlangt in solchen Fällen, dass der Betroffene erklärt, warum er *keinen* Urlaub nehmen kann oder warum der Urlaubsanspruch nicht ausreicht. Dieser Vortrag fehlte.

Die Falle beim vorsorglichen Beweisantrag

Der juristisch komplexeste Teil der Entscheidung betrifft den „vorsorglichen Beweisantrag“. Dies ist ein beliebtes Instrument der Verteidigung, birgt aber enorme Risiken in der Rechtsmittelinstanz.

Ein vorsorglicher Beweisantrag ist ein Antrag, der unter einer Bedingung gestellt wird (hier: „Vernehmen Sie die Zeugin, falls Sie ein Fahrverbot verhängen wollen“). Wenn das Gericht diese Bedingung erfüllt (also das Fahrverbot verhängt), wird der Antrag scharf geschaltet. Ignoriert das Gericht ihn dann, liegt theoretisch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor (§ 77 OWiG, § 244 StPO).

Doch um diesen Fehler in der Rechtsbeschwerde erfolgreich zu rügen, gelten extrem strenge Formvorschriften. Das Kammergericht stellte klar:

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann eine Nichtentscheidung über einen vorsorglich gestellten Beweisantrag nur gerügt werden, wenn die Rechtsbeschwerde konkret darlegt, unter welcher Bedingung der Antrag gestellt worden sei und dass diese Bedingung eingetreten sei.

Der Verteidiger muss also in der Begründung der Rechtsbeschwerde exakt vortragen: „Ich habe den Antrag unter Bedingung X gestellt. Bedingung X ist eingetreten. Deshalb hätte das Gericht entscheiden müssen.“

In diesem Fall hatte die Verteidigung diesen Vortrag innerhalb der strengen Begründungsfrist versäumt. Zwar reichte der Anwalt später einen Schriftsatz nach, in dem er genau dies erklärte – doch da war die Frist bereits abgelaufen. Das Kammergericht wertete diesen Vortrag als verspätet. Ein nicht beschiedener Beweisantrag führt also nicht automatisch zur Aufhebung des Urteils, wenn die formelle Rüge handwerkliche Mängel aufweist.

Was bedeutet das Urteil für die Praxis?

Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist eine deutliche Warnung an alle Verkehrsteilnehmer und ihre Rechtsbeistände. Sie unterstreicht, dass die Gerichte bei qualifizierten Rotlichtverstößen, insbesondere bei einer so langen Rotdauer, wenig Spielraum für Milde sehen.

Hohe Hürden für den Härtefall

Für Arbeitnehmer, deren Job am Führerschein hängt, zeigt das Urteil: Ein einfaches Schreiben vom Chef reicht nicht. Um Kündigung wegen eines Fahrverbots vermeiden zu können, muss eine lückenlose Argumentationskette aufgebaut werden. Es muss erklärt werden:

  • Warum keine Versetzung im Betrieb möglich ist.
  • Warum der Jahresurlaub nicht für das Fahrverbot genutzt werden kann.
  • Warum unbezahlter Urlaub keine Option ist.
  • Warum die Kündigung zwingend und unwiderruflich ausgesprochen würde.

Solange die Vier-Monats-Frist für Ersttäter nutzen möglich ist, gehen die Gerichte fast immer davon aus, dass sich das Fahrverbot mit dem Urlaub „wegorganisieren“ lässt.

Prozessuale Strenge

Für die juristische Praxis bestätigt der Beschluss die Gnadenlosigkeit des Rechtsbeschwerdeverfahrens. Die Rüge eines Verfahrensfehlers ist extrem formalisiert. Wer hier Fristen verpasst oder Begründungen nachschiebt, verliert – selbst wenn er in der Sache vielleicht recht gehabt hätte.

Das Absehen von einem Fahrverbot bleibt damit eine Disziplin, die sowohl faktisch (Existenzgefährdung) als auch prozessual (fehlerfreie Anträge und Rügen) perfekt vorbereitet sein muss. Bei 3,5 Sekunden Rotlicht allerdings dürfte selbst die beste Verteidigung an ihre Grenzen stoßen. Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wiegt hier so schwer, dass das öffentliche Interesse an der Denkzettel-Funktion des Fahrverbots fast immer überwiegt.

Der Betroffene muss nun nicht nur das Fahrverbot antreten, sondern auch die Kosten des Verfahrens tragen. Eine teure Lehre darüber, dass Gelb nicht „noch schnell rüber“, sondern „Anhalten“ bedeutet.


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Ein qualifizierter Rotlichtverstoß führt in der Regel zwingend zu einem Fahrverbot, sofern keine rechtssichere Begründung für einen Ausnahmefall vorgelegt wird. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht analysiert Ihren Bescheid auf formelle Fehler und prüft, ob in Ihrer individuellen Situation ein Absehen vom Fahrverbot durchsetzbar ist. Wir unterstützen Sie dabei, die strengen Anforderungen der Rechtsprechung zu erfüllen und Ihre Mobilität bestmöglich zu schützen.

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Experten Kommentar

Die Argumentation mit der Existenzgefährdung scheitert in der Praxis fast immer an der Vier-Monats-Frist für Ersttäter. Richter verweisen reflexartig auf die Möglichkeit, das Fahrverbot in den Jahresurlaub zu legen, um den Jobverlust zu verhindern. Wer hier nicht detailliert darlegt, warum Urlaub absolut unmöglich ist, hat den Prozess oft schon vor dem ersten Wort verloren.

Noch tückischer ist die formelle Hürde in der nächsten Instanz. Ein übergangener Beweisantrag führt nur dann zum Erfolg, wenn der Verteidiger diesen Verfahrensfehler innerhalb der Begründungsfrist penibel genau rügt. Das Kammergericht prüft nicht die Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern fast ausschließlich die Einhaltung strenger Formalien.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt das Fahrverbot auch, wenn ich meinen Job als Kurierfahrer ohne Führerschein sofort verlieren würde?


JA. Das Fahrverbot bleibt im Regelfall trotz drohendem Jobverlust bestehen. Gerichte sehen eine Kündigung oft als vermeidbar an, da Betroffene die Strafe meist organisatorisch abfangen können.

Ersttäter dürfen den Antritt des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten frei wählen. In dieser Zeit lässt sich die Strafe meist durch den Jahresurlaub abdecken. Eine Existenzgefährdung liegt laut dem Hauptartikel daher nur bei absoluter Unmöglichkeit vor. Betroffene müssen beweisen, dass kein Urlaub oder Überstundenabbau möglich sind.

Unser Tipp: Prüfen Sie sofort Ihren Status als Ersttäter für die Viermonatsfrist. Vermeiden Sie pauschale Behauptungen ohne schriftliche Nachweise Ihres Arbeitgebers.


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Darf das Gericht ein Fahrverbot verhängen, obwohl mein Arbeitgeber mir schriftlich mit der Kündigung droht?


JA. Das Gericht darf trotz einer schriftlichen Kündigungsandrohung ein Fahrverbot verhängen. Richter werten solche Schreiben oft nur als Beleg für den Bedarf der Fahrerlaubnis. Ein bloßes Drohschreiben beweist noch keine unzumutbare Existenzgefährdung.

Gerichte sehen pauschale Bestätigungen häufig als reine Gefälligkeitsschreiben des Arbeitgebers an. Das Dokument belegt meist nicht die notwendige Alternativlosigkeit für Ihren konkreten Arbeitsplatz. Wie im Hauptartikel erläutert reicht die bloße Behauptung einer Kündigung ohne weitere Prüfung nicht aus. Es fehlen oft Nachweise zu Möglichkeiten wie Innendienst oder Resturlaub.

Unser Tipp: Lassen Sie den Arbeitgeber explizit begründen warum Versetzungen oder Urlaubstage rechtlich unmöglich sind. Vermeiden Sie vage pauschale Drohungen ohne Sachbezug.


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Wie beweise ich dem Gericht, dass ich meinen Jahresurlaub nicht für das Fahrverbot nutzen kann?


Sie belegen dies durch Urlaubslisten, Nachweise über verbrauchte Tage oder Bestätigungen betrieblicher Urlaubssperren. Reichen Sie schriftliche Dokumente ein, die die Unverfügbarkeit Ihres Urlaubs für den Verbotszeitraum zweifelsfrei belegen. Dies ist für die Anerkennung eines Härtefalls unerlässlich.

Das Gericht verlangt konkrete Belege für die Unzumutbarkeit der Urlaubsnutzung. Legen Sie daher genehmigte Urlaubsplanungen und Nachweise über bereits genommene Urlaubstage vor. Auch Bestätigungen über saisonale Urlaubssperren in Ihrem Betrieb sind zwingend erforderlich. Weitere Details finden Sie im Abschnitt über hohe Hürden für Härtefälle.

Unser Tipp: Lassen Sie sich betriebliche Sperrzeiten schriftlich bestätigen und dokumentieren Sie Ihren Resturlaub genau. Vermeiden Sie: Pauschale Behauptungen ohne schriftliche Nachweise.


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Was kann ich tun, wenn das Gericht meinen Beweisantrag im Prozess einfach nicht beschieden hat?


Sie können diesen Verfahrensfehler mit der Rechtsbeschwerde angreifen. Ein übergangener Beweisantrag verletzt Ihren Anspruch auf rechtliches Gehör und ermöglicht die Anfechtung des Urteils. Dafür müssen Sie jedoch extrem strenge Formvorschriften und Fristen einhalten.

Das Ignorieren des Antrags stellt einen schwerwiegenden Mangel dar. Dennoch führt dieser Fehler nicht automatisch zur Aufhebung der Entscheidung. Wie im Hauptartikel erläutert, muss die Rüge in der Beschwerdebegründung juristisch perfekt formuliert sein. Versäumte Fristen oder ungenaue Begründungen führen zur Verwerfung der Rüge.

Unser Tipp: Prüfen Sie sofort mit Ihrem Anwalt das Verhandlungsprotokoll auf Vollständigkeit. Vermeiden Sie handwerkliche Fehler bei der Begründungsfrist der Rechtsbeschwerde.


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Wie nutze ich die Vier-Monats-Frist für Ersttäter, um die Kündigung durch meinen Arbeitgeber zu vermeiden?


Sie nutzen die gesetzliche Schonfrist, indem Sie das Fahrverbot zeitlich mit Ihrem Erholungsurlaub verknüpfen. Legen Sie den Beginn der Abgabefrist exakt auf den ersten Tag Ihres genehmigten Jahresurlaubs. So bleibt Ihre berufliche Einsatzfähigkeit trotz des vorübergehenden Lizenzentzugs gewahrt.

Laut § 25 Abs. 2a StVG gewährt das Gesetz Ersttätern ein viermonatiges Zeitfenster zur Abgabe des Führerscheins. Das Gericht erwartet von Ihnen die aktive Nutzung dieses Spielraums zur privaten Organisation. Eine Synchronisation mit dem Jahresurlaub ist laut Hauptartikel oft möglich. Dadurch entfällt der Kündigungsgrund der fehlenden Einsatzmöglichkeit im Betrieb.

Unser Tipp: Reichen Sie erst Ihren Urlaubsantrag ein und geben Sie den Führerschein erst nach der schriftlichen Genehmigung ab. Vermeiden Sie eine unkoordinierte Abgabe ohne vorherige Absprache.


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Das vorliegende Urteil


Az.: 3 ORbs 9/24 – 122 Ss 6/24 – Beschluss vom 02.02.2024


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