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Werkunternehmerpfandrecht – Vermögensschaden i. S. d. § 263 Abs. 1 StGB

Kann man eine teure Autoreparatur in Auftrag geben, obwohl man zahlungsunfähig ist, und sich dann auf das Werkunternehmerpfandrecht der Werkstatt berufen? Ein Autofahrer versuchte genau das. Doch das OLG Hamm machte klar: Ohne den entscheidenden Kfz-Brief schützt das Pfandrecht oft nicht vor dem Vorwurf des Betrugs.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 ORs 19/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 25.03.2025
  • Verfahrensart: Revision
  • Rechtsbereiche: Strafrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Staatsanwaltschaft Münster (hatte Berufung eingelegt und die Verurteilung des Angeklagten beantragt)
  • Beklagte: Angeklagter (hatte sein Fahrzeug reparieren lassen, wurde vom Landgericht verurteilt und legte Revision ein)

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Angeklagte beauftragte eine Reparatur seines Pkw, obwohl er wusste, dass er die Kosten nicht bezahlen konnte. Er verschwieg seine Zahlungsunfähigkeit der Werkstatt. Die Reparatur wurde durchgeführt, die Rechnung wurde nicht bezahlt.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob durch die Reparatur trotz Zahlungsunfähigkeit ein Betrug vorliegt. Es wurde geprüft, ob ein Werkunternehmerpfandrecht der Werkstatt den entstandenen Vermögensschaden ausgleicht. Insbesondere war relevant, dass die zur Verwertung notwendigen Fahrzeugpapiere nicht bei der Werkstatt waren.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht Hamm hat die Revision des Angeklagten zurückgewiesen. Damit wurde die Verurteilung wegen Betrugs durch das Landgericht Münster rechtskräftig. Das Gericht bestätigte die Geldstrafe und die Einziehung des Wertes der Reparaturkosten.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass durch den betrügerischen Vertrag ein Vermögensschaden bei der Werkstatt entstanden ist. Das Werkunternehmerpfandrecht konnte diesen Schaden nicht ausgleichen, da es im konkreten Fall nicht werthaltig war. Die Verwertung war wegen der fehlenden Fahrzeugpapiere und notwendiger weiterer Schritte nicht ohne nennenswerte Schwierigkeiten möglich.
  • Folgen: Die Folge des Urteils ist, dass die Verurteilung des Angeklagten wegen Betruges bestehen bleibt. Er muss die verhängte Geldstrafe zahlen. Zudem wurde die Einziehung des Wertes der Reparaturleistung angeordnet.

Der Fall vor Gericht


OLG Hamm: Betrug bei Reparaturauftrag trotz Werkunternehmerpfandrecht – Fehlender Kfz-Brief für Verwertung entscheidend

Ein Autofahrer, der wissentlich zahlungsunfähig eine Autoreparatur in Auftrag gibt, macht sich des Betrugs strafbar, auch wenn der Werkstatt ein sogenanntes Werkunternehmerpfandrecht zusteht.

Autofahrer übergibt Schlüssel für Reparatur an Werkstattmeister in Kfz-Werkstatt
Autofahrer übergibt Werkstatt-Schlüssel für Unfall-Reparatur trotz offener Kfz-Brief- und Geldprobleme. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Entscheidend ist, ob dieses Pfandrecht im konkreten Fall als vollwertiger Ausgleich für die nicht bezahlte Rechnung angesehen werden kann. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass dies in der Regel nicht der Fall ist, wenn die Werkstatt nicht im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) ist und deren Herausgabe erst mit erheblichem Aufwand erstreiten müsste. Die Verurteilung des Mannes wegen Betrugs gemäß § 263 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe und die Einziehung des Wertes der Reparaturkosten wurden damit bestätigt.

Ausgangssituation: Teure Autoreparatur trotz bekannter Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz

Der Fall begann am 5. März 2021, als der spätere Autofahrer bei einer Kfz-Werkstatt, der Firma A. & X. GmbH & Co. KG, die Reparatur seines Personenwagens in Auftrag gab. Zuvor hatte ihm die Werkstatt einen Kostenvoranschlag über rund 2.000 Euro zukommen lassen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war dem Fahrzeughalter vollkommen bewusst, dass er die voraussichtlichen Reparaturkosten – und auch die später tatsächlich angefallene Rechnungssumme von 2.350,73 Euro – nicht würde begleichen können.

Seine finanzielle Lage war desolat: Seine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit waren äußerst unregelmäßig und beliefen sich monatlich nur auf einen niedrigen dreistelligen Betrag. Das gemeinsam mit seiner Frau geführte Konto wies keinerlei Guthaben auf. Erschwerend kam hinzu, dass gegen ihn bereits mehrere Zwangsvollstreckungsverfahren erfolglos betrieben worden waren. Erst im Januar 2021, also kurz vor der Auftragserteilung, hatte er die eidesstattliche Versicherung (heute Vermögensauskunft) abgeben müssen, ein klares Indiz für seine Zahlungsunfähigkeit.

Trotz dieser prekären und ihm bekannten finanziellen Situation hegte der Autofahrer die bloße, vage Hoffnung auf eine kurzfristige Besserung seiner Vermögensverhältnisse. Gegenüber einem Vertreter der Werkstatt verschwieg er seine finanzielle Notlage jedoch bewusst. Ihm war klar, dass das Unternehmen den Reparaturauftrag bei Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz niemals angenommen hätte. Sein vorrangiges Ziel war es, sein Fahrzeug repariert zu bekommen, auch wenn er von vornherein wusste, dass er die Rechnung dafür nicht würde bezahlen können. Diese Täuschung über seine Zahlungsfähigkeit war somit ursächlich für die Auftragsannahme durch die Werkstatt.

Nach Abschluss der Reparaturarbeiten erhielt der Autofahrer am 28. Mai 2021 die Schlussrechnung über 2.350,73 Euro. Er erkundigte sich zwar noch nach der Möglichkeit einer Ratenzahlung, was die Werkstatt jedoch ablehnte. Bis zum Zeitpunkt des Berufungsurteils im November 2024 und auch bis zum Revisionsbeschluss im März 2025 hatte der Autofahrer keinerlei Zahlung auf die offene Forderung geleistet.

Das Amtsgericht Steinfurt hatte den Mann zunächst am 21. August 2024 vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Münster legte gegen dieses Urteil jedoch Berufung ein. Das Landgericht Münster hob daraufhin mit Urteil vom 26. November 2024 den Freispruch auf und verurteilte den Autofahrer wegen Betrugs gemäß § 263 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro. Zusätzlich ordnete das Landgericht die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe der Reparaturkosten von 2.350,73 Euro gemäß § 73c StGB an. Gegen dieses Berufungsurteil legte der Autofahrer Revision ein, mit der er eine Verletzung materiellen Rechts rügte. Sein Hauptargument: Das der Werkstatt zustehende Werkunternehmerpfandrecht nach § 647 BGB stelle einen kompensierenden Vermögensvorteil dar, der einen Betrugsschaden ausschließe.

Der juristische Streitpunkt: Werkunternehmerpfandrecht als Ausgleich für den Betrugsschaden?

Im Kern drehte sich der Rechtsstreit vor dem OLG Hamm um die Frage, ob das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht, das einer Kfz-Werkstatt nach § 647 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) an dem reparierten Fahrzeug zusteht, einen kompensierenden Vermögensvorteil darstellt. Ein solcher Vorteil könnte den Vermögensschaden, der der Werkstatt durch die Täuschung des Autofahrers über seine Zahlungsfähigkeit entstanden ist, ausgleichen und somit den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Abs. 1 StGB entfallen lassen. Besonders relevant war hierbei, dass der Autofahrer bereits bei Auftragserteilung zahlungsunfähig war und die Werkstatt die für eine effektive Verwertung des Pfandrechts meist notwendige Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) nicht besaß. Der Autofahrer argumentierte, dass die Werkstatt durch das Pfandrecht ausreichend gesichert gewesen sei, weshalb kein strafrechtlich relevanter Schaden entstanden sei.

Die Entscheidung des OLG Hamm: Verurteilung wegen Betrugs rechtskräftig, kein Schadensausgleich durch Pfandrecht

Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die Revision des Autofahrers als unbegründet. Damit ist das Urteil des Landgerichts Münster, das den Autofahrer wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2.350,73 Euro angeordnet hatte, rechtskräftig. Das OLG Hamm sah die Feststellungen des Landgerichts als rechtfehlerfrei an und bestätigte dessen juristische Würdigung, dass das Verhalten des Autofahrers die Kriterien eines Eingehungsbetrugs erfüllte.

Die Begründung des Gerichts: Warum das Pfandrecht im konkreten Fall den Schaden nicht ausglich

Das OLG Hamm legte in seiner Begründung detailliert dar, warum das Werkunternehmerpfandrecht den durch die Täuschung verursachten Vermögensschaden bei der Werkstatt nicht kompensieren konnte.

Täuschung und Vermögensschaden durch den nicht bezahlten Reparaturauftrag

Zunächst stellte das Gericht klar, dass ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB durch einen Vergleich des Vermögens vor und nach der schädigenden Handlung ermittelt wird. Ein Schaden liegt vor, wenn die Vermögensverfügung – hier die Durchführung der Reparatur durch die Werkstatt in Erwartung der Bezahlung – unmittelbar zu einer Minderung des Gesamtwertes des Vermögens der Werkstatt führt, die nicht durch einen gleichzeitigen, gleichwertigen Zuwachs ausgeglichen wird. Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen sogenannten Eingehungsbetrug. Bei dieser Form des Betrugs entsteht ein Gefährdungsschaden bereits durch den betrügerischen Vertragsabschluss selbst, da die Werkstatt durch die Täuschung des Autofahrers über dessen Zahlungsfähigkeit dazu veranlasst wurde, eine Leistung zu erbringen, für die sie eine wirtschaftlich minderwertige, weil uneinbringliche, Forderung erhielt. Angesichts der festgestellten und dem Autofahrer bekannten Zahlungsunfähigkeit ist der Werkstatt ein Vermögensschaden in Höhe der nicht bezahlten Reparaturkosten von 2.350,73 Euro entstanden.

Werkunternehmerpfandrecht als Sicherheit: Nur werthaltige und leicht verwertbare Sicherheiten zählen

Das OLG Hamm prüfte sodann das zentrale Argument des Autofahrers, dass das der Werkstatt zustehende Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB einen kompensierenden Vermögensvorteil darstelle. Das Gericht ließ dabei offen, ob ein solches Pfandrecht bei der Prüfung eines Gefährdungsschadens möglicherweise grundsätzlich nicht zu berücksichtigen ist, wie es eine ältere Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) andeutete. Entscheidend sei vielmehr, dass eine Sicherheit den Schaden nur dann ausgleichen oder mindern kann, wenn und soweit sie werthaltig ist.

Eine Sicherheit ist nach Auffassung des Gerichts nur dann als vollständiger Ausgleich für einen erlittenen Schaden anzusehen, wenn sie nach dem Urteil eines sachkundigen Beobachters zur Deckung des vollen Betrags der Forderung ausreicht und zudem ohne nennenswerte Schwierigkeiten verwertbar ist. Ein kompensationsfähiger Anspruch aus einem Pfandrecht muss eine „jederzeit und ohne Zeit- und Kostenaufwand zu erreichende Zahlung“ erwarten lassen und darf nicht von vornherein als minderwertig einzustufen sein. Die bloße Existenz eines Sicherungsrechts genügt also nicht; es kommt auf dessen tatsächliche Qualität und Durchsetzbarkeit an.

Fehlende Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief): Das Pfandrecht ist nicht ausreichend werthaltig

Im konkreten Fall des Autofahrers kam das OLG Hamm zu dem Ergebnis, dass das Werkunternehmerpfandrecht an dem reparierten Fahrzeug nicht als werthaltig im oben genannten Sinne angesehen werden konnte. Die Begründung hierfür ist vielschichtig:
Die Befriedigung aus einem Pfandrecht, wie dem Werkunternehmerpfandrecht, erfolgt grundsätzlich durch den Verkauf der gepfändeten Sache, hier des Autos (§§ 1257, 1228 Abs. 1, 1233 Abs. 1, 1235 Abs. 1 BGB). Die Vergütung für die Reparatur wird mit der Abnahme des Werkes fällig (§ 641 Abs. 1 S. 1 BGB), was dann die Berechtigung zur Verwertung des Pfandrechts begründet (§§ 1257, 1228 Abs. 2 Satz 1 BGB).

Ein entscheidendes Hindernis für eine problemlose Verwertung des Fahrzeugs ist jedoch das Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) bei der Werkstatt. Für einen potenziellen Käufer eines Gebrauchtwagens ist die Vorlage dieser Bescheinigung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ein Mindesterfordernis für einen gutgläubigen Erwerb des Eigentums am Fahrzeug gemäß § 932 BGB. Allein der Besitz des Fahrzeugs durch die Werkstatt genügt hierfür nicht.

Bei einem üblichen Kfz-Reparaturauftrag wird die Zulassungsbescheinigung Teil II jedoch regelmäßig nicht in der Werkstatt vorgelegt oder gar für die Dauer der Reparatur dort hinterlegt. Das OLG ging nach den Feststellungen des Landgerichts davon aus, dass dies auch im vorliegenden Fall nicht geschehen war. Die Werkstatt hatte also zwar das Auto, aber nicht den wichtigen Kfz-Brief in ihrem Besitz.

Zwar hat der Pfandgläubiger, also die Werkstatt, grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II vom Fahrzeugeigentümer (hier dem Autofahrer) gemäß §§ 1257, 1227, 985 BGB in Verbindung mit § 952 Abs. 2 BGB analog. Allerdings müsste die Werkstatt diesen Anspruch zunächst – und bei Weigerung des Autofahrers sehr wahrscheinlich gerichtlich – durchsetzen.

Die Geltendmachung dieses Herausgabeanspruchs ist mit einem „nicht unerheblichen Zeitaufwand“ sowie „möglicherweise anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten“ verbunden. Die Werkstatt müsste also „weitere Zwischenschritte absolvieren“, bevor sie das Fahrzeug überhaupt erfolgversprechend verwerten könnte. Diese Umstände schließen eine alsbaldige und ohne nennenswerte Schwierigkeiten zu erlangende Verwertung des Sicherungsmittels aus. Das Werkunternehmerpfandrecht stellt somit aufgrund seiner praktischen Minderwertigkeit unter diesen Bedingungen kein gleichwertiges Äquivalent zum Zahlungsanspruch der Werkstatt dar und konnte den eingetretenen Vermögensschaden daher nicht kompensieren.

Konsequenzen für den Autofahrer: Geldstrafe, Einziehung und Kosten des Verfahrens

Die Erwägungen des Landgerichts Münster zur Höhe der verhängten Geldstrafe (50 Tagessätze zu je 30 Euro) sowie zur Anordnung der Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 2.350,73 Euro gemäß § 73c StGB wurden vom OLG Hamm ebenfalls nicht beanstandet und als rechtsfehlerfrei bestätigt. Da die Revision des Autofahrers erfolglos blieb, hat er zudem die Kosten des Revisionsverfahrens gemäß § 473 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) zu tragen.

Zusammenfassend hat das OLG Hamm die Verurteilung des Autofahrers wegen Betrugs bestätigt. Die Täuschung über seine Zahlungsfähigkeit bei Auftragserteilung führte zu einem unmittelbaren Vermögensschaden bei der Kfz-Werkstatt. Dieser Schaden wurde auch durch das entstandene Werkunternehmerpfandrecht nicht kompensiert, da dieses im konkreten Fall aufgrund der fehlenden sofortigen Verfügbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) und der damit verbundenen erheblichen Schwierigkeiten, Kosten und Zeitaufwände bei einer möglichen Verwertung nicht als ausreichend werthaltig und leicht realisierbar angesehen werden konnte.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das OLG Hamm stellt klar, dass ein Autofahrer, der wissentlich zahlungsunfähig eine Reparatur beauftragt, sich trotz bestehenden Werkunternehmerpfandrechts des Betrugs strafbar macht. Entscheidend ist, dass das Pfandrecht nur als vollwertiger Ausgleich gilt, wenn es ohne erhebliche Schwierigkeiten verwertbar ist – was bei fehlendem Kfz-Brief nicht der Fall ist. Die Entscheidung zeigt, dass nicht die bloße Existenz einer Sicherheit zählt, sondern deren praktische Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit; für Werkstätten bedeutet dies, dass sie bei Zahlungszweifeln besser vorab die Zahlungsfähigkeit prüfen oder den Kfz-Brief als zusätzliche Sicherheit verlangen sollten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit im juristischen Sinne und wie wirkt sie sich auf Vertragsabschlüsse aus?

Zahlungsunfähigkeit ist ein wichtiger Begriff im Wirtschaftsleben und hat klare rechtliche Bedeutungen. Sie liegt im juristischen Sinne vor, wenn Sie Ihre fälligen Schulden nicht mehr bezahlen können. Dabei ist es wichtig, dass diese Unfähigkeit zu bezahlen nicht nur vorübergehend ist. Es geht also nicht darum, dass Sie heute eine Rechnung nicht bezahlen können, weil das Konto gerade leer ist, aber morgen Geld erwarten. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass Sie die fälligen Zahlungen auf Dauer oder für einen erheblichen Zeitraum nicht leisten können. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie einen Großteil Ihrer fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen können.

Wie wirkt sich Zahlungsunfähigkeit auf Vertragsabschlüsse aus?

Wenn jemand einen Vertrag abschließt, wie zum Beispiel einen Kaufvertrag oder einen Dienstleistungsvertrag, geht der Vertragspartner in der Regel davon aus, dass die andere Partei die vereinbarte Leistung erbringen kann – und das schließt bei Verträgen, die eine Zahlung vorsehen, auch die Fähigkeit und den Willen zur Bezahlung ein.

Schließen Sie einen Vertrag ab, obwohl Sie wissen, dass Sie zahlungsunfähig sind und die vereinbarte Zahlung voraussichtlich nicht leisten können, dann kann dies rechtliche Folgen haben. Warum? Weil Sie durch den Vertragsabschluss (oder indem Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit verschweigen) beim Vertragspartner den Eindruck erwecken, dass Sie zahlungsfähig sind und bezahlen werden. Dies kann als eine Täuschung angesehen werden.

Stellen Sie sich vor, Sie bestellen etwas im Internet, obwohl Sie genau wissen, dass Ihr Konto leer ist und Sie die Rechnung nicht bezahlen können und auch in absehbarer Zeit kein Geld dafür haben werden. Der Verkäufer liefert die Ware in der Erwartung, dass Sie bezahlen. Hätte der Verkäufer von Ihrer Zahlungsunfähigkeit gewusst, hätte er den Vertrag wahrscheinlich nicht geschlossen oder die Ware nicht geliefert.

Mögliche Folgen bei Vertragsabschluss trotz Zahlungsunfähigkeit

Der Abschluss eines Vertrags in Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit kann verschiedene rechtliche Konsequenzen haben. Zivilrechtlich kann der Vertragspartner unter Umständen den Vertrag anfechten oder Schadensersatz von Ihnen verlangen, weil er durch Ihre Täuschung einen Schaden erlitten hat.

Über diese zivilrechtlichen Aspekte hinaus kann das Eingehen von Zahlungsverpflichtungen in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit auch strafrechtliche Fragen aufwerfen. Denn das Verschweigen der Zahlungsunfähigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen den Tatbestand einer Täuschung erfüllen, die relevant ist, wenn dadurch ein Vermögensschaden entsteht.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Juristische Zahlungsunfähigkeit bedeutet die dauerhafte Unfähigkeit, fällige Schulden zu begleichen. Einen Vertrag einzugehen, obwohl man um diese Unfähigkeit weiß und dem Vertragspartner dies verschweigt, kann weitreichende zivilrechtliche Folgen haben und unter Umständen auch rechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.


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Was ist ein Werkunternehmerpfandrecht und wie unterscheidet es sich von anderen Sicherungsrechten?

Stellen Sie sich vor, Sie bringen Ihr Auto zur Reparatur in eine Werkstatt. Sie schließen einen Werkvertrag ab, bei dem die Werkstatt (der Werkunternehmer) verspricht, Ihr Auto (eine Sache) zu reparieren und Sie sich verpflichten, dafür zu bezahlen. Damit die Werkstatt sicher sein kann, ihr Geld auch zu bekommen, falls Sie nicht zahlen können oder wollen, gibt es das Werkunternehmerpfandrecht.

Das Werkunternehmerpfandrecht ist ein gesetzliches Recht. Es entsteht automatisch, sobald der Werkunternehmer seine vereinbarte Leistung an einer beweglichen Sache erbracht hat (zum Beispiel die Reparatur am Auto fertig ist) und er diese Sache noch in seinem Besitz hat. Dieses Recht erlaubt der Werkstatt, das Auto als Sicherheit zurückzubehalten, bis die Rechnung vollständig bezahlt ist. Juristisch spricht man hier von einem Pfandrecht.

Die Funktion dieses Pfandrechts ist es, dem Werkunternehmer eine Sicherheit für seine Forderung (den Anspruch auf Zahlung der Rechnung) zu geben. Sollte der Kunde trotz Mahnung nicht zahlen, kann der Werkunternehmer die Sache unter bestimmten Voraussetzungen verwerten (versteigern oder verkaufen), um aus dem Erlös seine offene Rechnung zu begleichen.

Was unterscheidet es von anderen Sicherungsrechten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie sich Gläubiger (jemand, dem Geld geschuldet wird) absichern können. Das Werkunternehmerpfandrecht ist eine spezielle Form. Hier sind einige Unterschiede zu anderen gängigen Sicherungsrechten:

  • Werkunternehmerpfandrecht: Entsteht automatisch durch Gesetz, wenn Arbeit an einer beweglichen Sache geleistet wird und der Unternehmer die Sache im Besitz hat. Es dient der Sicherung des Werklohns für die geleistete Arbeit an genau dieser Sache.
  • Sicherungsübereignung: Hier wird das Eigentum an einer Sache zur Sicherheit übertragen, oft ohne dass der Gläubiger die Sache tatsächlich in seinen Besitz nimmt. Dies geschieht häufig zur Besicherung von Krediten. Der Schuldner kann die Sache meist weiter nutzen, aber das Eigentum liegt beim Gläubiger.
  • Hypothek: Dies ist eine Sicherung für eine Geldforderung, die an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht (einer unbeweglichen Sache) bestellt wird. Eine Hypothek wird im Grundbuch eingetragen und erfordert also keine Übergabe der Sache.

Vereinfacht gesagt, sichert das Werkunternehmerpfandrecht die Werklohnforderung des Handwerkers für die Arbeit an einer beweglichen Sache, die er in seiner Gewalt hat. Andere Sicherungsrechte können an beweglichen oder unbeweglichen Sachen bestehen und auf anderen Grundlagen (Vertrag, Eintragung) beruhen sowie andere Zwecke verfolgen (z.B. Kreditsicherung). Für Sie als Kunde bedeutet das Werkunternehmerpfandrecht, dass die Werkstatt Ihr repariertes Auto zurückbehalten darf, bis die Rechnung beglichen ist.


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Unter welchen Umständen kann ein Werkunternehmerpfandrecht einen Vermögensschaden bei Betrug verhindern?

Ein Werkunternehmerpfandrecht ist im Grunde eine Sicherheit für eine Werkstatt oder einen Handwerker (den Werkunternehmer), der etwas für Sie repariert oder bearbeitet hat, zum Beispiel Ihr Auto oder ein anderes Gerät. Wenn Sie die Rechnung für die Arbeit nicht bezahlen, hat der Werkunternehmer das Recht, das reparierte oder bearbeitete Objekt zurückzuhalten, bis Sie zahlen. Manchmal darf er es unter bestimmten Voraussetzungen sogar verkaufen, um sein Geld zu bekommen.

Dieses Pfandrecht dient also dazu, die Forderung des Werkunternehmers abzusichern. Wenn alles gut läuft, kann der Werkunternehmer durch das Pfandrecht seinen Anspruch vollständig befriedigen. Das bedeutet: Er kann das Objekt so verkaufen, dass der Erlös seine offene Rechnung deckt. In einem solchen Fall hätte er trotz der ursprünglichen Nichtzahlung oder einem Betrug keinen finanziellen Schaden erlitten, da er sein Geld letztlich über die Verwertung des Pfandes erhalten hat.

Ein Vermögensschaden kann jedoch trotz des Werkunternehmerpfandrechts entstehen, wenn das Pfandrecht in der Praxis keinen vollwertigen Ausgleich für die offene Forderung darstellt. Stellen Sie sich vor, die Reparatur kostet 5.000 Euro, aber das reparierte Objekt ist in seinem jetzigen Zustand nur noch 3.000 Euro wert. Selbst wenn der Werkunternehmer das Objekt verkauft, bekommt er nur 3.000 Euro und hat immer noch einen Verlust von 2.000 Euro. Dieser nicht gedeckte Betrag ist dann der Vermögensschaden.

Faktoren, die die Wirksamkeit des Pfandrechts beeinflussen

Die entscheidende Frage ist also, ob das Pfandrecht tatsächlich eine sichere und ausreichende Möglichkeit bietet, die vollständige Forderung zurückzuerhalten. Dies hängt von mehreren wichtigen Faktoren ab:

  • Der tatsächliche Wert des Pfandgegenstandes: Ist das Objekt überhaupt so viel wert wie die offene Rechnung? Wenn nicht, deckt das Pfandrecht nur einen Teil der Forderung ab.
  • Die einfache Verwertbarkeit: Kann das Objekt problemlos verkauft werden, um Geld zu erhalten? Wenn der Verkauf schwierig ist, lange dauert oder hohe Kosten verursacht (z.B. Lagerkosten, Verkaufsprovisionen), mindert das den Wert der Sicherheit.
  • Das Vorliegen notwendiger Unterlagen: Für viele Objekte, wie zum Beispiel ein Auto, sind bestimmte Dokumente (wie der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II) notwendig, um es überhaupt erst verkaufen zu können oder einen angemessenen Preis zu erzielen. Fehlen diese Papiere, ist eine Verwertung oft unmöglich oder nur zu einem stark reduzierten Preis möglich. In solchen Fällen kann das Pfandrecht seine Schutzfunktion nicht oder nur unzureichend erfüllen, und ein Vermögensschaden entsteht.
  • Möglicherweise bestehende andere Rechte: Gibt es andere Gläubiger oder Rechte an dem Objekt, die bei einer Verwertung zuerst befriedigt werden müssen?

Wenn durch solche Umstände das Werkunternehmerpfandrecht nicht ausreicht oder nicht praktikabel ist, um die gesamte offene Forderung zu decken, liegt trotz des bestehenden Pfandrechts ein Vermögensschaden vor. Das Gericht prüft daher, ob die Sicherheit in der konkreten Situation tatsächlich geeignet war, den vollen Anspruch des Werkunternehmers auszugleichen.


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Was bedeutet „Einziehung von Taterträgen“ und wie wird der Wert bestimmt?

Die „Einziehung von Taterträgen“ ist eine strafrechtliche Maßnahme. Stellen Sie sich vor, jemand begeht eine Straftat und erlangt dadurch einen finanziellen oder materiellen Vorteil. Die Einziehung dient dazu, diesen Vorteil wieder wegzunehmen. Es ist eine Art Abschöpfung dessen, was durch die kriminelle Handlung gewonnen oder eingespart wurde.

Der Hauptzweck dieser Maßnahme ist, zu verhindern, dass sich jemand durch eine Straftat bereichert. Es soll sichergestellt werden, dass sich Kriminalität am Ende nicht lohnt und Täter den durch ihre Tat erlangten Vermögensvorteil nicht behalten dürfen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Opfer der Straftat bereits einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht hat oder nicht.

Der Wert des Tatertrags bestimmt sich grundsätzlich danach, welchen Vermögensvorteil der Täter durch die Straftat erlangt oder sich erspart hat. Wenn Sie sich vorstellen, jemand vermeidet durch eine illegale Handlung notwendige Kosten, dann kann dieser ersparte Betrag den Wert darstellen. In bestimmten Fällen, die zum Beispiel das Vermeiden von notwendigen Aufwendungen betreffen, kann sich die Werthöhe an den dadurch ersparten Kosten orientieren. Es kommt also darauf an, welcher konkrete wirtschaftliche Nutzen dem Täter aus seiner Straftat erwachsen ist, sei es durch Einnahmen, gesparte Ausgaben oder den Wert erlangter Gegenstände. Die genaue Berechnung kann im Einzelfall komplex sein und hängt stark von der Art der Straftat ab.


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Welche Rolle spielt die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) bei der Verwertung eines Werkunternehmerpfandrechts an einem Fahrzeug?

Stellen Sie sich die Zulassungsbescheinigung Teil II, oft Fahrzeugbrief genannt, wie eine Art Ausweis oder Geburtsurkunde für Ihr Auto vor. Dieses Dokument weist in der Regel nach, wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Bei einem Verkauf eines Autos ist der Fahrzeugbrief fast immer notwendig, um das Fahrzeug auf einen neuen Besitzer umzumelden und ihm rechtmäßig das Eigentum zu übertragen.

Ein Werkunternehmerpfandrecht ist das Recht einer Werkstatt (des Werkunternehmers), ein Fahrzeug zurückzuhalten und es unter bestimmten Voraussetzungen auch verkaufen zu dürfen, wenn die Reparatur- oder Wartungskosten nicht bezahlt werden. Dieses Recht soll der Werkstatt helfen, ihre offenen Forderungen zu sichern und notfalls einzutreiben.

Wenn die Werkstatt das Fahrzeug aufgrund ihres Pfandrechts verkaufen muss (das nennt man Verwertung), braucht der Käufer des Fahrzeugs den Fahrzeugbrief, um es auf seinen Namen anmelden zu können und Eigentümer zu werden. Ohne den Fahrzeugbrief ist ein legaler Verkauf des Fahrzeugs, bei dem der Käufer das Fahrzeug auch auf sich zulassen kann, extrem schwierig, oft sogar unmöglich.

Warum der Fahrzeugbrief für die Verwertung so wichtig ist

  • Nachweis des Eigentums: Der Fahrzeugbrief gilt als wichtigster Nachweis dafür, wem das Auto gehört. Ein Käufer möchte sicher sein, dass er das Fahrzeug rechtmäßig erwirbt.
  • Zulassung und Verkehrsfähigkeit: Ohne den Fahrzeugbrief kann das Fahrzeug in der Regel nicht auf den Namen des Käufers zugelassen werden. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Das macht das Fahrzeug für potenzielle Käufer unattraktiv und mindert seinen Wert erheblich.

Auswirkung auf das Werkunternehmerpfandrecht

Fehlt der Werkstatt bei der Verwertung des Fahrzeugs der Fahrzeugbrief, so kann sie das Fahrzeug nur sehr schwer oder gar nicht zu einem angemessenen Preis verkaufen. Das bedeutet, dass das Werkunternehmerpfandrecht in einem solchen Fall für die Werkstatt deutlich weniger wertvoll ist. Die Werkstatt kann ihren Anspruch (die unbezahlte Rechnung) aus dem Verkauf des Fahrzeugs möglicherweise nicht oder nur teilweise decken. Dieser finanzielle Nachteil, der dadurch entsteht, dass das Pfandrecht wegen des fehlenden Fahrzeugbriefs nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten verwertet werden kann, stellt für die Werkstatt einen Geldverlust dar.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – Fragen Sie unverbindlich unsere Ersteinschätzung an.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Werkunternehmerpfandrecht

Das Werkunternehmerpfandrecht ist ein gesetzliches Sicherungsrecht, das einem Handwerker oder einer Werkstatt automatisch zusteht, wenn diese an einer beweglichen Sache (z. B. einem Auto) gearbeitet haben und die Sache noch in ihrem Besitz haben. Dieses Recht erlaubt der Werkstatt, die reparierte Sache zurückzubehalten, bis die Rechnung bezahlt ist. Sollte der Auftraggeber nicht zahlen, kann die Werkstatt unter bestimmten Voraussetzungen die Sache verkaufen (verwerten), um ihre offenen Forderungen zu befriedigen. Das Werkunternehmerpfandrecht sichert also direkt die Zahlung für die erbrachte Arbeit an der Sache.

Beispiel: Bringen Sie Ihr Auto zur Reparatur, und die Werkstatt behält das Auto so lange ein, bis Sie die Rechnungen bezahlt haben.


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Eingehungsbetrug

Ein Eingehungsbetrug liegt vor, wenn jemand bei Abschluss eines Vertrags vorsätzlich über seine Zahlungsfähigkeit täuscht, um eine Leistung (z. B. eine Reparatur) zu erhalten, obwohl er weiß, dass er die Rechnung nicht bezahlen kann. Dabei entsteht der Schaden bereits durch den Vertragsschluss, weil der Betrogene durch die Täuschung veranlasst wird, Leistungen zu erbringen, ohne dass er sicheren Ausgleich dafür bekommt. Im Strafrecht (vgl. § 263 Abs. 1 StGB) ist der Eingehungsbetrug eine typische Betrugsform, bei der der Vermögensschaden durch die Täuschung über die Zahlungsfähigkeit verursacht wird.

Beispiel: Sie bestellen beim Handwerker eine kostspielige Reparatur, obwohl Sie wissen, dass Sie die Rechnung nicht bezahlen können, und verschweigen diese Zahlungsunfähigkeit.


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Verwertung des Pfandrechts

Die Verwertung des Pfandrechts bezeichnet das Recht und den Vorgang, bei Ausbleiben der Zahlung eine verpfändete Sache (z. B. ein repariertes Auto) zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten, um die offene Forderung aus dem Verkaufserlös zu befriedigen. Voraussetzung ist, dass die Pfandsache zugunsten des Pfandgläubigers (Werkstatt) genutzt werden kann, um die Forderung vollständig oder teilweise zu decken. Dabei spielen die tatsächliche Möglichkeit, das Pfand ohne Schwierigkeiten und Kosten zu verkaufen, und das Vorhandensein aller erforderlichen Unterlagen (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil II) eine wichtige Rolle.

Beispiel: Wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen, darf die Werkstatt Ihr repariertes Auto verkaufen, um sich das Geld zurückzuholen.


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Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Kfz-Brief genannt, ist ein offizielles Dokument, das als Nachweis für das Eigentum an einem Kraftfahrzeug dient. Für einen rechtmäßigen Verkauf und die Ummeldung des Fahrzeugs ist dieser Fahrzeugbrief erforderlich, da der Käufer diesen benötigt, um Eigentümer zu werden und das Auto zulassen zu können. Fehlt der Fahrzeugbrief bei der Werkstatt, wird die Verwertung des Fahrzeugs durch das Werkunternehmerpfandrecht erheblich erschwert oder unmöglich, da potenzielle Käufer das Auto ohne das notwendige Dokument nicht rechtssicher erwerben können.

Beispiel: Ohne den Fahrzeugbrief kann die Werkstatt das Auto nicht rechtssicher verkaufen, sodass ein Verkauf zur Befriedigung offener Forderungen praktisch nicht durchführbar ist.


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Einziehung von Taterträgen

Die Einziehung von Taterträgen ist eine strafrechtliche Maßnahme, bei der ein Täter gezwungen wird, den Vermögensvorteil zurückzugeben, den er durch eine Straftat erlangt hat. Dabei wird der konkrete wirtschaftliche Nutzen abgeschöpft, der aus der Straftat hervorgegangen ist, wie eingesparte Kosten oder erlangte Einnahmen. Ziel der Einziehung ist es, zu verhindern, dass sich Straftäter finanziell aus ihrer Tat bereichern können. Die Grundlage hierfür findet sich in § 73c StGB.

Beispiel: Wenn jemand eine Kostenrechnung betrügt und somit Geld spart, wird der Betrag, den er illegal durch die Täuschung erlangt hat, durch die Einziehung vom Staat zurückgefordert.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 263 Abs. 1 StGB (Betrug): Dieser Paragraph definiert den Betrug als die Täuschung über Tatsachen mit dem Ziel, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen und dabei das Vermögen eines anderen zu schädigen. Entscheidend ist das Vorliegen eines Vermögensschadens aufgrund der Täuschung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Autofahrer täuschte über seine Zahlungsfähigkeit, um die Werkstatt zur Reparatur zu veranlassen, was einen Vermögensschaden durch die nicht bezahlten Reparaturkosten begründet und somit den Tatbestand des Betrugs erfüllt.
  • § 647 BGB (Werkunternehmerpfandrecht): Das Werkunternehmerpfandrecht sichert dem Werkunternehmer (hier der Werkstatt) einen Anspruch auf Pfandrecht an der reparierten Sache, bis die Forderung beglichen ist. Dieses Pfandrecht dient als Sicherheit für die Werklohnforderung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Autofahrer argumentierte, dass das Pfandrecht einen ausreichenden Vermögensausgleich darstelle; das Gericht entschied jedoch, dass dieses Pfandrecht ohne den Kfz-Brief und damit ohne leichte Verwertbarkeit nicht als vollwertiger Schadensausgleich anzusehen ist.
  • § 932 BGB (Gutgläubiger Erwerb): Besagt, dass der Erwerb des Eigentums an einer beweglichen Sache wirksam ist, wenn der Erwerber gutgläubig ist und die Sache übergeben wird, sofern kein Mangel an Eigentum bekannt ist. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ist im Kfz-Bereich ein zentrales Erfordernis für den gutgläubigen Erwerb. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Ohne den Kfz-Brief ist die Verwertung des Fahrzeugs durch die Werkstatt erschwert, weil ein gutgläubiger Dritter ohne diese Bescheinigung keine Eigentumsübertragung erwerben kann, was die Werthaltigkeit des Pfandrechts einschränkt.
  • § 641 Abs. 1 BGB (Fälligkeit des Werklohns): Regelt, dass der Werklohn mit der Abnahme des Werkes fällig wird und der Werkunternehmer seine Forderung geltend machen kann. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Werkstatt hatte Anspruch auf die Zahlung der Reparaturkosten bei Abnahme, was die Grundlage für das Werkunternehmerpfandrecht und dessen Verwertung bildet, jedoch ohne Zugang zum Kfz-Brief nur eingeschränkt realisierbar war.
  • § 73c StGB (Einziehung von Taterträgen): Diese Vorschrift ermöglicht die Einziehung des Wertes, der durch die Tat erlangt wurde, um den Täter für den Vermögensvorteil nicht profitieren zu lassen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht ordnete die Einziehung des Wertes der nicht bezahlten Reparaturkosten an, da der Autofahrer durch den Betrug einen Vermögensvorteil erlangte.

Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Hamm – Az.: 4 ORs 19/25 – Beschluss vom 25.03.2025


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